Finanzierung von Ausbildung und Studium durch BAföG

- 22.06.2012 von Kim Teschner -

Finanzierung StudiumDie Grundlage für eine abgesicherte Zukunft ist eine gute Ausbildung. Wenn Sie diese nicht aus eigenen Quellen finanzieren können, dann steht Ihnen eine Unterstützung nach BAföG zu. Als BAföG bezeichnet man die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. Es ermöglicht Ihnen eine finanzielle Unterstützung oder Vollfinanzierung von Ausbildung und Studium. Grundsätzlich wird durch BAföG ein Studium oder eine schulische Ausbildung unterstützt. Eine vergütete Berufsausbildung, eine duale Ausbildung oder ein duales Studium sind also von der Förderung ausgeschlossen.

Wie wird BAföG berechnet?

Zunächst wird geklärt, in welcher Höhe Ihre Eltern finanziell aufkommen können. Das Gesetz sieht mehrere Bedarfssätze vor, die sich danach unterscheiden, wo Sie wohnen, welche Bildungseinrichtung Sie besuchen und welches Einkommen Sie haben. Außerdem dürfen Sie als Auszubildender oder Student 5.200 Euro Vermögen haben, ohne das es bei der Berechnung von BAföG berücksichtigt wird. Wenn Sie als Antragsteller eigene Kinder haben, können Sie einen Betreuungszuschlag beantragen. Unter Umständen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, wenn beispielsweise deren Aufenthaltsort unbekannt ist, oder Sie als Auszubildender über 30 Jahre alt sind.

Welche Förderung erhalten Schüler durch BAföG?

Mit Schüler-BAföG werden schulische Ausbildungsarten gefördert. Die Förderung wird als Vollzuschuss bewilligt, das heißt, Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Die Höhe der Förderung variiert teilweise stark. Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen und beispielsweise ein Gymnasium besuchen, bekommen Sie 538 Euro. Die Summe setzt sich aus 220 Euro Mietpauschale und einer individuellen Pauschale zum Lebensunterhalt zusammen. Wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen und eine Abendrealschule besuchen, erhalten Sie 391 Euro. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Amt im Wohnort Ihrer Eltern.

Wie hoch ist die Fördersumme für Studenten?

Mit dem Studenten-BAföG werden Studenten an Universitäten, Akademien und Fachhochschulen unterstützt. Private Einrichtungen dieser Art sind förderungsfähig, wenn sie staatlich anerkannt sind. Ebenso können mit dem Studium verbundene Auslandsaufenthalte mit BAföG gefördert werden. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Studentenwerk. Das Studenten-BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein Staatsdarlehen, welches beginnend fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden muss. Aktuell beläuft sich der höchste Bedarfssatz für Studenten auf 670 Euro.

Geben Sie die Anträge mindestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung ab, da die Bearbeitungsdauer ortsabhängig ist und sehr lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Geben Sie den Antrag beim zuständigen Amt möglichst persönlich ab. Dann kann der zuständige Sachbearbeiter die Vollständigkeit der Unterlagen und die Richtigkeit der Angaben sofort überprüfen. Bei fehlenden Unterlagen können Sie die Dauer der Bearbeitung dadurch erheblich reduzieren. / Fotoquelle: fotolia.de / © FM2

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.