Die Zahl der Studenten an Deutschlands Hochschulen steigt, die Finanzmittel stagnieren. Auf diesen kurzen Nenner gebracht lässt sich die Situation der Hochschulfinanzierung hierzulande beschreiben. Jetzt machen wichtige Institutionen aus Forschung und Wissenschaft auf dringenden Handlungsbedarf aufmerksam, damit die Hochschulen nicht dauerhaft Schaden nehmen.
Löcher stopfen ist typisch
Immer stärker müssen sich Universitäten und andere Wissenschaftseinrichtungen bei der Finanzierung mit Behelfslösungen begnügen. Befristete Arbeitsverhältnisse für wissenschaftliches Personal als Regelfall, die Jagd nach Drittmitteln wegen fehlender Grundfinanzierung und überlastete Betreuer gehören zum Hochschulalltag. Die von fast allen politischen Seiten bekundete Notwendigkeit, mehr in Forschung und Bildung zu investieren, steht dazu in starkem Kontrast.
Bund und Länder: schwieriges Verhältnis
Tatsächlich ist die Hochschulfinanzierung ein komplexes Feld, das die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten von Bund und Ländern berührt und daher immer Konfliktstoff in sich birgt. Prinzipiell fällt die Aufgabe der Grundfinanzierung den Ländern als Hochschulträgern zu, der Bund ist vor allem bei Mitteln für Forschung und Forschungsförderung gefragt, in der Lehre darf und soll er nur ausnahmsweise mitfinanzieren.
Abgrenzung durch Föderalismusreform
Durch die Föderalismusreform 2006 wurden die Zuständigkeiten klar abgegrenzt, die Verantwortlichkeit der Länder wurde gestärkt. Im Rahmen des sogenannten Hochschulpaktes beteiligte sich der Bund dennoch bislang unterstützend an der Hochschulfinanzierung, um Zusatzbelastungen durch die Verkürzung der Gymnasial-Schulzeit und den Wegfall der Wehrpflicht aufzufangen. Der in seiner zweiten Stufe 2015 auslaufende Hochschulpakt musste dabei mehrfach aufgestockt werden, weil die Zahl der Studienanfänger die Prognosen übertraf. Auch wenige Monate nach der letzten Aufstockung haben sich die Vorhersagen schon wieder als zu vorsichtig erwiesen.
Länderhaushalte angespannt
Die Länder haben gleichzeitig zunehmend Schwierigkeiten, ihrem Auftrag zur Grundfinanzierung gerecht zu werden. Die Spielräume in den Länderhaushalten sind durch die bundesseitig vorgegebene Verpflichtungen für bestimmte Sozialausgaben eng begrenzt. Für nachhaltige Aufstockungen der Hochschulmittel fehlen vielfach die Möglichkeiten.
Große Koalition uneinig
Mit dem Auslaufen des Hochschulpaktes und anderer Vereinbarungen stellt sich die Frage, wie es grundsätzlich weitergehen soll. Die Große Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, neun Milliarden Euro zusätzlich für Bildung und Forschung zur Verfügung zu stellen, davon fünf Milliarden für Bildung und Hochschulen und drei Milliarden für Forschung. Wie das Geld genau eingesetzt und verteilt werden soll, darüber gehen die Meinungen der Koalitionäre aber noch weit auseinander.
Gemeinsamer Appell
In dieser unübersichtlichen Gemengelage haben jetzt die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat in einem gemeinsamen Appell die Politik aufgefordert, etwas gegen die strukturelle Unterfinanzierung des deutschen Wissenschaftssystems zu tun. Dringend nötig sei eine längerfristige Planungssicherheit für die Hochschulfinanzierung.
Kooperationsverbot aufheben
In diesem Zusammenhang sprechen sich die Träger des Appells für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes aus. Dieses verfassungsrechtlich verankerte Prinzip untersagt es dem Bund, dauerhaft in Bereiche zu investieren, für die alleine die Länder zuständig sind. Dies gilt insbesondere auch für die Hochschulen. Mit der Aufhebung oder Lockerung des Verbots würde die Föderalismusreform in diesem Bereich wieder rückgängig gemacht. Nach Meinung der Initiatoren ist das unerlässlich, wenn der Wissenschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben soll. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke