Rechte und Pflichten von Studenten

- 05.06.2024 von Sebastian Nissen -

Studienfreiheit und UniversitätImmer mehr Menschen in Deutschland streben einen höheren Bildungsabschluss an. Das macht sich in der seit Jahren steigenden Zahl der Studierenden bemerkbar. Den Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge waren im Wintersemester 2023/24 fast 2,9 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen und Universitäten eingeschrieben. Dazu kommt noch eine große Zahl von Teilnehmern an Fern- oder Online-Kursen oder Deutsche, die im Ausland studieren. Wie andere Schichten der Bevölkerung haben aber auch Studenten Rechte und Pflichten.

Was sind die wichtigsten Rechte der Studenten?

Dieses Thema ist sehr komplex und wird sowohl in Bundes- als auch Landesgesetzen behandelt. Darüber hinaus erlässt jede Hochschule ihre eigenen Regeln, an die sich die Studenten zu halten haben. Das wichtigste Recht der Studenten ist das Recht der Studienfreiheit. Vorausgesetzt, sie sind eingeschrieben. Allerdings haben sie kein Recht auf einen Platz in einem bestimmten Studiengang.

Bestimmte Studienrichtungen, die sehr beliebt sind, beispielsweise Medizin, Psychologie oder Tiermedizin, unterliegen einer Zugangsbeschränkung, Numerus Clausus (NC) genannt, weil die Zahl der verfügbaren Studienplätze begrenzt ist. Es kann passieren, dass der Antrag auf Zulassung zum Studium abgelehnt wird. Zwar ist es möglich, dagegen zu klagen, die Klage hat aber oft wenig Aussicht auf Erfolg. Stattdessen können Studenten eine andere Studienrichtung einschlagen, ein Auslandssemester oder ein Wartesemester absolvieren. Studenten haben zudem das Recht auf BAföG. Ob die Beihilfe gewährt wird oder nicht, hängt von der Vermögenssituation der Studenten und ihrer Eltern ab.

Zu den wichtigsten Rechten der Studierenden gehört das Recht auf Klausureinsicht. Von diesem Recht Gebrauch zu machen, kann dann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Note bei einer Prüfung schlechter als erwartet ausfiel und der Dozent dazu keine befriedigende Erklärung gibt. Darüber hinaus haben Studenten auch das Recht zur Mitbestimmung in den studentischen Vertretungen ihrer Bildungseinrichtung. Die meisten Hochschulen geben Semestertickets zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung des ÖPNV heraus. Wenn die Gebühren bezahlt wurden, haben die Studenten das Recht, dieses Ticket zu nutzen.

Welche Pflichten haben Studenten?

Die wichtigste Pflicht aller Studenten ist der Abschluss einer Krankenversicherung, da diese in Deutschland zu den Pflichtversicherungen gehört. Solange die Studenten noch keine 25 Jahre alt und unverheiratet sind, können sie über die Eltern die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen. Verheiratete Studenten können der Familienversicherung über ihren Ehepartner beitreten. Wenn das nicht möglich ist, können sich Studenten bis zum 30. Lebensjahr zu einem besonders günstigen Tarif für Studierende bei der GKV ihrer Wahl versichern. In Ausnahmefällen kann die Altersgrenze auch bis 37 Jahre verlängert werden. Übrigens wird der Unfallschutz für Studierende von der Unfallkasse des Bundeslandes, in dem die Hochschule liegt, getragen.

Eine allgemeine Anwesenheitspflicht während des Studiums gibt es dagegen nicht. Die Hochschulen haben jedoch das Recht, in dieser Beziehung eigene Regeln aufzustellen, an die sich die an der Hochschule immatrikulierten Studenten zu halten haben. Beispielsweise kann die Hochschule verlangen, eine Mindestzahl an Vorlesungen zu besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Wie sieht es mit dem Recht auf einen Platz in einem Studentenwohnheim und auf einen Nebenjob aus?

Plätze in Studentenwohnheimen sind sehr begehrt, weil sie günstig sind und in den meisten Universitätsstädten die Mieten hoch sind. Die Nachfrage übersteigt das Angebot jedoch bei weitem. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz im Studentenwohnheim. Deren Vergabe erfolgt oftmals nach den Kriterien der Bedürftigkeit.

Grundsätzlich haben Studenten das Recht, einen Nebenjob auszuüben. Dabei müssen sie jedoch die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere was die Arbeitszeit, die Sozialversicherungen und die Vergütung betrifft. Die Hochschule hat andererseits das Recht, dem Studenten bzw. der Studentin die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten, wenn er sich negativ auf das Studium auswirkt. Wird trotzdem gearbeitet, kann das zur Exmatrikulation führen. Am besten ist es, sich rechtzeitig vor Studienbeginn bei einem Studienberater über die Rechte und Pflichten der Studenten zu informieren, zumal in jedem Bundesland und an jeder Hochschule abweichende Regelungen gelten. / Fotoquelle: © Drazen Zigic – Shutterstock.com