Was ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt?

- 01.06.2022 von Sebastian Nissen -

Arbeitszeit und UrlaubsanspruchDas Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen unter 18 Jahren. Es regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsumgebung und das Recht auf den Besuch der Berufsschule. Für einige Branchen gibt es Ausnahmeregelungen.

Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Jeder Jugendliche unter 18 Jahren kann sich auf dieses Gesetz berufen. Wichtig ist, dass der junge Mensch einer bezahlten Beschäftigung nachgeht. Ob es sich dabei um eine Ausbildung, ein Praktikum, eine Nebentätigkeit oder einen Aushilfsjob handelt, ist unerheblich.

Die Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz

Grundsätzlich dürfen die Arbeitszeiten acht Stunden am Tag und vierzig Stunden in der Woche nicht übersteigen. Arbeitet der Jugendliche von Montag bis Donnerstag achteinhalb Stunden und am Freitag entsprechend weniger, ist das zulässig. Viele Unternehmen ermöglichen den Mitarbeitern einen Brückentag, wenn am Donnerstag ein Feiertag ist. Sie arbeiten die fehlenden Stunden vor oder nach. Auch das ist vom Jugendarbeitsschutzgesetz abgedeckt. § 8 JArbSchG listet einige Ausnahmen von dieser Regelung auf. Beschäftigte in der Landwirtschaft dürfen neun Stunden am Tag oder 85 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten.

In § 15 JArbSchG ist geregelt, dass Jugendliche nur fünf Tage in der Woche arbeiten dürfen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich von Montag bis Freitag. Das ist nicht in allen Branchen möglich, deshalb erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz hier Ausnahmen. Zwei Samstage im Monat müssen jedoch frei bleiben.

Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Die Arbeitszeit beginnt frühestens um sechs Uhr und endet spätestens um zwanzig Uhr. Für Betriebe, in denen das nicht möglich ist, gibt es wiederum Ausnahmen. In Bäckereien dürfen Jugendliche ab 16 Jahren morgens um fünf Uhr beginnen. In der Gastronomie sind Arbeitszeiten bis 22 Uhr, im Schichtbetrieb bis 23 Uhr möglich.

Der Urlaubsanspruch von Jugendlichen

Der Urlaubsanspruch von Jugendlichen hängt vom Alter ab. Die folgende Auflistung geht von einer fünf-Tage-Woche aus, manchmal wird auch eine sechs-Tage-Woche (inklusive Samstag) zugrunde gelegt. Diese Zahl steht in Klammern.

  • 15 Jahre: 25 Werktage (30)
  • 16 Jahre: 23 Werktage (27)
  • 17 Jahre: 21 Werktage (25)

Der Urlaub muss in zusammenhängenden Blöcken und während der Schulferien genommen werden, sodass der Jugendliche während seines Urlaubs nicht in die Berufsschule muss.

Arbeiten in einer gefährlichen Umgebung

Grundsätzlich dürfen Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten durchführen. Arbeitgeber müssen besonders darauf achten, dass die Arbeit

  • der Leistungsfähigkeit des Jugendlichen angemessen ist,
  • das Gehör nicht schädigt,
  • keine gefährliche Strahlung austritt,
  • die Arbeitsstoffe nicht gefährlich sind,
  • die Unfallgefahr gering ist.

Nicht immer lassen sich diese Vorschriften einhalten. Nach § 22 Abs. 2 JArbSchG sind gefährliche Arbeiten möglich, wenn eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend ist und die Grenzwerte in der Luft eingehalten werden können. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, Jugendliche vor den gefährlichen Arbeiten gründlich zu unterweisen. Verboten ist außerdem Akkordarbeit. Diese ist nur im Rahmen der Ausbildung zulässig, keinesfalls als Dauerzustand.

Einhaltung der Berufsschulpflicht

Jugendliche in der Ausbildung müssen regelmäßig die Berufsschule besuchen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt genau, wann die Jugendlichen für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden müssen. Bei einer täglichen Unterrichtsdauer von fünf Stunden muss der Schüler an diesem Tag weder vor noch nach der Arbeit in den Betrieb. Bei Blockunterricht gilt das für die gesamte Arbeitswoche, wenn der Unterricht 25 Stunden übersteigt.

Die Vorschriften gelten für Jugendliche unter 18 Jahren. Bei älteren Auszubildenden kommt das Gesetz nicht mehr zur Anwendung, es gelten jedoch zum Beispiel die Ausbildungsvorschriften der Handwerkskammer, die einen Berufsschulunterricht vorsehen.

Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz

Verstößt ein Unternehmer gegen das Gesetz, gilt das in leichten Fällen als Ordnungswidrigkeit, in schweren sogar als Straftat. Der § 58 JArbSchG listet sämtliche Ordnungswidrigkeiten auf. Die Bußgelder reichen von 100 Euro bis zu mehreren tausend Euro. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. / Fotoquelle: © industryviews – Shutterstock.com