Jede Nettoerhöhung verursacht bekanntlich zusätzliche Kosten der Sozialversicherung in Höhe von ca. 40 % sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf
Arbeitgeberseite. Da bleibt für die Lohntüte nicht mehr viel übrig. Deshalb lohnt es sich, nach anderen Möglichkeiten Ausschau zu halten.
So kann Ihr Arbeitgeber Ihnen beispielsweise Ihre Umzugskosten steuerfrei (mehr …)
Autor: admin
Mit Benzingutscheinen höhere Fahrtkosten ausgleichen
Mit dem Wegfall der Entfernungspauschale seit 2007 steigen für viele Arbeitnehmer die monatlichen Ausgaben.
Benzin ist teuer und wird es vorerst wohl auch bleiben.
Doch statt einer Lohnerhöhung lohnt es sich mehr,
sich von seinem Arbeitgeber so genannte Warengutscheine aushändigen zu lassen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Erklärt sich Ihr Arbeitgeber (mehr …)
Spartipps für Studenten
Viele Studenten haben es finanziell gesehen nicht leicht. Auf einfach-sparen.de findet Ihr eine Übersicht über Spartipps speziell für Studenten. (mehr …)
Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich
Gesetzliche Krankenkassen im Leistungs und Beitragsvergleich.
Informiert wird über aktuelle Beitagssätze der Krankenkassn und deren Leistungen.
Ihre Vorteile
Wir haben Ihnen hier Ihre Vorteile durch Erholungsbeihilfe stichwortartig zusammengestellt.
- Mehr Netto vom Brutto: Die Erholungsbeihilfe wird Ihnen zuzüglich zum Lohn gezahlt, ohne dass Sie Sozialabgaben darauf abgeben müssen
- Erholung mit der ganzen Familie: Lassen Sie sich auch die Erholung Ihrer Familie bezahlen! Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ebenfalls Erholungsbeihilfe erhalten. Nutzen Sie das!
- Überzeugend: Auch Ihr Arbeitgeber wird die Vorteile der Erholungsbeihilfe einleuchtend (mehr …)
So einfach gehts
1. Laden Sie sich das Antragsformular herunter (mehr …)
Argumente für Ihren Chef
Diese Argumente sollen Ihnen helfen, Ihren Chef von seinem Nutzen für Ihre Erholung zu überzeugen und an Ihren Zuschuss zu gelangen – wenn Ihr Chef nicht sowieso schon von den Vorteilen der Erholungsbeihilfe Gebrauch gemacht hat. (mehr …)
So sieht Erholung aus
Suchen Sie sich einfach eine Reise aus, die ein Präventionsprogramm, eine Kur oder Wellness-Angebot enthält. Wir haben hier einen Anbieter für Sie, dessem Reisen alle Anforderungen an die Erholungsbeihilfe erfüllen: (mehr …)