450-Euro-Job als Nebenverdienst: Was ist zu beachten?

- 10.07.2013 von Sonja Hess -

Minijob und MinijobberIn Deutschland haben Minijobs Hochkonjunktur. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten 2012 fast 7,5 Millionen Arbeitnehmer als Minijobber, die meisten davon Frauen. Immer mehr Minijobs werden als Nebentätigkeit zum eigentlichen Beruf ausgeübt, um das Arbeitseinkommen aufzustocken.

Worauf sollten Sie als Minijobber achten?

Grundsätzlich können Sie so viele Nebenjobs ausüben, wie Sie möchten. Im Einzelfall benötigen Sie jedoch die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Diese Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Nebenjob Ihre Haupttätigkeit beeinträchtigt oder Sie bei der Konkurrenz Ihres Hauptarbeitgebers arbeiten. Üben Sie trotzdem eine Nebentätigkeit aus, kann das zu Ihrer Kündigung führen. Den Zusatzverdienst brauchen Sie bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze nicht auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Die Kombination von Haupterwerbstätigkeit und Nebenjob ist für die meisten Arbeitnehmer ideal. da alle sozialen Versicherungen wie zum Beispiel Krankenkassenbeitrag, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung durch den Hauptberuf abgegolten werden und der Nebenjob als abgabefreier Extraverdienst gilt.

Welche Änderungen traten 2013 in Kraft?

Die wichtigste Änderung ist wahrscheinlich die Anhebung der abgabefreien Einkommensgrenze für Nebentätigkeiten und Minijobs auf 450 Euro pro Monat. Diese Einkommensgrenze sollten Sie sehr ernst nehmen, da Sie bei Ihrer Überschreitung Probleme bekommen können. Dabei sollten Sie auf folgendes achten:

  • Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zählen als Einkommen und werden bei der Einkommensberechnung berücksichtigt.
  • Die Grenze von 450 Euro pro Monat darf maximal zweimal pro Jahr geringfügig überschritten werden.
  • Ein weiterer Nebenjob wird mit dem Tarif der Steuerklasse VI besteuert.
  • Seit 2013 besteht auch für Minijobs Beitragspflicht für die Rentenversicherung. Das gilt jedoch nur für neue Beschäftigungsverhältnisse, nicht für bestehende Minijobs. Bei bestehenden Minijobs können Sie sich freiwillig versichern.
  • Steigt der monatliche Verdienst jedoch über 450 Euro an, müssen Sie sich auch bei bestehenden Minijobs versichern. Der Arbeitnehmeranteil liegt gegenwärtig bei 3,9 Prozent. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann nur auf Ihren persönlichen Antrag erfolgen.

Suchen Sie rechtzeitig Rat und Hilfe

Falls Sie eine Nebentätigkeit ausüben und Ihre Einkünfte über die Freigrenze von 450 Euro pro Monat zu steigen beginnen, warten Sie nicht bis Sie Post vom Finanzamt bekommen, sondern wenden sich an Experten um Beistand. Empfehlenswert wäre zum Beispiel ein örtlicher Verein der Lohnsteuerhilfe oder im Falle einer selbständigen Tätigkeit ein Steuerberater. Sollte sich dennoch bei Ihnen das Finanzamt melden, ignorieren Sie die Briefe nicht, sondern machen Sie einen Termin mit einem zuständigen Sachbearbeiter. Beim Finanzamt arbeiten auch nur Menschen. Wenn Sie freundlich mit Ihnen reden, können Sie in den meisten Fällen eine gütliche Einigung erreichen. Das läuft häufig auf die Vereinbarung einer Ratenzahlung für Steuerrückstände hinaus.

Eine weitere wichtige Empfehlung für Nebenjobber: Schließen Sie eine private Unfallversicherung ab. Das trifft in besonderen Maße zu, wenn Sie im Nebenerwerb eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Versicherung Ihres Hauptarbeitgebers kommt nur für Arbeitsunfälle während der regulären Arbeitszeit und auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit auf. Eine private Unfallversicherung dagegen gewährt Ihnen rund um die Uhr an jedem Ort der Welt Schutz. / Fotoquelle: fotolia.de / © Jakub Krechowicz

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können