Darf mein Arbeitgeber das Home-Office kontrollieren?

- 17.04.2019 von Daniela Lütke -

Telearbeit und ArbeitsstättenverordnungDas Thema Home-Office wird in Deutschland immer beliebter. Viele Arbeitnehmer sind von der Idee, einfach zu Hause zu arbeiten, sehr angetan. Allerdings bedeutet Home-Office nicht automatisch vollkommene Freiheit.

Das Home-Office als Alternative

In den eigenen vier Wänden die tägliche Arbeit zu erledigen, ist für viele Arbeitnehmer ein verlockender Gedanke. Auch immer mehr Unternehmen öffnen sich der Idee des Home-Offices, sodass heute zunehmend mehr Menschen täglich von zu Hause aus arbeiten. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand. Anstatt in einem Büro von eventuell störenden Kollegen seine Zeit absitzen zu müssen, kann die Arbeit im bequemen Zuhause erledigt werden. Flexible Arbeitszeiten lassen außerdem zu, dass besonders kreative Phasen oder Zeiten, in denen Motivation sehr hoch ist, ideal genutzt werden können. Auch Unternehmen profitieren von dem Home-Office durch höhere Produktivität, geringere Kosten und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit.

Wenn der Chef klingelt

Ganz ohne Probleme kommt das Home-Office allerdings auch nicht aus. Besonders das Thema Kontrolle ist für Unternehmen wichtig. So sollen die Angestellten auch zu Hause die vereinbarten Arbeitszeiten einhalten und die Aufgaben möglichst zeitnah erledigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, ob der Chef das Recht hat, seine Angestellten in ihrer Wohnung zu besuchen und ihre Arbeit zu kontrollieren. Grundsätzlich ist dieses Recht im Gesetz durchaus vorgesehen. Allerdings gibt es hier ein paar Einschränkungen.

Wer im Home-Office arbeitet, muss akzeptieren, dass der Chef sich selbst ein Bild von den Arbeitsverhältnissen machen möchte. Dabei darf er aber nicht einfach so vor der Haustür stehen. Er muss sich im Vorfeld anmelden. Ein Besuch mit einem Termin darf vom Arbeitnehmer aber nicht abgelehnt werden. Bei der Kontrolle geht es vor allem um die Tatsache, ob der Arbeitsplatz ordnungsgemäß ausgestattet ist. Hier müssen die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Auch Dinge wie das Einhalten der Vertraulichkeitspflichten können bei dem Besuch ein Thema sein.

Viel mehr als diese Dinge darf der Chef jedoch nicht kontrollieren. Er hat also nur das Recht, das Arbeitszimmer selbst zu inspizieren. Zwar wird er bei seinem Besuch auch einen Teil der restlichen Wohnung sehen, er darf aber beispielsweise nicht verlangen, einen Blick in das Bade- oder Wohnzimmer zu werfen. Darüber hinaus handelt es sich bei der Inspektion der Arbeitsverhältnisse zu Hause normalerweise um eine einmalige Sache. Mehr als einem Besuch muss der Arbeitnehmer nicht zustimmen.

Der Arbeitsplatz zu Hause

Für die Arbeit im Home-Office müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Genau diese wird der Chef in der Regel bei seinem Besuch überprüfen. Vor allem, wenn regelmäßig und dauerhaft von zu Hause gearbeitet wird, greifen gewisse Arbeitsschutzbestimmungen. Diese schreiben unter anderem Dinge wie Bürogröße, Möbel, Beleuchtung oder Bildschirmgeräte vor. Der Angestellte kann sich für seine tägliche Arbeit also nicht einfach an den heimischen Küchentisch setzen.

Werden die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllt, dann kann der Chef Anpassungen fordern. Dies kann zum Beispiel auch für mögliche Verletzungsgefahrenquellen innerhalb des Büros gelten. Für die Kosten kommt aber nicht der Arbeitnehmer, sondern das Unternehmen auf. Dies gilt generell für Ausgaben wie zum Beispiel beim Kauf eines Arbeitslaptops, da das Unternehmen diesen auch für Angestellte bezahlt, die im Büro arbeiten.

Bei der Arbeit im Home-Office ist zudem zu beachten, dass generell die gleichen Parameter gelten, wie bei der Arbeit im Büro. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man sich nicht einfach während der Arbeitszeit ein Bier aufmachen kann. Auch müssen die vorgeschriebenen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden. Gerade bei den Arbeitszeiten bietet das Home-Office meist etwas mehr Flexibilität. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der Arbeitnehmer jede Freiheit herausnehmen kann. Typischerweise werden die Zeiten mit dem Arbeitgeber festgelegt und müssen dann auch eingehalten werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © pikselstock

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.