Der Betriebsarzt kommt – Was erwartet mich?

- 30.08.2018 von Sebastian Nissen -

Arbeitsschutz und ArbeitssicherheitDer Betriebsarzt ist heute vor allem in großen Wirtschaftsunternehmen zu finden. Doch immer mehr kleinere Firmen und auch andere Branchen erkennen seine Wichtigkeit und nehmen die Leistungen dieses Arztes gern in Anspruch. Denn schließlich fällt auch die Gesundheit des Arbeitnehmers unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Ist ein Betriebsarzt in jedem Unternehmen vorgeschrieben?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Unternehmen, welches als Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigt, Unterstützung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzbedingungen von einem Betriebsarzt erhält. Allerdings wird diese Leistung nicht von allen Firmen in Anspruch genommen, da einige Arbeitgeber den Sinn und Zweck eines Betriebsarztes anzweifeln und sich auch viele Arbeitnehmer vor einem Gespräch oder einer Untersuchung scheuen.

Andere Unternehmen sind hier schon weiter und ab einer gewissen Unternehmensgröße ist oftmals sogar direkt ein Betriebsarzt ansässig, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Vor allem, wenn die Arbeitnehmer einer besonderen Belastung durch die Arbeitstätigkeit bzw. auch der Arbeitszeit wie zum Beispiel der Schichtarbeit ausgesetzt sind, kann ein Betriebsarzt sehr viel zum Betriebsklima sowie der Gesundheit der Arbeitnehmer beitragen. Als Arbeitgeber sollte sich jedes Unternehmen vor Augen führen, dass der reibungslose Arbeitsablauf des Alltags nicht nur eine Kostenersparnis mit sich bringt, sondern auch maßgeblich für die Umsatzgenerierung anzusehen ist, denn es kommt weder zu Verzögerungen im Arbeitsablauf noch zu notwendigen kurzfristigen Umstrukturierungen.

Obwohl sich ein Unternehmen durch einen Betriebsarzt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unterstützen lassen kann und soll, gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtungen für den Arbeitnehmer, dann auch auf die Dienste des Betriebsarztes zurückzugreifen. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber Zweifel an dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder dessen vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) hat, darf der Arbeitnehmer nicht gezwungen werden, den Betriebsarzt aufzusuchen.

Doch selbst, wenn der Arbeitgeber derjenige ist, der den Betriebsarzt beauftragt, sollte er sich über den Umstand bewusst sein, dass auch für Betriebsärzte die gesetzliche medizinische Schweigepflicht gilt und dass der Betriebsarzt dementsprechend nicht über das Ergebnis der Untersuchung des jeweiligen Arbeitnehmers sprechen darf.

Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt ist in erster Linie dafür zuständig, darauf zu achten, dass ein Unternehmen optimale Arbeitsbedingungen auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes herstellt und vor allem einhält. Für den Arbeitgeber hat der Betriebsarzt hier vor allem eine beratende Funktion, für den Arbeitnehmer ist er direkter Ansprechpartner in gesundheitlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit im Unternehmen stehen.

Da der Betriebsarzt in den wenigsten Firmen direkt ansässig ist, zählt es zu seinem Aufgabengebiet, das jeweilige Unternehmen in regelmäßigen Abständen aufzusuchen und die aktuellen Gegebenheiten zu inspizieren. Diese Tätigkeiten werden entsprechend dokumentiert und dienen sowohl der Absicherung des Unternehmers im Hinblick auf dessen gesetzlicher Verpflichtung sowie auch der Sicherheit der Arbeitnehmer. Denn hier werden auch betriebliche Mängel notiert, deren Behebung durch das Unternehmen nach einer vom Arzt festgesetzte Frist gewährleistet werden muss.

Natürlich hält der Betriebsarzt auch Beratungen und Untersuchungen ab. Hier geht es vor allem um Prävention. Augenuntersuchungen bei Arbeitnehmern mit PC-Arbeitsplätzen gehören inzwischen zum Standard und vor allem Grippeschutzimpfungen können eine kostenintensive Krankheitswelle in einem Unternehmen gleich im Vorfeld eindämmen. Gespräche über allgemeine Arbeitssituationen können internen Unfrieden oder Burn-Out vermeiden, da es für einige Arbeitnehmer bereits hilfreich ist, einmal über ihr Problem reden zu können.

Kann jeder Arzt als Betriebsarzt eingesetzt werden?

Nein. Da der Betriebsarzt im Gegensatz zu ‘normalen’ Allgemeinmedizinern Urteile abgibt, die ein komplettes Unternehmen betreffen können, gibt es selbstverständlich auch gewisse Mindestanforderungen, die der Gesetzgeber an ihn stellt.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kommt als Betriebsarzt nur ein Mediziner in Betracht, der die fachliche Qualifikation eines Facharztes für Arbeitsmedizin vorweisen kann.

Derartige Mediziner können sehr leicht über entsprechende Verzeichnisse von Berufsverbänden gefunden werden. Der Verband Deutscher Betriebsärzte und Werksärzte verfügt über eine sehr umfangreiche Liste von zugelassenen Medizinern, die für derartige Tätigkeiten in Betracht kommen und selbst über das Internet können zugelassene Mediziner gefunden werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © Kzenon