Der Bildungsurlaub

- 03.07.2019 von Daniela Lütke -

Weiterbildung und BildungsprämieWer sich in Deutschland weiterbilden möchte, kann dafür den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Dieser ermöglicht zusätzliche Urlaubstage für Angestellte, die für Bildungsmaßnahmen genutzt werden können.

Sich weiterzubilden und neues Wissen anzueignen sind Dinge, die jeder Mensch idealerweise sein ganzes Leben über macht. Auch dem Gesetzgeber ist es daran gelegen, dass sich Menschen fortbilden. Nicht umsonst gibt es in Deutschland die Möglichkeit des Bildungsurlaubs. Dieser erlaubt es, bezahlten zusätzlichen Urlaub zu nehmen, der dann für Bildungsmaßnahmen genutzt werden kann. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen, die dafür erfüllt werden müssen.

Bildungsurlaub in Deutschland

Das Thema Bildung ist in Deutschland Ländersache, sodass sich auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Bildungsurlaub je nach Bundesland etwas unterscheiden. Bis auf Sachsen und Bayern haben alle Bundesländer eigene Landesgesetze verabschiedet. Diese schreiben den Anspruch auf den Bildungsurlaub fest. Generell gilt dieser nur für Arbeitnehmer. Personengruppen wie Studenten oder Rentner sind ausgeschlossen. Auch bei Beamten greifen mitunter Sonderregeln, je nachdem, in welchem Bundesland sie arbeiten.

Mit Ausnahme des Saarlandes haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage im Jahr für Bildungsmaßnahmen. Im Saarland sind es sogar sechs. Zudem ist es möglich, zwei Jahre zusammenzulegen. So können in einem Jahr zehn Tage in Anspruch genommen werden, wenn man im Jahr darauf auf den Bildungsurlaub verzichtet. Bei der Wahl der Themen haben die Arbeitnehmer in der Regel freie Wahl. Nicht selten stehen sie mit dem Beruf in Verbindung, dies ist aber kein Muss und keine Voraussetzung. Wichtig ist aber, dass es sich um Weiterbildungen handelt, die in dem Bundesland auch als geeignet für einen Bildungsurlaub anerkannt sind.

Antrag und Kosten

Ähnlich wie ein normaler Urlaub muss auch der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden. Hier ist es wichtig, dass der Antrag möglichst früh gestellt wird, damit der Chef die Fehlzeit einplanen kann. Ein guter Richtwert sind mindestens vier Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Der Arbeitgeber ist aber auch bei einem Bildungsurlaub nicht verpflichtet, diesen automatisch zu genehmigen. Er hat durchaus das Recht auf eine Ablehnung, wenn der Termin problematisch ist.

Im Gegenzug kann sich ein Arbeitnehmer aber auch die Gründe für die Ablehnung nennen lassen und diese beispielsweise von einem Anwalt oder dem Betriebsrat überprüfen lassen. Die Gründe müssen mit dem Gesetz übereinstimmen, sonst besteht das Recht, den Urlaubsanspruch auf rechtlichem Wege durchzusetzen. Scheitert es lediglich an dem bestimmten Termin, weil vielleicht schon zu viele Kollegen Urlaub beantragt haben, kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Finanziell ist der Bildungsurlaub vor allem deshalb vorteilhaft, weil es sich um einen bezahlten Urlaub handelt. In diesem Bereich gibt es also keinen Unterschied zu einem normalen Urlaub. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme in der Regel selbst übernehmen. Steht die Weiterbildung mit dem Beruf in Verbindung, ist es aber mitunter eine gute Idee, bei dem Unternehmen nachzufragen, ob vielleicht eine Unterstützung möglich ist. Zudem fördert auch der Staat die Bildung seiner Bürger. Ein guter Weg ist zum Beispiel die Bildungsprämie. Voraussetzung dafür ist, dass die Person nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient (Paare 40.000 Euro).

Sprachreisen als Bildungsurlaub

Sprachreisen sind als Bildungsurlaub besonders beliebt. In einem anderen Land die lokale Sprache zu erlernen und direkt mit den Einheimischen in Kontakt zu treten, gehört nicht umsonst zu den effektiveren Lernmethoden. Auch werden Sprachreisen heute in vielen Formen und Varianten angeboten, sodass sich praktisch immer ein Angebot finden lässt. Auch wenn viele Anbieter von Sprachreisen mit dem Begriff Bildungsurlaub werben, bedeutet dies aber nicht, dass diese auch tatsächlich als gesetzlicher Bildungsurlaub anerkannt sind. Hier sollte man im Vorfeld genau bei den Veranstaltern nachfragen. Viele kennen sich mit den Gegebenheiten in Deutschland aber mittlerweile aus und können die notwendigen Dokumente bereitstellen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Janina Dierks

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.