Der Bundesfreiwilligendienst – freiwillig die Zivilgesellschaft stärken

- 06.07.2016 von Daniela Lütke -

BundesfreiwilligendienstBürgerengagement und Teilhabe sind wichtige Stützen einer lebenswerten Gesellschaft. Anstelle des weggefallenen Zivildienstes ermöglicht der seit Juli 2011 bestehende Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) engagierten Menschen, sich gesellschaftlich einzubringen. Sie erhalten somit auch die Chance, sich beruflich zu orientieren und wertvolle Erfahrungen (interkulturell, sozial und fachlich) zu sammeln oder weiterzugeben.

Wer kann sich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben?

Eine Altersgrenze zur Teilnahme existiert bewusst nicht, will die Politik doch die Arbeit für das Allgemeinwohl allen Interessenten schmackhaft machen. Die Zielgruppe des Bundesfreiwilligendienstes erstreckt sich daher auf junge und alte Menschen, ganz gleich ob Frauen oder Männer. Wichtig ist lediglich die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Beide Seiten ziehen Vorteile aus dem Engagement: Die Einrichtungen erhalten wertvolle Hilfe bei der Erledigung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl, die Dienstleistenden können sich auf das Berufsleben vorbereiten, Wartezeiten sinnvoll überbrücken, Referenzen sammeln oder ihre Lebenserfahrung sinnstiftend einbringen.

Aus welchen Arbeitsbereichen kann gewählt werden?

Es gibt eine große Vielfalt der Themenbereiche: Als Einsatzbereiche kommen sämtliche soziale, kulturelle und ökologische Einrichtungen und Projekte in Betracht, die gemeinwohlorientiert arbeiten und von der zuständigen Bundesbehörde anerkannt sind. Die Freiwilligendienstleistenden unterstützen als Hilfskräfte beispielsweise in

    • der Jugend-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit (bspw. in Jugendhilfeeinrichtungen, Flüchtlingsheimen, Sportvereinen),
    • der Gesundheits- und Altenpflege (bspw. in Krankenhäusern, Seniorenheimen),
    • der Behindertenhilfe (bspw. in Werkstätten, Lebenshilfen)

oder engagieren sich

    • beim Zivil- und Katastrophenschutz (bspw. beim Technischen Hilfswerk) sowie
    • in der Kultur- und Denkmalpflege (bspw. Kultureinrichtungen) oder
    • im Tierschutz (bspw. Tierheime).

Wie lang ist der Zeitraum?

Nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz ist der Dienst grundsätzlich als Vollzeittätigkeit mit einer Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten ausgelegt. Eine Verkürzung auf sechs oder eine Verlängerung auf insgesamt 24 Monate kann im Rahmen bestimmter pädagogischer Konzepte durchgeführt werden. Genauso können die Bufdis über 27 Jahre auch in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die Tätigkeiten arbeitsmarktneutral angelegt sind, das heißt, es dürfen keine regulären Arbeitsverhältnisse damit ersetzt werden.

Gibt es ein Zeugnis oder eine Bewertung über die geleistete Arbeit?

Jeder Bundesfreiwilligendienstleistende erhält über seine Dienstzeit ein qualifiziertes, schriftliches Zeugnis, worin berufsqualifizierende Leistungen und Fähigkeiten aufzuführen sind. Zusätzlich gibt es eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst zur Vorlage, beispielsweise bei Sozialversicherungsträgern.

Kann die Zeit des BFD auf Sozialberufe angerechnet werden?

Eine einheitliche Anrechnungsregelung gibt es nicht, dafür sind die Ausbildungs- und Studienordnungen zu unterschiedlich. Allerdings gibt es mittlerweile viele Hochschulen und soziale Ausbildungsträger, die den Bundesfreiwilligendienst als (Vor-) Praktikum anerkennen. Eine Teilnahme ist auf jeden Fall für viele Arbeitgeber interessant, bringen doch die Auszubildenden oder Studenten somit schon Erfahrung mit.

Gibt es eine Vergütung? Wie verhält es sich hier beim gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld II?

Wer einen Bundesfreiwilligendienst ableistet, ist in diesem Zeitraum grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Zudem erhalten sie von ihrer Einsatzstelle Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung, wenn dieses zur Durchführung benötigt wird. Eine steuerfreie Vergütung ist ebenfalls vorgesehen, welche die jeweilige Institution festlegt. In der Höhe ist sie auf monatlich 372 Euro begrenzt. Zusätzlich gibt es einen Freiwilligenausweis, der ähnlich dem Studentenausweis teils zu Ermäßigungen berechtigt. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können jederzeit den BFD leisten, stehen damit jedoch formal dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Um deren Motivation zur Teilnahme zu stärken, werden bis zu 200 Euro der Vergütung nicht auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Fotoquelle: fotolia.de / © UBER IMAGES

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.