Die Aufgaben des Betriebsrats

- 18.04.2018 von Marlen Schurr -

Betriebsratswahl und MitbestimmungsrechtFast jeder, der in einem größeren Unternehmen arbeitet, hat schon einmal ein Anliegen oder eine Frage gehabt, mit der er sich an ein Mitglied des Betriebsrats gewandt hat. Sei es, weil der Urlaubsantrag vom Chef nicht genehmigt wurde oder es Probleme mit dem Schichtplan gab. Bei vielen großen und kleinen Problemen ist der Betriebsrat die erste und manchmal auch die einzige Anlaufstelle.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeit des Betriebsrats

Die geltenden gesetzlichen Grundlagen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in der Version von 1972 niedergeschrieben. Die Anfänge gehen bis auf das Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 zurück. Laut Betriebsverfassungsgesetz haben alle Mitarbeiter in Firmen mit mehr als 5 Beschäftigten das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, der die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. In Deutschland werden die Mitglieder des Betriebsrats alle 4 Jahre in freien und geheimen Wahlen gewählt, die immer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai abgehalten werden. Die Arbeit im Betriebsrat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und wird nicht bezahlt. Allerdings muss der Arbeitgeber die Mitglieder zur Ausübung ihres Amtes freistellen. Ebenso haben Betriebsratsmitglieder das Recht, an Seminaren teilzunehmen, um sich das für ihr Amt notwendige Wissen anzueignen.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Die Aufgaben des Betriebsrats sind sehr breit gefächert. Er kümmert sich zum Beispiel darum, dass in der Firma alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, beispielsweise der Arbeitsschutz, die jeweiligen Tarifverträge, Bestimmungen zur Gleichbehandlung, bei Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen oder auch Personalfragen wie Einstellungen, Kündigungen, Versetzungen oder auch der Entgelt-Einstufung von Arbeitsplätzen spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle.

Der Betriebsrat kümmert sich darüber hinaus um den Schutz der Rechte von Schwerbehinderten und anderen schutzbedürftigen Personen, vertritt die Belange der Jugend und der Auszubildenden und fördert die Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Darüber hinaus informiert der Betriebsrat die Belegschaft über wichtige Ereignisse in der Firma und dient als Anlaufstelle für Fragen und Vorschläge. Der Betriebsrat beruft ebenfalls die jährliche Betriebsversammlung ein und leitet sie. Ebenso fällt in seinen Zuständigkeitsbereich die Organisation der betrieblichen Weiterbildung.

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Grundsätzlich hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht in allen betrieblichen Entscheidungen, kann aber nicht in Angelegenheiten eingreifen, die mit der unternehmerischen Führung der Firma zu tun haben. Ohne Anhörung und Zustimmung des Betriebsrats sind einschneidende Maßnahmen des Arbeitgebers wie massenhafte betriebsbedingte Entlassungen, Stilllegungen, Zusammenlegungen oder Abspaltungen nicht wirksam. Im Extremfall kann der Betriebsrat den Arbeitgeber sogar dazu zwingen, einen Sozialplan aufzustellen.

Aber auch im alltäglichen Ablauf hat der Betriebsrat ein weit gefasstes Mitspracherecht. Das betrifft zum Beispiel die Festsetzung von Prämien und Leistungszuschlägen, die Einführung von Kontrollmaßnahmen wie Videoüberwachung, die Aufstellung des Urlaubsplans, das betriebliche Vorschlagswesen, der Schichtplan, zu leistende Überstunden und eine ganze Reihe weitere Angelegenheiten.

Welche Pflichten hat der Betriebsrat?

Den umfangreichen Rechten stehen auch Pflichten des Betriebsrats gegenüber. Dazu gehören zum Beispiel die vertrauensvolle Kooperation mit dem Arbeitgeber, die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats sowie regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgeber. Damit Mitglieder des Betriebsrats ihre Aufgaben erfüllen können, müssen Sie an Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen teilnehmen. Bei bestimmten Themen, wie zum Beispiel Personalfragen, unterliegt der Betriebsrat der Schweigepflicht. Das trifft auch auf Betriebsgeheimnisse oder andere wirtschaftliche Erkenntnisse zu. Grundsätzlich hat der Betriebsrat die Pflicht, zum Wohl der Belegschaft tätig zu sein.

Wer kann Mitglied im Betriebsrat werden?

Als Mitglied im Betriebsrat kann jeder gewählt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt der Wahl mindestens seit 6 Monate in der Firma beschäftigt ist. Auch Arbeitnehmer mit befristeter Beschäftigung können in den Betriebsrat gewählt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl noch offiziell zur Belegschaft gehörten. Teilzeitbeschäftigte sind ebenfalls wählbar. Dagegen können Leiharbeiter nur im Betrieb des Verleihers in den Betriebsrat gewählt werden. Wenn sie am Einsatzort länger als 3 Monate eingesetzt sind, haben sie jedoch das Recht, dort an der Betriebsratswahl teilzunehmen. Die 2 wichtigsten Bedingungen für die Wahl zum Betriebsrat sind: Die Person muss Arbeitnehmer sein und Sie oder Er muss im Unternehmen beschäftigt sein. / Fotoquelle: fotolia.de / ©

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!