Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Treuepflicht des Arbeitnehmers

- 26.04.2017 von Daniela Lütke -

Ein Arbeitsverhältnis ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bei jedem anderen Vertrag, haben auch in einem Arbeitsverhältnis beide Seiten bestimmte Rechte und Pflichten, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu halten haben. Um welche Pflichten es sich hierbei handelt, wird im folgenden näher erklärt.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Diese sagt aus, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer verantwortlich ist. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber Verantwortung für den Arbeitgeber und hat solche Bedingungen zu schaffen, die Leben, Gesundheit und Eigentum des Arbeitnehmers während der Arbeit schützen. Diese Fürsorgepflicht kann vom Arbeitsverhältnis nicht ausgeschlossen werden, sondern ist gesetzlich bindender Bestandteil des Vertrags.

Wie sieht die Fürsorgepflicht konkret aus?

Der Arbeitgeber hat für die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu sorgen. Das bedeutet, Räume, Maschinen und Anlagen müssen in einem für die Tätigkeit geeigneten Zustand sein, regelmäßig gewartet und wenn erforderlich, auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Die Arbeitnehmer müssen regelmäßig geschult und an neue Maschinen eingewiesen werden. In Bereichen mit besonderer Gefährdung, beispielsweise durch Lärm, Staub oder gefährliche Chemikalien, hat der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu stellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schutzhelm
  • Sicherheitsschuhe
  • Gehörschutz
  • Staub- oder Schutzmasken

Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ordnungsgemäß anmelden, Steuern und Sozialabgaben zahlen und Sozialräume wie Toiletten, Wasch- und Umkleideräume sowie abschließbare Schränke (Spinde) für Wertsachen zur Verfügung stellen.

Zusätzlich zu diesen Hauptpflichten hat der Arbeitgeber auch so genannte Nebenpflichten zu erfüllen. Diese bestehen beispielsweise im Schutz der Privatsphäre und der Ehre des Arbeitnehmers. Dazu gehört unter anderem das Verbot des Mithörens von Telefongesprächen oder die Einsicht Unbefugter in Personalakten, aber auch das Verbot von Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, aber auch Mobbing durch andere Arbeitnehmer oder Vorgesetzte oder vermeidbare Belästigung durch Tabakrauch. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote durch andere Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber gegen den Schuldigen disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu unterbinden. Das kann im Extremfall bis zur Kündigung führen. Erfolgen die Übergriffe durch Außenstehende (z.B. Kunden oder Lieferanten), muss der Arbeitgeber Maßnahmen einleiten, um sie zu unterbinden. Das kann unter Umständen bis zu einem Hausverbot führen.

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, für den Arbeitgeber zu arbeiten, das heißt, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu dieser Hauptpflicht haben Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Nebenpflichten zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Fall von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig informiert, seine Arbeit so sorgfältig wie möglich verrichtet, den Arbeitgeber über Fehler in Maschinen, Fertigungsprozessen oder Material informiert, Stillschweigen über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bewahrt und den guten Ruf des Unternehmens nicht schädigt. Wenn ein anderer Mitarbeiter Straftaten begeht, die das Unternehmen schädigen (Diebstahl von Firmeneigentum, Sabotage, Werksspionage) und der Arbeitnehmer davon Kenntnis erlangt, ist er verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Ein Verstoß gegen die Treuepflicht kann mit disziplinarischen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers geahndet werden. Diese können von einer einfachen mündlichen Abmahnung bis zur Kündigung in besonders schwerwiegenden Fällen reichen.

Gibt es auch Ausnahmen von der Treuepflicht?

Ja, Arbeitnehmer haben Rechte, die sie gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen können. Sie dürfen sich zum Beispiel in einer Gewerkschaft organisieren oder einen Betriebsrat gründen und an Streiks teilnehmen. Wenn es in der Firma Missstände gibt, kann der Arbeitnehmer vor einem Arbeitsgericht Klage gegen den Arbeitgeber erheben und die Beseitigung der Missstände verlangen.

Zusammenfassung

Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen auf Gegenseitigkeit und werden nach dem Prinzip von Treu und Glauben vereinbart. Das bedeutet, dass beim Abschluss des Arbeitsvertrags beide Seiten davon ausgehen, dass sich die andere Seite an die schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen hält. Die Intensität der Fürsorge- und Treuepflicht richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses. / Fotoquelle: fotolia.de / © industrieblick

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.