Frischgebackene Eltern möchten nach der Geburt ihres Kindes zumeist erst einmal Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen. Diesem ganz natürlichen Wunsch wurde in rechtlicher Hinsicht durch die Elternzeit Rechnung getragen. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Elternzeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Jedes Elternteil hat grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ein Recht darauf, Elternzeit zu beantragen. Insgesamt beläuft sich der Anspruch auf Elternzeit auf 36 Monate. 12 Monate davon müssen vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden, für die restlichen 24 Monate hat man bis zum achten Geburtstag Zeit. Doch was passiert mit der Elternzeit, wenn Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag haben?
Was bedeutet befristeter Arbeitsvertrag eigentlich?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die keine dauerhafte Beschäftigung, sondern ein zu einem bestimmten Datum oder zu einem bestimmten Ereignis endendes Arbeitsverhältnis zum Inhalt hat. Unterschieden werden zeitlich befristete und zweckbefristete Arbeitsverträge. Ein Arbeitsvertrag kann deshalb befristet sein, weil der Arbeitnehmer lediglich für eine bestimmte Zeitspanne einen anderen Arbeitnehmer vertreten (Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung) oder weil ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll. Wurde dieses zuvor festgelegte Ziel erreicht, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse dürfen sich insgesamt maximal über 24 Monate erstrecken und innerhalb dieser Zeit darf die Verlängerung höchstens dreimal ausgesprochen werden.
Haben Eltern bei einem befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Elternzeit?
Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis haben Eltern ein gesetzlich verankertes Recht auf Elternzeit. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang einige Dinge zu beachten. So wirkt die Inanspruchnahme der Elternzeit keinesfalls vertragsverlängernd. Es findet während dieser Zeit auch kein Pausieren des Beschäftigungsverhältnisses statt. Vielmehr kann das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Vertragsdauer ganz regulär beendet werden. Auf diese Situation sollten sich Arbeitnehmer daher einstellen und möglichst noch während der Elternzeit Bewerbungen schreiben. Idealerweise geht dann das alte, befristete Arbeitsverhältnis direkt in das neue Arbeitsverhältnis über.
Da der Arbeitsvertrag auch während der Elternzeit zum zuvor festgelegten Datum endet, sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung als arbeitsuchend zu melden. Dies gilt selbstverständlich nur für den Fall, dass sich kein neues Arbeitsverhältnis anschließt.
Welche Sonderregelungen gelten hinsichtlich Auszubildenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern?
Wer sich noch in der Ausbildung befindet und Elternzeit anmeldet, der muss sich nicht um den weiteren Verlauf seiner Ausbildung sorgen. Denn die Ausbildung ruht während der Elternzeit und kann danach einfach fortgesetzt werden. Je nach Vertragsgestaltung von wissenschaftlichen Mitarbeitern kann deren genommene Elternzeit ebenfalls dazu führen, dass eine Vertragsverlängerung stattfindet.
Welche Fristen müssen bei der Anmeldung der Elternzeit beachtet werden?
Bei der Anmeldung der Elternzeit müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Diese Fristen belaufen sich in der Regel auf 7 oder 13 Wochen. Bei Kindern unter drei Jahren beträgt die reguläre Anmeldefrist 7 Wochen, während bei Kindern, die schon älter als drei Jahre sind, spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit eine Anmeldung erfolgen sollte. In einigen Ausnahmefällen ist es jedoch auch möglich, die Elternzeit innerhalb abweichender Fristen anzumelden. Zudem gilt, dass bei rechtzeitig gestellten Anträgen keine zusätzliche Zustimmung des Arbeitgebers vonnöten ist. Dies gilt jedenfalls für Eltern von Kindern, die unter drei Jahre alt sind. / Fotoquelle: © Halfpoint – Shutterstock.com