Elternzeit richtig planen und beantragen – so geht’s!

- 14.09.2022 von Marlen Schurr -

Familie und KündigungsschutzDamit man die Elternzeit mit seinem Kind zuhause wirklich genießen kann, sollte man im Vorfeld mit dem Arbeitgeber alles klären. Doch was ist bei der Planung zu beachten?

Das Wichtigste zur Elternzeit

Wer hat eigentlich Anspruch auf Elternzeit? Nur wer in einem Arbeitsverhältnis steht, kann bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Damit sind Selbstständige, Schüler, Studenten, Ehrenamtliche und Arbeitslose davon ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitsvertrag befristet ist oder nicht oder ob es sich um eine Teilzeitstelle handelt. Nicht nur Eltern können diese Auszeit in Anspruch nehmen, sondern jeder, der sorgeberechtigt ist, also auch Pflegeeltern, Adoptiveltern und Verwandte.

Insgesamt sind 36 Monate möglich, von denen bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden können. Die 36 Monate können, wenn gewünscht, in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Aber Achtung: der Arbeitgeber sollte im ersten Antrag darüber informiert werden, denn Verlängerungen kann er ablehnen!

Wird Elterngeld beantragt, berechnet sich dies aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Nettolöhne. Ausgezahlt werden 65 Prozent des maßgeblichen Durchschnittswerts, bei Geringverdienern kann dies aber auch mehr sein. Die Auszahlung ist aber auf einen Betrag von 1.800 Euro monatlich gedeckelt. Wird ElterngeldPlus beantragt, erhält man dieselbe Gesamtsumme, aufgeteilt auf 24 Monate.

Die Planung – was ist zu beachten?

Die Dauer der Elternzeit steht und fällt meist mit den finanziellen Möglichkeiten. Wie lange ist es möglich, mit 65 Prozent des maßgeblichen Nettolohns auszukommen? Gibt es Rücklagen, auf die zurückgegriffen werden kann? Arbeitet der Partner regulär weiter? Online-Elterngeldrechner helfen bei der Einschätzung. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten, dass man in der Elternzeit bis zu 32 Stunden wöchentlich arbeiten darf.

Eine längere Abwesenheit kann auch einen Karriereknick bedeuten. Hier müssen Prioritäten gesetzt und klare Entscheidungen getroffen werden. Gibt es Betreuungsmöglichkeiten, die einem zusagen und gibt es freie Plätze? Darum sollte man sich frühzeitig kümmern.

Außerdem sollte Klarheit darüber herrschen, was in der Elternzeit alles ansteht: ist ein Umzug oder eine längere Reise geplant? Oder eventuell sogar eine berufliche Neuorientierung? Nachdem darüber Klarheit herrscht, sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten stattfinden.

Die Vorbereitung – das Gespräch mit dem Chef

Vorgesetzte müssen Vertretungen finden und Arbeitsprozesse neu gestalten, daher sollte offen mitgeteilt werden, wie lange die Abwesenheit dauert. Es empfiehlt sich, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, auch wenn das Gespräch rechtlich nicht verbindlich ist. Sobald eine Schwangerschaft vorliegt und bekannt gegeben wurde, greift für werdende Mütter der Kündigungsschutz. Für werdende Väter startet er acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Daher versuchen manche Arbeitgeber, Aufhebungsverträge unterschreiben zu lassen. Das sollte vermieden werden, da die Elternzeit für die Rente als Berufsjahre angerechnet wird!

Auch in der Elternzeit kann regelmäßig Kontakt gehalten werden. Einige Wochen vor dem Wiedereinstieg hilft ein Gespräch, diesen zu erleichtern. Hat sich am Aufgabenbereich etwas geändert? Wie werden die ersten Wochen gestaltet? Gibt es neue Ansprechpartner? Müssen die Arbeitszeiten angepasst werden, damit der Nachwuchs aus der Kita abgeholt werden kann? Das ist die Möglichkeit, alles final zu klären.

Tipps und Tricks zur Beantragung

Elternzeit muss immer schriftlich beantragt und im Original unterschrieben werden. Am besten lässt man sich den Empfang schriftlich bestätigen. Anträge per E-Mail sind nicht zulässig. Vorlagen dafür findet man online auf verschiedenen Elternportalen.

Der Resturlaub kann entweder vor Antritt der Elternzeit oder im Folgejahr genommen werden, er verfällt nicht. Arbeitet man während der Elternzeit nicht, kann der Arbeitgeber den Gesamturlaubsanspruch für jeden Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. / Fotoquelle: © Inside Creative House – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!