Fristgerechte Kündigung

- 16.05.2019 von Sonja Hess -

Kündigungsfrist und KündigungsgrundSowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können Arbeitsverhältnisse kündigen. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen geschehen, wobei beide Seiten auf ein paar Details achten müssen.

Fristen und Form

Im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung tritt eine ordentliche oder fristgerechte Kündigung erst nach einer gewissen Zeit in Kraft. Die Zeiten, die sich auch nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten, sind im § 622 BGB festgelegt. Der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen also nicht sofort. Dies hat für beide Seiten Vorteile. Bei einer Kündigung des Arbeitgebers erhält der Angestellte so Zeit, sich nach einer neuen Stelle umzusehen. Kündigt der Arbeitnehmer, dann gibt die Frist dem Chef oder dem Unternehmen die Möglichkeit, schnell einen Nachfolger zu finden.

Wie lang die Frist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie kann entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgehalten sein. Gibt es hier keine Vorgaben, dann greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Arbeitnehmer sind dies im Normalfall vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen zu einem beliebigen Tag. Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, dann kommt es bei der Frist auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses an. Je länger eine Person in einem Unternehmen gearbeitet hat, um so länger fällt auch die Kündigungsfrist aus. Bei einer Beschäftigung von 20 Jahren und mehr kann diese Frist sogar 7 Monate zum Monatsende betragen.

Gültig ist eine Kündigung zudem nur, wenn sie in schriftlicher Form ausgesprochen wird. Dies gilt für beide Seiten. Eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Dafür muss die jeweils andere Seite der Kündigung nicht zustimmen. Sie wird in dem Moment der Zustellung rechtskräftig.

Warum darf gekündigt werden?

Als Arbeitnehmer ist es grundsätzlich nicht notwendig, bei der Kündigung einen Grund anzugeben. Es besteht also keine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Chef. Solange die Fristen eingehalten werden und die Kündigung in schriftlicher Form erfolgt, sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Für Arbeitgeber sind die Kriterien etwas schwieriger. Angestellte dürfen nicht einfach nach Lust und Laune entlassen werden. Es bedarf eines Kündigungsgrundes, wobei das Kündigungsschutzgesetz zwischen betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten (beziehungsweise krankheitsbedingten) Gründen unterscheidet.

Bei den verschiedenen Gründen gibt es einige Einschränkungen, die zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen wurde. So ist es durchaus rechtens, wenn ein Chef einen Angestellten aus wirtschaftlichen Gründen kündigt, allerdings darf dies nicht willkürlich passieren oder weil eine persönliche Antipathien vorliegt. Auch der Krankheitsfall wird eingeschränkt, in dem zum Beispiel das Alter in der Regel als Kündigungsgrund nicht zugelassen wird.

Der Arbeitgeber muss zudem den Betriebsrat innerhalb von einer Woche über die Kündigung informieren. Überzeugen die Gründe den Betriebsrat in bestimmten Aspekten nicht, dann kann er der Kündigung widersprechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz oder einem anderen Betrieb im Unternehmen weiter beschäftigt werden könnte.

Der gekündigte Arbeitnehmer kann ebenfalls gegen die Kündigung vorgehen, wenn sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt ist. Wichtig ist dabei das Einhalten von Fristen. Eine Klage sollte innerhalb von drei Wochen erfolgen, andernfalls ist die Kündigung wirksam.

Der Weg zur Arbeitsagentur

Neben der Suche nach einem neuen Job sollte auch der Weg zur Arbeitsagentur nach dem Erhalt einer Kündigung zeitnah erfolgen. Um den Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu erhalten, muss eine Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Geschieht dies nicht, dann kann eine Sperrzeit drohen, in der die Arbeitsagentur keine Unterstützung zahlt.

Gleiches kann auch passieren, wenn die Person aus verhaltensbedingten Gründen entlassen wurde. Wer durch fahrlässiges Verhalten für den Verlust seines Arbeitsplatzes sorgt, der kann bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes ebenfalls Probleme bekommen. Auch hier kann eine Sperrzeit die Folge sein, wobei die Betroffenen durchaus rechtliche Mittel haben, um gegen eine Sperre vorzugehen, wenn sie ihrer Meinung nach zu Unrecht ausgesprochen wurde. / Fotoquelle: fotolia.de / © fizkes

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können