Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag eines Arbeitnehmers zu Situationen, in denen arbeitszeitrechtliche Fragen aufgeworfen werden. Wieviel Pause steht mir zu, darf ich dazu gezwungen werden an einem Sonntag zu arbeiten und wie sieht es hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit aus? All diese Fragen und viele weitere werden im Arbeitszeitgesetz geregelt. Doch für wen gilt es eigentlich und welchen Regelungsinhalt hat es?
Was ist das Arbeitszeitgesetz und wozu dient es?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und gilt für beinahe alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Geregelt werden im Arbeitszeitgesetz unter anderem die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit, die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche und Monat sowie die Mindestruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen. Zudem enthält das Arbeitszeitgesetz Regelungen dazu, wie es hinsichtlich der Arbeitsruhe von Arbeitnehmern an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen bestellt ist. Ein weiterer Regelungsinhalt des Arbeitszeitgesetzes betrifft die Nachtarbeit.
Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und soll verhindern, dass die Gesundheit von Arbeitnehmern durch zu lange oder insgesamt unangemessene Arbeitszeiten riskiert wird. Auf der anderen Seite soll das Arbeitszeitgesetz Rahmenbedingungen für eine flexible Arbeitszeitgestaltung schaffen und den Arbeitgebern dadurch einen gewissen Handlungsspielraum bescheren.
Für welchen Personenkreis gilt das Arbeitszeitgesetz?
Vom Arbeitszeitgesetz erfasst werden alle abhängig Beschäftigten, die älter als 18 Jahre sind. Ebenfalls Auszubildende und Praktikanten werden in den Geltungsbereich des Gesetzes miteinbezogen. Nicht vom Arbeitszeitgesetz erfasst werden hingegen Arbeitnehmer im Bereich der Kirchen, Chefärzte, Arbeitnehmer in Bäckereien und Konditoreien, Arbeitnehmer, die als Hausangestellte tätig sind und teilweise auch abhängig Beschäftigte, die in der See- und Luftfahrt sowie im öffentlichen Dienst angestellt sind.
Die maximale Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz
Die maximale Arbeitszeit wird in § 3 ArbZG geregelt. Unter dem Begriff der Arbeitszeit versteht man die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ohne Beachtung der Ruhepausen. Im Arbeitszeitgesetz steht, dass die maximale Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Stunden an Werktagen bei einer sechs Tage Woche betragen darf. Auf diese Weise kommt man auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Wird die Arbeitszeit von acht Stunden täglich an Werktagen überschritten, leistet der Arbeitnehmer Mehrarbeit. Diese Mehrarbeit muss dann innerhalb der nächsten sechs Monate durch eine kürzere Arbeitszeit ausgeglichen werden. Ausnahmsweise kann auch eine Arbeitszeit von maximal 60 Stunden in der Woche gesetzeskonform sein, wenn diese Zeiten zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgeglichen werden.
Welche Ruhezeiten sieht das Arbeitszeitgesetz vor?
Der Begriff der Ruhezeit beschreibt die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen. Geregelt ist sie in § 5 ArbZG. Grundsätzlich ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgesehen, in bestimmten Arbeitsbereichen wie Krankenhäusern oder Gaststätten ist dies jedoch nicht möglich. Hier kann die notwendige Ruhezeit auf eine Dauer von 10 Stunden herabgesetzt werden. Ein Ausgleich der Ruhezeiten muss dann innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen erfolgen. In Tarifverträgen können jedoch hiervon abweichende Regelungen getroffen werden, wenn die konkrete Art der Arbeit dies erfordert.
Neben Ruhezeiten haben Arbeitnehmer außerdem einen Anspruch auf Pausen. Diese Pausen müssen mindestens bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden gewährt werden. Beträgt die Arbeitszeit sechs Stunden, dann steht dem Arbeitnehmer eine 30 minütige Pause zu, bei neun Arbeitsstunden müssen dem Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten Pause gewährt werden.
Regelungen zu Nacht- und Schichtarbeit
Vorschriften zur Nacht- und Schichtarbeit finden sich in § 6 ArbZG. In dieser Vorschrift steht, dass Nachtarbeitnehmer alle drei Jahren ein Anrecht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung haben und Arbeitnehmer über 50 Jahre können dieses Recht sogar jedes Jahr in Anspruch nehmen. Sollte die Verrichtung der Nachtarbeit dem Arbeitnehmer gesundheitlich schaden, dann hat der Arbeitnehmer das Recht an einen anderen (Tages-)Arbeitsplatz versetzt zu werden.
Wie kann sich ein Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wehren?
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, dann kann der Arbeitnehmer entweder die zuständige Aufsichtsbehörde informieren oder Schadensersatz fordern. Der Arbeitgeber kann sogar mit Straf- oder Bußgeld belegt werden. / Fotoquelle: © hedgehog94 – Shutterstock.com