Gesundheitsreisen – Urlaub mit Bezuschussung

- 13.03.2019 von Sonja Hess -

Vorbeugen ist besser als heilen. Diesen Spruch beherzigen auch die Krankenkassen und unterstützen ihre Mitglieder bei vielen Maßnahmen, die der Erhaltung der Gesundheit dienen. Dazu gehören nicht nur Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, sondern auch Gesundheitskurse im Urlaub. Dafür bezahlen die meisten Krankenkassen ihren Mitgliedern einen Zuschuss.

Was sind das für Programme?

Die Angebote werden Präventionsreisen genannt. Dabei geht es darum, den Gesundheitszustand der Teilnehmer zu verbessern, um das Entstehen solcher Krankheiten wie Diabetes Typ II, chronische Rückenschmerzen oder Arteriosklerose zu verhindern. Viele Menschen haben im Alltag keine Zeit, um an Gesundheitskursen teilzunehmen. Da macht es Sinn, dafür den Urlaub zu nutzen. Es gibt verschiedene Optionen. Man kann beispielsweise Präventionsreisen buchen. Das sind Komplettpakete mit Unterkunft, Verpflegung und Kursen oder man kann auch am Urlaubsort an Gesundheitskursen teilnehmen. Das Angebot gilt für den Urlaub in Deutschland sowie im Ausland.

Welche Kurse sind das?

Die Liste ist lang und umfasst unter anderem Aquafitness, Herz-Kreislauf Training, Nordic Walking, Yoga, Wirbelsäulengymnastik, Ernährung, Rückenschule und andere. Jeder Kurs besteht aus 6-8 Einheiten zu je 45 Minuten. Die Krankenkassen bezuschussen bis zu 2 sich ergänzende Kurse mit je 75 Euro, insgesamt also mit 150 Euro. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen sich die Kursteilnehmer ihre Teilnahme am Kurs vom Therapeuten bestätigen lassen und diesen Nachweis der Krankenkasse vorlegen.

Muss man krank sein, um die Präventionskurse in Anspruch zu nehmen?

Nein, ein ärztliches Attest oder ein Krankenschein sind nicht notwendig. Diese Angebote dienen der Vorbeugung, nicht der Heilung von Krankheiten. Man sollte aber schon eine gewisse körperliche Beeinträchtigung wie Übergewicht, Bluthochdruck, Rückenschmerzen und ähnliches haben, damit solche Kurse einen Sinn haben. Präventionskurse im Urlaub sind aber eher eine Ausnahme als die Regel. Derartige Kurse sind zum Beispiel für Schichtarbeiter sinnvoll, die im Alltag keine Zeit dafür haben, an ihrem Wohnort an entsprechenden Kursen teilzunehmen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Krankenkassen zahlen lediglich einen Zuschuss für die Kurse, übernehmen aber nicht die Kosten für den Urlaub, auch nicht anteilig. Anreise, Unterkunft und Verpflegung müssen die Teilnehmer selbst bezahlen. Allerdings arbeiten manche Krankenkassen mit ausgewählten Hotels zusammen und bieten Komplettpakete an. Derartige Angebote sind erheblich günstiger, als wenn man das Hotel allein bezahlen und dann die Kurse dazu buchen würde. In solchen Fällen bezahlt die Krankenkasse sozusagen indirekt zumindest einen Teil der Urlaubskosten.

Wie erfolgt die Bezahlung der Präventionskuren?

Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Manche arbeiten mit Reiseveranstaltern zusammen und subventionieren die Kosten, andere bezuschussen Vorsorgekuren oder bieten eigene Gesundheitskuren an und wieder andere erstatten die Kosten von Fremdanbietern, vorausgesetzt, diese sind zertifiziert und von der Krankenkasse anerkannt. Wenn es sich nicht um ein eigenes Angebot der Krankenkasse handelt, muss der Teilnehmer die Kosten zunächst bezahlen und bekommt sie im Nachhinein erstattet. Dafür müssen die Gesundheitskuren aber vorab von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt worden sein.

Worauf sollte geachtet werden?

Die Krankenkasse kann pro Jahr einen Zuschuss für maximal 2 Gesundheitskuren bezahlen. Das bedeutet, wenn 2 Kurse miteinander kombiniert werden, bekommt man jedes Jahr einmal insgesamt 150 Euro Zuschuss für eine Präventionsreise. Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, sollten die Mitglieder sich zuerst einmal bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie solche Angebote im Programm hat oder fördert. Der nächste Schritt besteht darin, sich von der Krankenkasse einen Antrag zu holen, ihn auszufüllen und genehmigen zu lassen. Das Formular muss gut aufbewahrt werden, weil es später zur Kostenerstattung benötigt wird. Während des Urlaubs muss die Teilnahme an den Kursen bestätigt werden. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss der genehmigte Antrag zusammen mit der Teilnahmebestätigung bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse eingereicht werden. In der Regel überweist die Krankenkasse den Betrag innerhalb weniger Tage auf das Konto des Mitglieds. / Fotoquelle: fotolia.de / © Kzenon

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können