Kann der Chef eine Fortbildung anordnen?

- 03.04.2019 von Daniela Lütke -

Qualifikation und WeiterbildungEs ist kein Geheimnis, dass sich die Technik immer schneller entwickelt. Das trifft längst nicht nur auf die Computersprache zu, sondern erfasst praktisch alle Bereiche der Arbeit. Weiterbildung hilft dabei, am Ball zu bleiben. Manche sehen das als Chance für ihre Karriere, andere sträuben sich mit Händen und Füßen dagegen. Wie ist das eigentlich, darf der Chef Fortbildungen anordnen?

Warum ist Weiterbildung notwendig?

Die Antwort darauf ist einfach. Weiterbildung ist notwendig, um mit der technischen Entwicklung Schritt halten zu können. Ständig werden neue Verfahren und Maschinen entwickelt, mit denen mehr Produkte schneller und in besserer Qualität hergestellt werden können. Nur ein Beispiel aus einer endlosen Reihe ist der Einsatz von Computern. Immer mehr Maschinen und Geräte werden durch Computer gesteuert, seien es Scanner, Drehmaschinen oder vollautomatische Sortier- und Verpackungsanlagen. Um diese Maschinen richtig bedienen zu können, vor allem aber auch um zu wissen, was bei Fehlfunktionen zu tun ist, sind Schulungen unumgänglich. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber die Weiterbildung zur Pflicht machen, weil der Arbeitnehmer ohne sie nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.

In einigen Berufen (IT, Medizin, Sicherheit und andere) können Bewerber sogar vertraglich zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet werden, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten. In manchen Arbeitsverträgen steht sogar schwarz auf weiß, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, wenn der Arbeitgeber dies als notwendig erachtet und die Kosten übernimmt.

Wann findet die Fortbildung statt?

Das kommt auf die jeweiligen Umstände an. Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet, findet sie meist während der Arbeitszeit statt. Die betreffenden Arbeitnehmer werden dafür freigestellt oder erhalten Bildungsurlaub. Manche Lehrgänge oder Seminare finden jedoch auch abends oder an den Wochenenden statt. Besonders von Führungskräften wird dann in der Regel erwartet, dass sie dazu bereit sind, für die Fortbildung ihre Freizeit zu opfern. Das trifft im noch stärkeren Maß auf Arbeitnehmer zu, die sich freiwillig fortbilden. Dieses muss in der Regel in ihrer Freizeit erfolgen. In einigen Bundesländern besteht jedoch Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wer übernimmt die Kosten der Weiterbildung?

Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet, trägt er in der Regel auch die Kosten. Das umfasst nicht nur die Kosten für die Schulung selbst, sondern (falls zutreffend) auch für Prüfungsgebühren, Lernmaterial, Transportkosten, Unterkunft und Verpflegung. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht jedoch nicht. Das wird in jedem Fall individuell entschieden. Wenn der Arbeitnehmer durch die Fortbildung seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, ist es unter Umständen auch möglich, dass er zumindest einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Das trifft auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb an einer Fortbildung teilnimmt, beispielsweise einen Meisterlehrgang besucht.

Wenn der Arbeitgeber eine Fortbildung bezahlt, verknüpft er das oftmals mit sogenannten Bindungs- und Rückzahlungsklauseln im Vertrag. Darin verpflichtet sich der Mitarbeiter, nach Abschluss der Qualifizierung für eine Mindestzeit im Unternehmen zu arbeiten. Kündigt er vorher oder erfolgt eine verhaltensbedingte Kündigung, muss er dem Arbeitgeber die Kosten der Fortbildung erstatten. Solche Klauseln sind jedoch nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert oder in der Regel durch seine Qualifikation ein höheres Einkommen erzielen würde.

Kann man auf eine Fortbildung bestehen?

Das kommt darauf an. Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet und dafür die Kosten übernimmt, gilt die Maßnahme fast immer nur für einen begrenzten Kreis von Mitarbeitern. Der Arbeitgeber wählt dafür solche Mitarbeiter aus, für die so eine Weiterbildung notwendig ist, damit sie auch in Zukunft ihre Arbeit gut verrichten können oder die dem Unternehmen mit der Weiterbildung den größten Nutzen bringen. Arbeitnehmer, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, können ihre Teilnahme an der Weiterbildung nicht erzwingen. Allerdings steht ihnen frei, denselben oder einen ähnlichen Kurs in ihrer Freizeit zu belegen und die Kosten dafür selbst zu tragen.

Kann man eine Fortbildung verweigern?

Der Arbeitgeber kann eine Fortbildung nicht zwingend anordnen. Die Teilnahme ist freiwillig, außer wenn im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine bestimmte Fortbildungsmaßnahme ausdrücklich als Pflicht erklärt wurde. Dann kann eine Weigerung disziplinarische Maßnahmen für den Arbeitnehmer nach sich ziehen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.