Eine gesetzliche Frauenquote bei Führungspositionen in Unternehmen wird immer konkreter. Nachdem die Politik lange vergeblich auf freiwillige Selbstverpflichtungen und Appelle gesetzt hat, sollen jetzt gesetzliche Regelungen für mehr Gleichberechtigung sorgen.
Ein erster Gesetzentwurf
Schon die schwarz-gelbe Koalition hatte sich in der letzten Legislaturperiode auf Eckwerte für eine Frauenquote in der Wirtschaft verständigt. Danach sollte ein weiblicher Mindestanteil von 30 Prozent in den Aufsichtsräten der hundert größten deutschen Unternehmen angestrebt werden. Ein jetzt von Bundesjustizminister Maas und Familienministerin Schwesig – beide SPD – vorgelegter Gesetzentwurf geht deutlich weiter.
Danach soll es künftig eine Frauenquote sowohl bei Aufsichtsräten als auch in Vorständen geben, der Kreis der betroffenen Unternehmen wird außerdem deutlich ausgeweitet. Für rund 3.500 Firmen sollen die vorgesehenen Bestimmungen maßgebend sein, darunter nicht nur Aktiengesellschaften sondern auch GmbHs und eingetragene Genossenschaften.
Auch GmbHs und Genossenschaften betroffen
Möglich macht dies eine eher versteckt im Gesetzentwurf enthaltene Vorschrift, nach der diese Unternehmen ihre Quote – im Unterschied zu den betroffenen AGs – zwar offiziell selbst festlegen können, in Aufsichtsräten und Vorständen künftig aber mindestens ein Mann und eine Frau vertreten sein muss. Die verbindliche Frauenquote könnte dadurch sogar auf mehr als 30 Prozent steigen.
Bei rund 60 Prozent der fraglichen Unternehmen besteht der Aufsichtsrat nämlich nur aus drei Personen, sogar bei achtzig Prozent hat der Vorstand höchstens drei Mitglieder. Darauf weist der Bundesverband der deutschen Industrie hin. Wenn die Umsetzung wie vorgesehen kommt, würde die Frauenquote daher vielfach de facto mindestens ein Drittel betragen.
Umsetzung ab 2016
Allerdings wollen die Gesetzes-Initiatoren die Umsetzung nicht sofort. Erst ab 2016 sollen die Regelungen greifen. Und auch dann soll die Frauenquote nur bei anstehenden Neubesetzungen von Gremien angewandt werden. Ausnahmen will man dabei nicht zulassen. Wenn keine geeignete Frau für einen freien Platz gefunden wird, soll er künftig unbesetzt bleiben. Außerdem ist eine Berichtspflicht für die Unternehmen zur Realisierung der Frauenquote und Gründen für eine eventuelle Nicht-Verwirklichung vorgesehen.
Kontroverse Diskussion
Der vorgestellte Entwurf stößt erwartungsgemäß von verschiedenen Seiten auf deutliche Kritik. Vertreter der Wirtschaft sehen in der Quotenregelung ein ungeeignetes Instrument zur Verwirklichung von mehr Gleichberechtigung. Der unterproportionale Frauenanteil habe andere Ursachen als eine systematische Benachteiligung. Der Opposition gehen die Vorschläge nicht weit genug. Von den Grünen wird eine 40 Prozent-Quote gefordert.
Der Bundesjustizminister verteidigt den Entwurf. Bei anhaltenden Fachkräftemangel müssten die Potentiale hochqualifizierter Frauen konsequent genutzt werden. Es gebe längst genügend qualifizierte Frauen für Führungspositionen. Wenn die Frauenquote erst einmal umgesetzt werde, würde dies einen Kamineffekt auslösen, der automatisch andere weibliche Führungskräfte nach sich ziehe. Der Minister zeigt sich daher davon überzeugt, dass auf lange Sicht gar keine gesetzliche Frauenquote mehr nötig sein wird.
Abstimmung steht noch aus
Bei dem jetzt vorgestellten Entwurf werden vor allem SPD-Vorstellungen umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, was von den vorgesehenen Regelungen im Rahmen der Abstimmung innerhalb der Großen Koalition und der parlamentarischen Beratungen übrig bleibt. / Fotoquelle: fotolia.de / © Lsantilli

