Kommt 2015 das „Elterngeld Plus“?

- 10.10.2014 von Marlen Schurr -

Familie und Elterngeld PlusGegenwärtig verlieren frischgebackene Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs auf Elterngeld, wenn sie während der Bezugszeit wieder in den Beruf einsteigen. Der Gesetzesentwurf zum Elterngeld Plus, das im Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurde und am 01.01.2015 in Kraft treten soll, will das ändern.

Welche Ziele verfolgt das Elterngeld Puls?

  • Müttern und Vätern soll der Wiedereinstieg in den Job erleichtert werden
  • Mehr Flexibilität für die Elternzeit
  • Eltern sollen neue Möglichkeiten erhalten, Familie und Beruf vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes miteinander zu vereinbaren
  • Gleichberechtigte Partnerschaft von Eltern im Bezug auf Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung soll mit dem sog. „Partnerschaftsbonus“ belohnt und gefördert werden
  • Mit der modernen Familienpolitik wird ein Schritt in Richtung „Familienarbeitszeit“ angestrebt

Welche Veränderungen bringt das Elterngeld Plus?

Die alte Regelung des Elterngeldes legt Vätern und Müttern hinsichtlich des Wiedereinstiegs in den Beruf Steine in den Weg: Eltern, die während der Bezugszeit, die mit dem 14. Lebensmonat ihres Kindes endet, wieder einer Teilzeittätigkeit nachgehen, verlieren nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruchs, da ihr Lohn den ausgezahlten Betrag ohne Ausgleich vermindert. Auf diese Weise lohnt sich der verfrühte Wiedereinstieg für viele Eltern nicht. Das Elterngeld Plus dagegen will die Rückkehr in den Job vereinfachen und fördern: Mütter und Väter, die Teilzeit arbeiten, sollen das Elterngeld nun sogar doppelt so lange und deutlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus erhalten. So wird die frühe Rückkehr in den Beruf für beide Elternteile attraktiver und vereinfacht es zudem, die Betreuung des Nachwuchses und die Karriere miteinander zu vereinbaren.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Mit dem Partnerschaftsbonus wird die bisherige Benachteiligung von Eltern, die sich der Erziehungsarbeit nach der Geburt zu gleichen Teilen annehmen, beendet. Stattdessen werden Eltern, die Kinderbetreuung und Beruf partnerschaftlich und gleichberechtigt untereinander aufteilen, sogar belohnt und gefördert: Arbeiten Mutter und Vater parallel 25 bis 30 Stunden pro Woche, so erhält jeder Elternteil für weitere vier Monate das Elterngeld Plus. So werden Eltern dazu befähigt, sich gemeinsam um den Nachwuchs zu kümmern und gleichzeitig ihre beruflichen Ziele weiterzuverfolgen. Der Partnerschaftsbonus lässt sich mit Elterngeld und Elterngeld Plus kombinieren; den Eltern stehen hier verschiedene Wahlmöglichkeiten offen.

Wie verändert das Elterngeld Plus die Elternzeit?

Das Eltergeld Plus fördert vor allem die Flexibilität der Elternzeit: Wie es bislang bereits der Fall war, können Mütter und Väter weiterhin bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Zudem können statt der bisherigen 12 nun aber 24 Monate der nicht beanspruchten Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen (eine Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes muss allerdings 13 Wochen vorher angemeldet werden; bis zum 3. Geburtstag sind nur 7 Wochen Anmeldezeit nötig). Zusätzlich können sowohl Mutter als auch Vater ihre Elternzeit nun in je drei (statt der vorherigen zwei) Abschnitte einteilen. Zudem bleibt der Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit bestehen, sobald die Erklärung der Elternzeit beim Arbeitgeber eingegangen ist. / Fotoquelle: fotolia.de / © drubig-photo

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!