Kranke Mitarbeiter – Was gilt es für den Arbeitgeber zu beachten?

- 15.07.2025 von Daniela Lütke -

Wie der richtige Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Angestellten aussieht.

Jeder Arbeitgeber wird im Laufe seiner Unternehmensführung mit der Situation konfrontiert, dass Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen. Diese Herausforderungen können sowohl aus finanzieller als auch aus organisatorischer Sicht erheblich sein. Doch wie sieht der richtige Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Angestellten aus? Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien und bietet praxisnahe Lösungsansätze.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Arbeitgebers

Zunächst gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, denen Arbeitgeber unterliegen. Im Krankheitsfall eines Mitarbeiters ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für bis zu sechs Wochen zu gewährleisten. Dies sichert die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit.

Ein weiterer Aspekt ist der Schutz der personenbezogenen Daten. Der Arbeitgeber darf ausschließlich relevante Informationen einholen, die für die Organisation der Arbeitsabläufe notwendig sind. Diagnosen oder detaillierte Gesundheitsinformationen fallen unter den Datenschutz und sind auch seitens der Arbeitnehmer zu respektieren.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich informieren und spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit (wenn diese länger als drei Kalendertage dauert) ein ärztliches Attest vorlegen, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt. Diese prompte Kommunikation unterstützt den Arbeitgeber, notwendige organisatorische Maßnahmen zu treffen.

Der Mitarbeiter ist zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern würde. Dazu gehört, dass er während der Krankheit nicht einer Beschäftigung nachgehen darf, die den Heilungsprozess beeinträchtigen könnte.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein wiederholter oder längerfristiger Krankenstand erfordert besondere Aufmerksamkeit. Hier kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins Spiel, das für Arbeitgeber seit 2004 gesetzlich verpflichtend ist, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden.

Schritte zur erfolgreichen Umsetzung

1. Einladung und Information: Den betroffenen Mitarbeiter schriftlich zu einem BEM-Gespräch einladen. Der Zweck und die Ziele des BEM sollten klar formuliert und Vertrauen aufgebaut werden.

2. Analyse der Ursachen: In einem wertschätzenden Gespräch werden die Krankheitsursachen gemeinsam ermittelt, um gezielte Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu planen.

3. Maßnahmenplanung: Individuelle Unterstützungsmaßnahmen entwickeln, wie beispielsweise Anpassung des Arbeitsplatzes oder flexible Arbeitszeiten.

4. Evaluierung: Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Frühzeitige Kommunikation: Offene und transparente Kommunikation ist der Schlüssel. Ein vertrauensvolles Umfeld, in dem sich Mitarbeiter sicher fühlen, über ihre Gesundheit zu sprechen, kann viele Probleme im Vorfeld abfangen.
  • Sensibilisierung: Schulungen für Führungskräfte in Bezug auf Gesundheit am Arbeitsplatz und rechtliche Vorgaben tragen dazu bei, dass Krankheiten rechtzeitig erkannt und entsprechend reagiert wird.
  • Flexible Arbeitsmodelle: Berufliche Flexibilität kann die Belastung, die Mitarbeiter im Krankheitsfall verspüren, erheblich mindern. Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten sind Beispiele für umsetzbare Maßnahmen.

Mögliche Folgen und Handlungsoptionen

Ein aktiver und konstruktiver Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen kann nicht nur das Betriebsklima verbessern, sondern auch finanzielle Risiken minimieren. Wird ein BEM zum Beispiel nicht angeboten und es kommt zu einer krankheitsbedingten Kündigung, kann dies in rechtlichen Auseinandersetzungen gegen den Arbeitgeber verwendet werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit erkrankten Mitarbeitern sowohl im Interesse der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer liegt. Die richtige Balance zwischen rechtlichen Anforderungen und menschlichem Verständis ist der Schlüssel zu einem gesunden Arbeitsklima.

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.