Sabbatical kann jeder! … oder nicht?

- 03.01.2019 von Deniz Wölk -

Auszeit und SabbatjahrEine kleine Auszeit vom Arbeitsalltag gönnt sich jeder Arbeitnehmer in Form des gewöhnlichen Jahresurlaubs. Aber was passiert, wenn ein besonders langer Sonderurlaub angestrebt wird – das sogenannte Sabbatical?

Sabbatical – was ist das überhaupt?

Unter Sabbatical wird ein Arbeitsmodell verstanden, welches eine lange, zusammenhängende arbeitsfreie Zeit berücksichtigt. Ursprünglich kommt der Begriff aus Amerika. Es handelt sich schlichtweg um eine Freistellung von der Arbeit, welche zwar nicht bezahlt, aber ganz offiziell vom Arbeitgeber genehmigt wird. Dabei kann es sich entweder um eine komplette Auszeit mit vollständiger Abwesenheit handeln oder um das vorübergehende Arbeiten in Teilzeit. Im gängigsten Modell arbeitet der Arbeitnehmer für einen festgelegten Zeitraum in Vollzeit, verzichtet aber auf einen Teil seines Gehalts. Dieses ist über einen Zeitraum von 1-10 Jahren möglich. Tritt er danach sein Sabbatjahr an, nimmt also eine komplette Auszeit, wird diese aus dem Gehaltsverzicht aus der vorangegangenen Phase finanziert.

Sabbatical oder Mini-Sabbatical?

Beim Mini-Sabbatical arbeiten die Angestellten über einen vorab festgelegten Zeitraum in Teil- statt in Vollzeit. Gründe hierfür können unter anderem der Wunsch nach mehr Zeit für die Familie, für Reisen oder für berufliche Fort- und Weiterbildungen sein. Jeder Arbeitnehmer kann das Mini-Sabbatical beantragen. Diese kleine Variante des Sabbatical ist für all diejenigen Personen gedacht, welche zwar eine Auszeit vom Beruf benötigen, sich aus finanziellen oder anderen Gründen jedoch kein Vollzeit-Sabbatical leisten können oder wollen. Die Voraussetzungen hierfür sind genauso wie bei dem Sabbatical – durch den Gehaltsverzicht aus der vorangegangenen Phase wird die Teilzeitarbeit des Mini-Sabbaticals finanziert.

Grundsätzliche Rahmenbedingungen

Ob es möglich ist, ein Sabbatical zu erhalten, wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Da die berufliche Auszeit in der Regel einige Zeit im Voraus geplant wird, sollte auch der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden – schließlich muss ja auch die Finanzierung gewährleistet werden. Dadurch erhöht sich die Chance, dass der Anfrage auch wirklich stattgegeben wird, weil das Unternehmen besser planen kann, um den entsprechenden Zeitraum zu überbrücken. Stehen dem Wunsch des Angestellten nämlich wichtige, betrieblich bedingte Gegenargumente gegenüber, so besteht in Deutschland kein ausdrückliches Recht auf die Durchsetzung des Sabbatjahres.

Wenn sich beide Parteien auf ein Sabbatical geeinigt haben, so sollten Zeitpunkt, Zeitraum, Finanzierung, die Rückkehr an den Arbeitsplatz und der Umgang mit Krankheitstagen während des Sabbaticals vorab schriftlich geklärt werden. Auch die Frage nach dem Kündigungsschutz während einer längeren Abwesenheit sollte ausgehandelt und entsprechend dokumentiert werden.

Wer ein Sabbatical beantragen möchte, der muss mindestens drei Jahre im Unternehmen beschäftigt sein. Oftmals werden Sabbatjahre nur in großen Firmen ermöglicht. Bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen wäre der Ausfall einer Arbeitskraft über einen langen Zeitraum kaum zu stemmen und würde wirtschaftliche Nachteile für den Arbeitgeber mit sich bringen. Daher gibt es die Vorgabe, dass eine Firma mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen muss, um ein Sabbatical genehmigen zu können.

Spezialfall: Beamte

Bei Beamten bzw. Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gelten abweichende Regelungen, denn die Möglichkeit zum Sabbatical ist bereits im Arbeitsvertrag aufgeführt. Auch für sie besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 1-10 Jahren auf einen Teil des Gehalts zu verzichten und damit das anschließende Sabbatjahr zu finanzieren. Wie üblich unterscheiden sich die Modelle je nach Bundesland. Für Beamte, die auf Bundesebene tätig sind, gelten hier die Verordnungen über die Arbeitszeit bei Beamten des Bundes (AZV).

Was tun, wenn sich der Arbeitgeber weigert?

Wenn ein Unternehmen das Sabbatical aus betrieblichen Gründen ablehnt, dann wird es für Angestellte und Beamte gleichermaßen schwierig, den Antrag trotzdem durchzusetzen. Es gibt durchaus Länder, in welchen Arbeitnehmern der Anspruch auf ein Sabbatjahr gesetzlich zusteht; in Deutschland ist das allerdings nicht der Fall. Aus diesem Grund müssen sich Angestellte mit einer Ablehnung durch den Arbeitgeber schlichtweg abfinden, auch wenn das meist schwerfällt.

In großen Unternehmen gibt es häufig spezielle Regelungen, welche die Beantragung bzw. die Freigabe eines Sabbaticals betreffen. Das bedeutet, dass der nächste Vorgesetzte nicht befugt ist, seinem Mitarbeiter die Auszeit entweder zu genehmigen oder abzulehnen. Wenn die Vorstellungen auf Unternehmensseite allerdings vom Antragsteller eingehalten werden, stehen die Chancen auf ein stressfreies Sabbatjahr allerdings recht gut. / Fotoquelle: fotolia.de / © helga1981

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.