Für Arbeitnehmer ist das Arbeitszeugnis eines der wichtigsten Unterlagen. Es gibt nicht nur Auskunft über die Leistung des Mitarbeiters, sondern auch über den Tätigkeitsbereich. Über die richtige Struktur des Arbeitszeugnisses sollten nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer Bescheid wissen, damit diese bei einem fehlerhaften Zeugnis sofort reklamieren und eine Nachbesserung verlangen können.
Allgemeines zum Mitarbeiter und zum Unternehmen
Als Überschrift genügt ‚Arbeitszeugnis‘. Falls es sich um ein Zeugnis für ein Praktikum, einer Ausbildung oder um eine Fortbildung handelt, dann muss die Überschrift entsprechend abgewandelt werden.
Als nächstes folgen Angaben über den Arbeitnehmer, also Vorname und Nachname, gegebenenfalls einen akademischen Grad, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse. Für den späteren Arbeitgeber ist die Bezeichnung der Position wichtig, damit sich dieser ein Bild über die Fähigkeiten machen kann. An dieser Stelle steht auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. das Eintrittsdatum. War das Arbeitsverhältnis befristet, sollte das der Arbeitgeber hier vermerken.
Dann erscheint meist eine kurze Darstellung des Unternehmens. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch gerne gesehen und ist sinnvoll. Unternehmen haben bei zukünftigen Arbeitgebern einen Ruf, der sich förderlich auf eine zukünftige Anstellung auswirken kann. Neben dem Firmennamen gehören hier auch die Branche, die Anzahl der Mitarbeiter, der Standort und weitere wichtige Daten erwähnt.
Die genaue Tätigkeitsbeschreibung
Als nächstes folgt eine genaue Beschreibung der Tätigkeit. Dieser Teil ist besonders wichtig, da sich der zukünftige Arbeitgeber ein genaues Bild vom Bewerber machen kann. Zunächst erfolgt die Einordnung des Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens. Handelt es sich um einen Mitarbeiter ohne jegliche Führungsverantwortung oder war der Angestellte in leitender Funktion tätig? Danach erscheint eine Auflistung der Tätigkeiten, wobei der Arbeitgeber zunächst die Hauptaufgabe beschreibt. Danach folgen weitere Tätigkeiten, die der Mitarbeiter im Rahmen seiner Beschäftigung ausgeübt hat. Schließlich folgen Kompetenzen und Verantwortungsbereiche.
Die Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist häufig formelhaft verfasst. Der Arbeitgeber darf keine negative Beurteilung abgeben, deshalb versteckt er diese in positive Formulierungen.
Dieser Teil untergliedert sich in folgende Bereiche:
- Fachwissen
- Weiterbildungen
- Fähigkeiten
- Motivation
- Arbeitsweise
- Arbeitserfolg
- Bewertung der Leistung
Bei der Bewertung der Leistung kommt es auf jedes Wort an. Ein Satz wie „sie führte alle übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit aus“ ist durch die Worte „stets“ und „vollsten Zufriedenheit“ eine sehr gute Bewertung. Lautet der Satz „sie führte die Aufgaben zur vollen Zufriedenheit aus“ ist das Arbeitszeugnis bestenfalls durchschnittlich.
Die Verhaltensbeurteilung
Neben dem Arbeitserfolg ist das Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Kontaktpersonen des Mitarbeiters wichtig. Dabei sollten Angestellte darauf achten, dass im Arbeitszeugnis alle Personengruppen stehen. Fehlen zum Beispiel Vorgesetzte ist das eine schlechte Bewertung, denn zukünftige Arbeitgeber könnten daraus lesen, dass der Mitarbeiter mit Vorgesetzten Probleme hatte. Eine besondere Bedeutung kommt der Teamkompetenz zu. Diese wird immer wichtiger und eine negative Bewertung führt eventuell zu Problemen bei der nächsten Bewerbung.
Die Schlussformulierungen
Auch das Ende des Arbeitszeugnisses folgt genauen Regeln. Zunächst erwähnt der Arbeitgeber den Grund des Ausscheidens und bedankt sich für die Mitarbeit und wünscht für die Zukunft alles Gute. Danach folgen das korrekte Datum und die Unterschrift. Diese muss eigenhändig erfolgen, digitale oder gescannte Unterschriften sind nicht zulässig.
Gegen ein Arbeitszeugnis Einspruch erheben
Ist das Arbeitszeugnis nicht korrekt oder enthält es Formulierungen, die für Mitarbeiter negativ sind, ist ein Einspruch sinnvoll und führt häufig zum Erfolg. Manchmal sind sich Arbeitgeber nicht bewusst, dass sie ein schlechtes Zeugnis ausgestellt haben. In vielen Fällen hat der Wunsch auf Nachbesserung Erfolg. Nur in seltenen Fällen ist ein Anwalt notwendig.
Die Regeln für Arbeitszeugnisse sollte jeder kennen
Arbeitszeugnisse gehören zum Arbeitsleben. Nach zwei oder drei Arbeitsstellen interessieren sich Arbeitgeber kaum mehr für Schulzeugnisse, wichtig sind die Leistungen in den bisherigen Beschäftigungsverhältnissen. Über den Aufbau und die Bedeutung der Leistungsbeurteilung sollte jeder Mitarbeiter Bescheid wissen. / Fotoquelle: © YAKOBCHUK VIACHESLAV – Shutterstock.com