Sportunfälle – Welche Konsequenzen entstehen für den Job?

- 11.10.2016 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © RioPatuca Images“Sport ist Mord”, irrte Winston Churchill im letzten Jahrhundert. Das Gegenteil ist der Fall: Dass Sport der Gesundheit dienlich ist, wird heutzutage niemand mehr ernsthaft bestreiten wollen. Neben einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und ausreichend Schlaf gilt Sporttreiben als eine der Grundlagen einer gesunden Lebensweise. Kein Wunder, dass Sport so beliebt ist. Statistischen Erhebungen zufolge sind fast 24 Millionen Deutsche Mitglieder in Sportvereinen – vom Wanderverein über den örtlichen Fußballclub bis hin zur Zumba-Gruppe. Was aber, wenn beim Sport ein Unfall passiert?

Bei Sportunfällen besteht Anspruch auf Krankengeld

Grundsätzlich gilt die Regel, dass jeder Arbeitnehmer im Fall einer Krankheit Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts hat. Dieser Anspruch umfasst eine Dauer von 6 Wochen am Stück. Die Regelung der Zahlung des Krankengelds gilt nicht nur für Krankheiten, sondern auch für Unfälle in der Freizeit, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Bei einem Sportunfall gelten im übrigen dieselben Regeln wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Besonders wenn der Sportunfall im Ausland erfolgt, muss auf der Bescheinigung des behandelnden Arztes ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit vermerkt sein.

Kann der Arbeitgeber die Zahlung von Krankengeld bei einem Sportunfall verweigern?

Das kommt auf die jeweiligen Umstände an. Zwar gibt es einige Sportarten, bei denen das Verletzungsrisiko höher ist als bei anderen (zum Beispiel Rugby), trotzdem hat bis jetzt der Gesetzgeber keine Sportart als besonders gefährlich eingestuft, noch nicht einmal Fallschirmspringen, Boxen oder Paragliding. Allerdings kann im Einzelfall die Zahlung von Krankengeld verweigert werden, wenn der Arbeitnehmer ein Eigenverschulden an dem Unfall trägt. Krankengeld muss nämlich nur gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet krank wurde oder einen Unfall erlitt. Liegt ein Eigenverschulden vor, muss der Arbeitgeber nichts zahlen. Ein typisches Beispiel für Eigenverschulden ist beispielsweise, wenn ein Skifahrer abseits markierter Pisten fährt (oder sogar gesperrte Gebiete betritt) und sich dabei verletzt. Ein anderer Fall aus dieser Kategorie wäre, wenn jemand in betrunkenem Zustand Sport treibt und dabei einen Unfall erleidet.

Kann ein Sportunfall eine Kündigung nach sich ziehen?

Im Prinzip ist das Aussprechen einer Kündigung wegen Krankheit möglich. Das trifft besonders dann zu, wenn der Arbeitnehmer langfristig krankgeschrieben ist und die Aussicht auf Genesung schlecht ist. Damit eine solche Kündigung rechtskräftig wird, müssen 3 Faktoren zusammenkommen:

  • Die Aussichten auf Genesung müssen schlecht sein.
  • Die zu erwartende Fehlzeiten müssen zu erheblicher Verletzung der wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen.
    Im Fall eines Prozesses müssen die Interessen der beiden Parteien gegeneinander abgewogen werden. Wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet werden kann, ist die Kündigung rechtskräftig.
  • Eine Kündigung wegen eines Sportunfalls kann auch dann erfolgen, wenn es durch den Sport wiederholt zu kürzeren Erkrankungen kommt, durch die die Interessen des Arbeitgebers zu stark beeinträchtigt werden. In diesem Fall muss jedoch der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorher auffordern, die Ausübung der betreffenden Sportart zu unterlassen. Erst wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird und es danach erneut zu Fehlzeiten kommt, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Ähnliche Regeln treffen nicht nur auf Unfälle beim Sport, sondern auch auf den Abenteuerurlaub zu, bei dem naturgemäß ebenfalls ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen die negativen Folgen schützen?

Das eigene Verhalten sollte der jeweiligen Situation angemessen sein. Das bedeutet, nicht die eigenen Kräfte zu überschätzen, keinen Sport unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln zu treiben, Schutzausrüstung wie Kletterschuhe, Helm, Schwimmweste usw. zu benutzen und nur sichere, geprüfte Ausrüstung zu verwenden.
Um den Versicherungsschutz zu ergänzen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese zahlt auch bei Invalidität und bleibenden Schäden. Unverzichtbar ist auch eine Auslands-Krankenversicherung, um die Kosten für Behandlung oder Rücktransport, notfalls per Luft-Ambulanz, zu decken. / Fotoquelle: fotolia.de / © RioPatuca Images

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.