Surfen im Büro – ein Kündigungsgrund?

- 21.03.2017 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © AntonioguillemPrivates Surfen im Internet während der Arbeit – macht doch jeder und doch ist es nicht automatisch erlaubt. Wenn hier sogar gegen ein Verbot verstoßen wird, kann es im schlimmsten Fall den Job kosten.

Private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit – ja oder nein?

Während der Arbeitszeit mal kurz E-Mails lesen oder nach den neuesten Angeboten surfen – kaum jemand denkt sich etwas dabei. Es ist heutzutage schon üblich, dass Mitarbeiter das Internet privat nutzen. Doch viele denken nicht darüber nach, ob es überhaupt erlaubt ist. Im Arbeitsvertrag ist dieses Thema nicht immer eindeutig geregelt. Ist im Vertrag nichts zur Nutzung des Internets für private Zwecke verzeichnet, ist dies keine automatische Erlaubnis. Es sollte mit dem Chef genau abgeklärt werden, was erlaubt ist und was nicht.

Viele Unternehmen verbieten von vornherein die Nutzung der Firmenrechner für private Zwecke. Sie gehen davon aus, dass sich ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit nur noch auf private Dinge konzentrieren. In solchen Fällen wird das private Surfen gerne als Arbeitszeitdiebstahl bezeichnet. Andere Unternehmen, vor allem Kleinunternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern, erlauben häufiger das private Surfen während der Arbeitszeit. Es wird geduldet, solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Dieses Vertrauen kann sich positiv auf die Arbeitsmoral auswirken.

Private Nutzung trotz Verbot – ein Vorhaben mit verschiedenen Konsequenzen

Wer das Internet trotz eines Verbots während der Arbeitszeit für private Zwecke nutzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Erwischt der Chef einen Mitarbeiter beim privaten Surfen, ist das ein Grund für eine Abmahnung. Wird mit der Internetnutzung gegen ein offensichtliches Verbot verstoßen, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Dabei kann der Mitarbeiter sich nicht darauf berufen, dass das alle im Unternehmen tun.

Allerdings muss der Chef auf die Einhaltung dieser Regel achten. Sobald er sieht, dass eine Internetnutzung vorliegt, muss er reagieren. Unterlässt er dies und weiß, dass die Mitarbeiter das Internet privat nutzen, tritt das Gewohnheitsrecht in Kraft. Dieses besagt, dass eine Handhabe weitergeführt werden darf, wenn es schon seit einiger Zeit mit Wissen des Chefs gehandhabt wird. Liegt ein solcher Fall vor, kann er dies nicht sofort verbieten. Zuerst muss er die Nutzung einschränken, bevor er sie verbieten und zu weiteren Konsequenzen greifen kann.

Was kann der Chef tun?

Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter zu viel Zeit für private Dinge im Internet verbringt, darf der Chef den Browserverlauf sichern. Dies kann als Beweis dienen, welche Seiten aufgesucht wurden. Zeigt der Verlauf an, dass der Arbeitnehmer Internetseiten besucht hat, die nichts mit seiner Arbeit zu tun haben, ist ein Kündigungsgrund gegeben. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anfang 2016 in einem solchen Fall zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Der Browserverlauf hatte bewiesen, dass der Arbeitnehmer zusammengerechnet insgesamt ca. fünf Arbeitstage im Monat den Firmen-Rechner für das private Surfen im Internet genutzt hatte.

Das Lesen von privaten E-Mails durch den Chef ist hingegen verboten. Diese unterliegen, ebenso wie Briefe, dem Persönlichkeitsrecht. Eine Nachricht an den Partner, dass z.B. Überstunden geleistet werden müssen und man deshalb später nach Hause kommt, sind hingegen nicht grundsätzlich untersagt. Besteht ein dringender Verdacht gegen einen Mitarbeiter, können die E-Mails kontrolliert werden. Ein Chef darf seine Mitarbeiter aber nicht dauerhaft überwachen.

Downloads über das Firmennetzwerk

Dateien für private Zwecke sollten nicht während der Arbeitszeit und nicht durch den Firmenrechner heruntergeladen werden. Es versteht sich von selbst, dass das ebenso für legale wie illegale Downloads gilt. Wird ein solcher entdeckt, haftet zunächst der Inhaber des Rechners, also das Unternehmen. Es bereitet allerdings keine große Mühe, herauszufinden, wer für den Download verantwortlich ist. Deshalb sollte man sich immer vorher überlegen, auf welche Seiten man sich begibt und ob man Daten, egal welche, herunterlädt. / Fotoquelle: fotolia.de / © Antonioguillem

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.