Unfall im Home Office – wer trägt die Kosten?

- 07.02.2017 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © georgerudyVon zu Hause aus arbeiten zu können, ist ein Traum für viele Arbeitnehmer. Dank der zunehmenden Digitalisierung geht dieser Traum für mehr und mehr Menschen in Erfüllung. Arbeiten im Home Office hat viele Vorteile. Der Weg zur Arbeit entfällt, man ist flexibel und hat mehr Zeit für die Familie. Auch der Arbeitgeber profitiert davon, denn nach Aussagen der DIW Berlin sind Mitarbeiter an einem Tele-Arbeitsplatz (Home Office) deutlich produktiver sind als solche, die in einem klassischen Büro beschäftigt sind. Sie machen weniger Pausen, dafür mehr Überstunden und die Ablenkung durch die Kollegen entfällt. Was aber, wenn etwas passiert?

Wie sieht die Rechtslage bei einem Arbeitsunfall aus?

Normalerweise sind alle abhängig Beschäftigten bei der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, wenn sich ein Unfall während der Arbeitszeit ereignet, kommt die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft zu 100 Prozent für die Kosten der Heilbehandlung auf und zwar so lange, bis der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Dadurch ist er vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls geschützt.

Die Situation bei einem Unfall im Home Office

Die meisten denken zwar nicht daran, aber auch bei der Arbeit im Home Office können sich Unfälle ereignen. Statistische Daten zeigen, dass daheim die Zahl der Unfälle sogar weitaus höher ist als auf der Arbeit; zu den häufigsten Unfällen gehören Stürze. Die schlechte Nachricht für Arbeitnehmer: Unfälle im Home Office sind keine Arbeitsunfälle und fallen demzufolge nicht unter die gesetzliche Pflichtversicherung. Mehrere Gerichte wiesen diesbezügliche Klagen mit der Begründung ab, dass sich Unfälle im Home Office nicht auf der Arbeit, sondern im häuslichen Bereich ereignen. Dort ist der Arbeitgeber nicht haftbar und kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Typische Beispiele wären hier ein Sturz auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche, da man sich in der Pause sein Essen holen möchte.

Gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel?

Beim direkten Weg vom Home Office zum Arbeitgeber und zurück ist der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das trifft auch zu, wenn der Arbeitnehmer an betrieblichen Veranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Betriebsversammlung oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt. Auf dem Weg von, zu diesen und während all dieser Veranstaltungen ist der Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Wer ersetzt die Kosten bei einem Unfall im Home Office?

Zwar kommt die Krankenkasse für die Kosten der medizinischen Behandlung auf, sie zahlt aber den Verdienstausfall (Krankengeld) nur bis zu maximal 6 Wochen pro Krankheitsfall. Wenn der Arbeitnehmer aber länger krank ist oder gar permanent berufsunfähig wird, entstehen hohe Kosten, auf denen der Arbeitnehmer sitzen bleibt, wenn er nicht vorsorgt. Für solche Fälle ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, weil sie auch für Unfälle in der Freizeit und im häuslichen Bereich aufkommt. Außerdem zahlt die private Unfallversicherung auch vertraglich vereinbarte Summen bei teilweiser oder vollständiger Invalidität oder bei einem Tod, der durch einen Unfall verursacht wurde.

Ist eine vertragliche Absicherung möglich?

Ja, diese wird von Experten sogar dringend angeraten. Sie empfehlen eine gesonderte Betriebsvereinbarung oder, falls im Unternehmen kein Betriebsrat existiert, eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag, der die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Home Office festlegt. Darin geht es insbesondere um Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel für den Tele-Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (PC, Drucker, Kopierer, Fax und anders) und dafür zu sorgen, dass die Verordnungen über Bildschirmarbeitsplätze eingehalten werden. Zu diesem Zweck muss ihm der Arbeitnehmer sogar Zutritt zu seiner Wohnung gewähren. Die Einhaltung der Arbeitszeiten muss schriftlich dokumentiert werden und dem Arbeitgeber jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden können. Welche Punkte zum Thema Arbeitsschutz vereinbart werden, liegt allein in der Entscheidung des Arbeitgebers. / Fotoquelle: fotolia.de / © georgerudy

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.