Unfall in der Mittagspause – Nicht immer ist es ein Arbeitsunfall

- 22.08.2023 von Sebastian Nissen -

Verletztengeld und MittagspauseArbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu versichern. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, muss dieser der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden. Der verletzte Mitarbeiter erhält in den ersten 6 Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit eine vollumfängliche Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt ihm die Berufsgenossenschaft Verletztengeld, bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.

Wie verhält es sich bei Unfällen in der Mittagspause?

Grundsätzlich gilt die Mittagspause nicht als Arbeitszeit. Sollte sich während der Pause ein Unfall ereignen, wird dieser nur unter bestimmten Umständen als Arbeitsunfall anerkannt. Leider kommt es relativ häufig vor, dass Unfälle, die sich in der Mittagspause ereignen, nicht als Arbeitsunfälle gewertet werden. Ein Unfall in der Pause wird dann als Arbeitsunfall anerkannt, wenn er sich auf dem Weg zum und vom Essen ereignet. Streng genommen gilt er als Wegeunfall. Der ist jedoch einem Arbeitsunfall gleichgestellt.

Geht beispielsweise ein Arbeitnehmer zur Kantine und rutscht auf dem Weg aus, ist er versichert. Dasselbe gilt auch, wenn er das Betriebsgelände verlässt und einen nahe gelegenen Imbiss oder ein Restaurant aufsucht. Wird er dabei beim Überqueren der Straße durch ein Kfz angefahren, gilt dieses als Arbeitsunfall. Gleiches trifft auch zu, wenn sich der Arbeitnehmer in einem Supermarkt oder an einem Kiosk etwas zum Essen und/oder Trinken für die Pause kauft. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Versicherungsschutz nur im öffentlichen Raum oder bis zur Tür der Einrichtung gilt. Ereignet sich der Unfall im Restaurant selbst, sogar innerhalb der Betriebskantine, zählt er nicht als Arbeitsunfall.

Wann ist ein Unfall in der Mittagspause kein Arbeitsunfall?

Das trifft immer dann zu, wenn sich der Unfall bei Tätigkeiten ereignet, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Ein typisches Beispiel dafür sind Unfälle, die passieren, wenn Arbeitnehmer in der Pause private Dinge erledigen. Wer eine lange Pause hat, nutzt sie zum Beispiel nicht selten zum Einkaufen oder um ein defektes Gerät zur Reparatur zu bringen, Kleidung von der Reinigung abzuholen und ähnliche Dinge zu erledigen. Da diese Tätigkeiten in keinem Zusammenhang mit der Arbeit stehen, werden Unfälle, die sich dabei ereignen, nicht als Arbeitsunfälle gewertet. Das kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Nachteile bringen, ganz besonders, wenn die Arbeitsunfähigkeit längere Zeit andauert oder sogar eine körperliche Einschränkung zurückbleibt.

Übrigens gelten Unfälle während einer Raucherpause grundsätzlich nicht als Arbeitsunfälle, weil Rauchen eine private Angelegenheit ist, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Was tun, wenn sich während der Mittagspause ein Unfall ereignet?

Am wichtigsten ist es, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss die gesetzliche Meldefrist eingehalten werden. Diese beträgt 3 Tage, einschließlich Wochenenden und Feiertage. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Unfallprotokoll aufzunehmen. Die dafür notwendigen Formulare erhält er von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Im Formular muss das Unfallopfer Ort, Zeit und Hergang des Unfalls genau schildern. Sollte es Zeugen geben, müssen diese mit Namen, Adresse und Telefonnummer aufgeführt werden, damit die Versicherung sie bei Nachfragen kontaktieren kann. Unter Umständen kann es passieren, dass die Versicherung oder Berufsgenossenschaft eine Ortsbegehung anordnet, um den Unfallhergang zu untersuchen und eine Wiederholung auszuschließen.

Was tun, wenn der Unfall in der Mittagspause nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird?

So etwas kommt immer wieder vor, weil die Rechtslage auf diesem Gebiet sehr kompliziert ist. Betroffene sollten sich in diesem Fall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und ihn um seine Meinung bitten. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an oder sie berechnen eine Pauschale. Nachdem er Einblick in die Sachlage genommen hat, kann ein erfahrener Anwalt ziemlich genau einschätzen, ob eine Klage gegen die Entscheidung Aussicht auf Erfolg hat. / Fotoquelle: © Antonio Guillem – Shutterstock.com