Urlaubsplanung – Wer darf zuerst?

- 15.01.2020 von Sonja Hess -

Urlaubsantrag und SchulferienDas Thema Urlaubsplanung kann in Unternehmen schnell zu Problemen führen. Vor allem, wenn die Pläne der Mitarbeiter zu stark miteinander kollidieren, wird es schwierig. Oft wird dann die berechtigte Frage gestellt, ob es ein Vorrecht gibt.

Mit der richtigen Urlaubsplanung lassen sich die freien Tage im Jahr perfekt verteilen und optimieren. Leider müssen Arbeitnehmer immer auch die Interessen ihrer Kollegen und Vorgesetzten mit berücksichtigen. Genau an dieser Stelle lauert in vielen Unternehmen Konfliktpotenzial. Ob in den Sommerferien oder an Brückentagen: Bestimmte Tage im Jahr sind immer besonders beliebt. Hier zu klären, wer ein Vorrecht hat, ist nicht immer einfach.

Was sagt das Gesetz?

Der Gesetzgeber mischt sich bei der Urlaubsplanung nicht zu sehr ein. So wird im § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG lediglich festgehalten, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung die Wünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen muss. Einschränkungen sind betriebliche Belange sowie soziale Gesichtspunkte. Dies bedeutet zunächst einmal, dass ein Arbeitgeber Urlaubswünsche ablehnen kann, wenn diese zu Problemen im Unternehmen führen. Gibt es beispielsweise bestimmte Stoßzeiten, in denen sehr viel Arbeit anliegt, können Urlaubsanträge zurecht abgelehnt werden. Ausnahmen sind lediglich gegeben, wenn der Urlaub im Anschluss an eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation erfolgt. Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch.

Mit sozialen Gesichtspunkten umschreibt das Gesetz an sich nur konkurrierende Ansprüche von Kollegen. Konkret bedeutet dies, dass in den meisten Fällen Arbeitnehmer im höheren Alter aber besonders Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern ein gewisses Vorrecht bekommen. Dies gilt vor allem in den Sommerferien, wo sichergestellt wird, dass Eltern mit ihren Kindern auch in den Urlaub fahren können. Wer Single oder kinderlos ist, muss in solchen Fällen meist zurückstecken.

Familien haben nicht automatisch Vorrecht

Kinder sind jedoch keine generelle Trumpfkarte für Arbeitnehmer. Es besteht also kein grundsätzliches Anrecht darauf, dass der Urlaubsantrag genehmigt wird, nur weil man ein Kind im schulpflichtigen Alter hat. Die Abwägung nach sozialen Gesichtspunkten bedeutet auch, dass Kollegen, die beispielsweise über Jahre mehrfach erfolglos versucht haben, in den Sommerferien Urlaub zu bekommen, auch einmal an der Reihe sind. Andernfalls hätten sie ja nie eine Chance, was eine Benachteiligung und Diskriminierung darstellen würde. Trotzdem bleibt der Punkt bestehen, dass kinderlose Angestellte oft in Ferienzeiten die schlechteren Karten haben.

Streit im Unternehmen vermeiden

Generell ist es also die Aufgabe des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass eine gerechte Urlaubsplanung erfolgt. In vielen Fällen lassen die Chefs aber zunächst einmal die Angestellten unter sich ausmachen, wer an welchen Tagen Urlaub nimmt. Gerade in Hinblick auf das Betriebsklima ist es eine gute Idee, wenn eigene Kompromisse geschlossen und Absprachen getroffen werden. Anschließend muss der Arbeitgeber bei der Bewilligung nur noch sicherstellen, dass die Planung so erfolgt, dass die Arbeitsprozesse nur minimal beeinflusst werden.

Wer wiederholt mit der Planung unzufrieden ist und sich benachteiligt fühlt, halt allerdings die Chance, die Sache vor einem Arbeitsgericht klären zu lassen. Besonders wenn der Urlaub aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde, kann eine gerichtliche Klärung helfen. Oft lohnt es sich aber, erst einmal das Gespräch zu suchen, besonders wenn es Konflikte mit Kollegen gibt. So lässt sich vielleicht doch noch ein Kompromiss finden. Der Weg vor das Gericht sollte immer das letzte Mittel sein, das ausgeschöpft wird. / Fotoquelle: © 4 PM production – Shutterstock.com

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können