Eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die bei einem Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten ausgesprochen werden kann. Sie hat einen Hinweischarakter und soll die abgemahnte Vertragspartei auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen. In der Regel wird eine Abmahnung vom Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer ausgesprochen. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten abmahnen kann.
Dürfen Arbeitnehmer ihren Chef abmahnen?
Wenn auch eine Abmahnung in der Praxis meistens vom Arbeitgeber bzw. dem Chef ausgeht, können auch Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen, wenn er gegen vertraglich vereinbarte Pflichten verstößt. Das deutsche Arbeitsrecht kennt bei der Abmahnung keinen Unterschied zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das bedeutet, falls gerechtfertigt, können Arbeitnehmer nicht nur ihre unmittelbaren Vorgesetzten, sondern auch Abteilungsleiter oder den Geschäftsführer einer GmbH abmahnen.
In welchen Fällen dürfen Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen?
Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung durch Arbeitnehmer liefern Verstöße gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dazu zählen in erster Linie:
Vorenthaltung oder verspätete Zahlung des Arbeitslohns bzw. Gehalts und vertraglich vereinbarte Zuschläge oder Spesen werden nicht gezahlt
Tipp: Bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen verlangen.
Verstöße gegen den Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Damit ist gemeint, dass die Arbeitsmittel in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand sind sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitgestellt wird.
Schutz der psychischen Gesundheit
Der Arbeitgeber ist nicht nur zum Schutz der physischen, sondern auch der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise:
- Schutz vor Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzte
- Schutz vor sexueller Belästigung
- Schutz vor Diskriminierung
Eine Abmahnung kann unter anderem ausgesprochen werden, wenn dem Arbeitgeber derartige Vorkommnisse bekannt sind, aber keine Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Einhaltung der vertraglich festgelegten Arbeits-, Pausen- und Urlaubszeiten
Dazu gehören auch ungerechtfertigte Überstunden.
Datenschutz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter vertraulich zu behandeln und sie gegen den Zugriff durch unberechtigte Personen zu schützen bzw. sie nicht an Dritte weiterzugeben.
Schutz der persönlichen Sachen der Mitarbeiter
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern sichere Aufbewahrungsorte für ihre persönlichen Sachen während der Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. In der Regel handelt es sich dabei um abschließbare Spinde oder Fächer für Wertsachen.
Wie sollte eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer erfolgen?
Der Gesetzgeber sieht für eine Abmahnung keine besondere Form vor. Das bedeutet, sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Aus Gründen der Beweislast empfehlen jedoch Juristen, bevorzugt die schriftliche Form zu wählen. Sind im Arbeitsvertrag besondere Regeln für die Abmahnung enthalten, müssen diese befolgt werden. Es gibt keine besonderen Fristen für das Aussprechen einer Abmahnung. Diese kann sich auch auf Vorgänge beziehen, die bereits einige Zeit zurückliegen. Bei Abmahnungen wegen verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts ist das häufig der Fall.
Was sollte beim Aussprechen einer Abmahnung beachtet werden?
In der Abmahnung muss deutlich gemacht werden, auf welchen Vorgang sie sich bezieht, wann der Verstoß erfolgte und wer dafür verantwortlich war. Der Arbeitgeber muss gemahnt werden, die bemängelten Zustände zu verbessern. Dafür muss er eine angemessene Frist erhalten. Die Abmahnung kann die Drohung enthalten, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zu beenden, wenn keine Beseitigung der Mängel erfolgt.
Vor der Abmahnung das Gespräch und/oder Beratung suchen
Juristen empfehlen Arbeitnehmern, immer erst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, bevor sie eine Abmahnung aussprechen. Oftmals gibt es konkrete, nachvollziehbare Gründe für vorliegende Mängel und der Arbeitgeber ist bereits mit deren Beseitigung beschäftigt. In solchen Fällen würde sich eine Abmahnung negativ auf das Betriebsklima auswirken und könnte in der Zukunft Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich bringen. In vielen Fällen ist es daher ratsam, dass sich Arbeitnehmer vor dem Erteilen einer Abmahnung an den Betriebsrat, den Gewerkschaftsvertreter oder die Mitarbeitervertretung wenden, um sich kostenlos beraten zu lassen. Das vermeidet unnötigen Stress. / Fotoquelle: © Kmpzzz – Shutterstock.com