Wann verfällt der Jahresurlaub?

- 07.03.2018 von Deniz Wölk -

Resturlaub und UrlaubsanspruchDer Urlaub gilt als die schönste Zeit des Jahres. Viele Familien wälzen bereits zur Weihnachtszeit dicke Kataloge oder recherchieren im Internet, um zu planen, wo sie den Sommerurlaub verbringen wollen. Manchmal kommt es jedoch anders als geplant und aus unterschiedlichen Gründen kann der Jahresurlaub nicht angetreten werden. Was dann?

Wie hoch ist eigentlich der Mindesturlaub?

Die meisten Arbeitnehmer können sich über 25 oder sogar 30 Urlaubstage im Jahr freuen. Nur wenige wissen, dass diese großzügige Urlaubsregelungen auf tariflichen Vereinbarungen beruhen oder einfach nur der Großzügigkeit des Chefs zugrunde liegt. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt bei einer sechstägigen Arbeitswoche 24 Tage, bei einer regulären fünftägigen Arbeitswoche sogar nur 20 Tage pro Kalenderjahr. Nur jugendlichen und schwerbehinderten Arbeitnehmern stehen laut Gesetz zusätzliche Urlaubstage zu.

Bis wann muss der Jahresurlaub genommen werden?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie ihren Urlaubsanspruch problemlos ins neue Jahr übertragen können und bis zum 31. März des folgenden Jahres Zeit haben, um den Jahresurlaub aufzubrauchen. Das stimmt aber so nicht oder ist eigentlich nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz sagt klar und deutlich, dass der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr, also bis spätestens zum 31. Dezember, genommen werden muss.

Welche Ausnahmen lässt das Gesetz zu?

Es kann zum Beispiel in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen vereinbart sein, dass der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen und bis zum 31. März genommen werden darf. Diese Frist gilt auch, wenn der Jahresurlaub aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden konnte. Solche Ausnahmefälle sind zum Beispiel eine lang andauernde Erkrankung, vom Arbeitgeber angeordnete Urlaubssperre, die Pflege eines erkrankten Angehörigen oder die Erkrankung des Ehe- oder Lebenspartners, mit dem der Urlaub ursprünglich angetreten werden sollte. Laut Gesetz gilt auch für diese Ausnahmefälle die Frist von 3 Monaten. Danach verfällt der Urlaubsanspruch.

Was geschieht im Fall von Langzeiterkrankungen?

Lange galt auch in diesem Fall die Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Bestimmung jedoch außer Kraft gesetzt. Seitdem gilt, dass der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankungen spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres verfällt.

Kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?

Ja, so etwas ist grundsätzlich möglich und wird auch regelmäßig in der Praxis getan, insbesondere wenn der Arbeitnehmer keine Wünsche für einen Zeitpunkt seines Jahresurlaubs geäußert oder in einer Urlaubsliste schriftlich niedergelegt hat. Selbst wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorher über seinen gewünschten Urlaubstermin informiert hat, bedeutet das nicht, dass er darauf einen Rechtsanspruch hat. Der Arbeitgeber kann andere Arbeitnehmer aus sozialen Gründen bevorzugen, so zum Beispiel Mitarbeiter mit Kindern. Auch aus betrieblichen Gründen wie beispielsweise wichtige Aufträge, die unbedingt erledigt werden müssen oder einem vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften (Grippewelle) kann ein Urlaubstermin verweigert werden. Um einen Verfall des Jahresurlaubs zu vermeiden, kann der Arbeitgeber festlegen, dass der Arbeitnehmer zu einem von der Firma festgesetzten Zeitpunkt seinen Urlaub nehmen muss.

Können Urlaubsansprüche auch ausgezahlt werden?

Nein, so etwas ist in der Regel nicht möglich. Es gibt nur eine einzige zulässige Ausnahme: wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Wenn bei einer fristgemäßen Kündigung die Urlaubsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können oder wenn bei einer fristlosen Kündigung dafür keine Gelegenheit mehr ist, kann der Resturlaub ausnahmsweise ausgezahlt werden.

Ist Urlaub auf den neuen Arbeitgeber übertragbar?

Ja, es ist tatsächlich möglich, den Urlaubsanspruch von dem alten zum neuen Arbeitgeber zu übertragen. Diese Regelung greift dann, wenn der Arbeitnehmer seine Stelle während des ersten Halbjahres seine Arbeitsstelle wechselt und es keine Gelegenheit gab, den Urlaub beim alten Arbeitgeber zu nehmen. Damit verhindert wird, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub zweimal in Anspruch nimmt, muss der vorige Arbeitgeber laut Gesetz eine Bestätigung ausstellen, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer im laufenden Jahr bereits genommen hat. Wechselt er im zweiten Halbjahr, so muss der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch noch von seinem alten Arbeitgeber einfordern. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber durchsetzen, dass Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Urlaub auch wirklich nehmen und eine Auszahlung der verbleibenden Urlaubsansprüche nur ausnahmsweise vorgenommen wird, denn schließlich dient der Jahresurlaub der Erhaltung der Gesundheit des Arbeitnehmers. / Fotoquelle: fotolia.de / © dp@pic

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.