Das Thema Musik am Arbeitsplatz wird kontrovers diskutiert. Manche befürworten es und sind der Meinung, dass Musik die Konzentration fördert und die Produktivität steigert, andere wiederum sagen, Musik lenke ab und könnte sogar Unfälle verursachen. Wie einzelne Firmen mit dem Thema Musik letztendlich umgehen, hängt einzig und allein vom Arbeitgeber ab, denn rein arbeitsrechtlich ist Musikhören am Arbeitsplatz erst einmal erlaubt.
Musikhören am Arbeitsplatz – erlaubt oder nicht?
Zu dieser Frage nahm das Bundesarbeitsgericht (BAG) Stellung und sagte aus, dass Musikhören am Arbeitsplatz grundsätzlich gestattet sei, vorausgesetzt, die Arbeit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Letztendlich liegt jedoch die Entscheidung beim Arbeitgeber. Er kann festlegen, an welchen Arbeitsplätzen das Musikhören erlaubt und an welchen es verboten ist. Eine einheitliche Regelung für die gesamte Firma ist in der Regel nicht sinnvoll (außer in Kleinbetrieben), weil beispielsweise in der Produktion andere Bedingungen herrschen als in der Verwaltung. Sofern es einen Betriebsrat gibt, hat dieser beim Thema Musikhören am Arbeitsplatz ein Mitspracherecht.
Musikhören am Arbeitsplatz – die Vor- und Nachteile
Musik am Arbeitsplatz kann sich vorteilhaft auswirken, besonders bei einfachen, monotonen Arbeiten, die nur wenig Konzentration erfordern. Unter solchen Umständen erzeugt Musik, besonders wenn es sich um die Lieblingsmusik handelt, Aufmerksamkeit und erleichtert die Arbeit. Wenn es sich um flotte Rhythmen handelt, wird automatisch das Arbeitstempo gesteigert, weil sich der Hörer rasch mit dem Tempo der Musik bewegt. Die Laune verbessert sich, die Aufmerksamkeit steigert sich und die Zeit vergeht schneller. In der Nachtschicht hilft Musik dabei, gegen die Schläfrigkeit anzukämpfen.
Es kann jedoch nicht verleugnet werden, dass Musikhören am Arbeitsplatz auch negative Auswirkungen haben kann. Sollte die Lautstärke zu hoch sein oder die Musik zu bewusst wahrgenommen werden, kann sie zur Ablenkung führen. Anstatt sich auf die Arbeit zu konzentrieren, singt oder pfeift der Hörer die Melodie mit und vergisst die Arbeit darüber und auch, dass sich Kollegen über die zusätzliche Störung genervt fühlen können. In manchen Bereichen in der Produktion oder der Logistik kann Musikhören am Arbeitsplatz sogar gefährlich werden, weil beispielsweise Warnsignale überhört oder übersehen werden und Gefahren nicht rechtzeitig erkannt werden.
Musik kann ablenken, so dass unbemerkt Ausschuss produziert wird oder sogar Maschinen oder Anlagen beschädigt werden. In kreativen Berufen kann Musik die Konzentration stören und somit die Produktivität hemmen.
Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber treffen, um Musikhören zu verhindern?
Er kann dagegen ein konkretes Verbot erlassen, braucht jedoch die Zustimmung des Betriebsrat. Vielfach ist das Musikhören in der Produktion sowieso nicht gestattet, weil es zu gefährlich ist oder von der Arbeit ablenkt. In Büros und Servicebereichen dagegen sieht es anders aus. Hier kann der Arbeitgeber das Musikhören nicht untersagen, vorausgesetzt, die Konzentration leidet nicht darunter und weder Mitarbeiter noch Kunden werden durch die Musik belästigt.
Kopfhörer – eine Alternative?
Nicht in jedem Fall. Durch das Tragen von Kopfhörern wird zwar der Störfaktor der Musik für das Umfeld ausgeschaltet, weil sie nur noch von einer Person wahrgenommen werden kann, gleichzeitig verstärkt sich jedoch das Gefährdungspotential und die Unaufmerksamkeit, weil der Hörer durch die Kopfhörer von der Umwelt abgeschirmt wird. Ebenso können wichtige Absprachen versäumt werden, weil die Musik während des Gesprächs so laut eingestellt ist, dass man dieses erst gar nicht mitbekommt. Damit es keine Probleme gibt, sollte der Arbeitnehmer seinen Chef also vor der Benutzung von Kopfhörern immer erst um Erlaubnis fragen.
Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer ein Musikverbot am Arbeitsplatz missachtet?
Zunächst wird er wahrscheinlich dazu aufgefordert werden, das Musikhören zu unterlassen. Setzt er es trotzdem fort, kann als nächste Stufe eine schriftliche Abmahnung folgen. Wenn der Arbeitnehmer wiederholt gegen das Musikverbot verstößt und deswegen mehrere Abmahnungen bekommen hat, droht in letzter Konsequenz eine verhaltensbedingte Kündigung.
Wie verhält es sich mit GEMA Gebühren?
Wird Musik öffentlich abgespielt, beispielsweise bei Tanzveranstaltungen, in Gaststätten, Kulturveranstaltungen oder Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, fallen Lizenzgebühren der GEMA an. Das ist bei Musik am Arbeitsplatz in der Regel nicht der Fall, weil der Arbeitsplatz der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Eine Ausnahme davon sind Betriebsfeste.
Wie sieht das mit den Rundfunkgebühren aus?
Werden Radiogeräte am Arbeitsplatz genutzt (auch nur gelegentlich), müssen auf jeden Fall die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Diese werden durch den Arbeitgeber bezahlt, vorausgesetzt, er hat das Musikhören am Arbeitsplatz ausdrücklich erlaubt. Seit der Neuregelung im Jahr 2013 ist entsprechende Lizenzgebühr zu entrichten, die sich nach der Zahl der Beschäftigten richtet. / Fotoquelle: fotolia.de / © Ivan Traimak