Was ist eine Änderungskündigung und wie funktioniert sie?

- 19.06.2019 von Sebastian Nissen -

Kündigung und ÄnderungsvertragNichts bleibt im Leben so wie es ist. Das trifft auch auf Verträge zu, die auf unbefristete Zeit geschlossen wurden. Dazu gehören beispielsweise unbefristete Miet- und Arbeitsverträge. Manchmal ändern sich die Bedingungen und die existierenden Verträge können zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen nicht mehr fortgesetzt werden. Wenn jedoch prinzipiell ein Interesse der Vertragspartner vorhanden ist, den bestehenden Vertrag fortzusetzen, bildet eine Änderungskündigung eine Alternative zur Kündigung und somit eine Alternative zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Was ist eine Änderungskündigung?

In einem Arbeitsvertrag sind alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsalltags geregelt. Das reicht über die Beschreibung der Arbeitsaufgaben, der Vergütung, des Urlaubsanspruchs oder der Zahlung von Gratifikationen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Unter bestimmten Umständen kann es passieren, dass sich einzelne Aspekte des Arbeitsvertrags ändern. Dem Arbeitgeber ist es jedoch per Gesetz nicht gestattet, einzelne Aspekte aus dem Arbeitsvertrag herauszulösen und sie zu beenden. Das wäre eine Teilkündigung, die unzulässig ist. Stattdessen bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an, das alte Arbeitsverhältnis zu beenden und in Form eines neuen Vertrags zu veränderten (in den meisten Fällen schlechteren) Bedingungen fortzusetzen. Diesen Vorgang nennt man Änderungskündigung.

Eine Änderungskündigung wird zum Beispiel angewandt, wenn ein Arbeitnehmer bedingt durch Krankheit lange abwesend war und er aufgrund seiner schlechten Gesundheit nicht weiter beschäftigt werden kann. In anderen Fällen kann eine Änderungskündigung auch betriebsbedingt sein, wenn zum Beispiel der Arbeitsplatz des betreffenden Arbeitnehmers nicht mehr existiert und es im Unternehmen keine vergleichbaren Arbeitsmöglichkeiten gibt. Vom gesetzlichen Standpunkt aus ist eine Änderungskündigung einer ordentlichen Kündigung gleichgestellt. Es gelten die gleichen Rechte und Vorschriften. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlich und tariflich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind und das auch die Änderungskündigung immer in Schriftform erfolgen muss. Des weiteren müssen für die Änderungskündigung sachliche Gründe vorliegen. Mit anderen Worten, sie muss sozial gerechtfertigt sein, um juristische Gültigkeit zu erhalten.

Welche Optionen hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?

Die einfachste Option besteht darin, den neuen Arbeitsvertrag zu den veränderten Bedingungen zu unterschreiben und sie damit zu akzeptieren. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Änderungskündigung zu erheben. Dafür besteht eine Frist von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung. Wer sich für den Weg des Widerspruchs entscheidet, sollte sich jedoch bewusst sein, dass letztendlich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel steht. Das wird bei einer weiteren Option vermieden, bei der das Änderungsangebot unter Vorbehalt akzeptiert wird.

Welche Arten des Widerspruchs gibt es?

Weigert sich der Arbeitnehmer, den Änderungsvertrag zu unterschreiben, führt das unweigerlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen riskiert der Arbeitnehmer neben dem Jobverlust auch eine Sperrfrist von der Arbeitsagentur, weil sie ihm zumindest eine Teilschuld an der Arbeitslosigkeit unterstellt.

Der Arbeitnehmer kann gegen den Änderungsvertrag auch Kündigungsschutzklage erheben. Das wäre dann eine Option, wenn der Arbeitnehmer die Meinung vertritt, die Änderungskündigung wäre sozial nicht gerechtfertigt. Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch gefährlich. Gewinnt der Arbeitnehmer die Klage, gilt sein alter Arbeitsvertrag weiter und alles ist wie zuvor. Verliert er die Klage jedoch, ist er seinen Job los und bekommt obendrein keine Abfindung.

Das vermeidet die Zustimmung zur Änderungskündigung unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG bei gleichzeitiger Erhebung einer Änderungsschutzklage. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, besteht sein bisheriger Arbeitsvertrag zu den alten Konditionen fort. Verliert er dagegen den Prozess, muss er zwar den veränderten Bedingungen zustimmen, sein Arbeitsverhältnis besteht jedoch weiter fort.
Damit eine Änderungsschutzklage eingereicht werden kann, muss allerdings der Änderungsvertrag zunächst unter dem Vorbehalt akzeptiert worden sein, dass der Arbeitnehmer die Änderungen nicht für sozial gerechtfertigt hält. Er hat dann 3 Wochen lang Zeit zu erklären, warum die Änderungen seiner Meinung nach nicht sozial gerechtfertigt sind.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass jeder Arbeitnehmer, der einer Änderungskündigung nicht ohne Einwände zustimmt, am besten beraten ist, wenn er nach Zugang der Änderungskündigung so bald wie möglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsucht. / Fotoquelle: fotolia.de / © Joachim Lechner