Die durchschnittliche Zahl der Fehltage wegen Krankheiten steigt in Deutschland seit Jahren an. Selbst nach dem Abflauen der Corona-Pandemie gingen diese nicht zurück, sondern stiegen noch weiter an. Im Jahr 2022 erreichten die durchschnittlichen Fehlzeiten pro Arbeitnehmer knapp 23 Tage. Nicht selten hat ein Krankenurlaub böse Folgen für die Betroffenen, weil sie wissentlich oder unwissentlich gegen Regeln verstießen und der Arbeitgeber Disziplinarmaßnahmen ergriff. Diese können im Extremfall bis zur Kündigung führen.
Was versteht man unter Krankenurlaub und warum leiten Arbeitgeber mitunter Disziplinarmaßnahmen gegen krankgeschriebene Arbeitnehmer ein?
Krankenurlaub wird dann gewährt, wenn ein Arbeitnehmer aus physischen oder psychischen Gründen vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seine im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten zu erfüllen. Arbeitgeber sind in diesem Fall per Gesetz dazu verpflichtet, ihnen den Lohn 6 Wochen lang zu 100 Prozent zu zahlen, auch wenn sie keine Arbeitsleistung erbringen können. Wenn die Erkrankung länger dauert, übernimmt die Krankenkasse die Kosten und zahlt Krankengeld. Da Fehltage wegen Krankheit dem Unternehmen Geld kosten, ist der Arbeitgeber natürlich daran interessiert, die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. Als Nachweis einer Erkrankung dient die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die Arbeitnehmer vorlegen müssen. Hegt der Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeiter entweder nicht wirklich krank ist oder Aktivitäten ausübte, die seine Genesung verzögerten, kann er Disziplinarmaßnahmen einleiten.
Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während einer Krankschreibung zu Hause bleiben müssten und höchstens zum Arzt, einer Therapie oder zur Apotheke gehen dürften. Das stimmt aber nicht. Was erlaubt und was verboten ist, hängt von der Art der Erkrankung ab und ob Bettruhe verordnet wurde oder nicht. Normale tägliche Aktivitäten wie Einkaufen oder wichtige Gänge zu Behörden und zur Bank sind in der Regel erlaubt. Selbst Spaziergänge sind okay, da Bewegung an der frischen Luft die Genesung fördert. Grundsätzlich ist während einer Krankschreibung alles erlaubt, was die Genesung fördert oder zumindest nicht behindert. Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest!
Wie sieht es mit sportlichen Aktivitäten aus?
Das hängt davon ab, um welche Art von Sport es sich handelt und was der Grund für die Krankschreibung ist. Erfolgte die Krankschreibung beispielsweise wegen einer Depression oder Rückenschmerzen, kann leichte sportliche Betätigung sogar die Genesung fördern. Anders sieht es aus, wenn Leistungs- oder Wettkampfsport betrieben wird. Im Zweifel ist es besser, wenn Patienten vorher ihren behandelnden Arzt fragen. Dass man mit einer Infektionskrankheit, beispielsweise einem grippalen Infekt, am besten zu Hause bleibt und den Kontakt zu anderen Menschen meidet, um die Krankheit nicht weiterzugeben, dürfte selbstverständlich sein.
Darf man während einer Krankschreibung verreisen?
In bestimmten Fällen kann das erlaubt sein, beispielsweise wenn ein allein lebender Patient sich ein Bein oder Arm gebrochen hat und vorübergehend zu Familienangehörigen oder Freunden zieht, weil sie oder er dort gepflegt werden kann. Anders sieht es dagegen mit Urlaubsreisen oder sogar Auslandsreisen aus. Die werden in der Regel durch den Arbeitgeber nicht akzeptiert. Um Ärger zu vermeiden, sollten sich Betroffene vorher mit dem Arbeitgeber absprechen.
Welche Aktivitäten sind während einer Krankschreibung nicht erlaubt?
Dazu gehören alle Tätigkeiten, die sich negativ auf die Genesung auswirken. Typische Beispiele sind Besuche von Restaurants, Partys und Vergnügungsstätten. Wer den Begriff Krankenurlaub wörtlich nimmt und während der Krankschreibung seine Wohnung renoviert oder schwere Gartenarbeit verrichtet, kann ebenfalls Ärger mit dem Chef bekommen.
Darf der Chef krankgeschriebene Mitarbeiter kontrollieren?
Erst neulich machten Meldungen die Runde, dass leitende Angestellte einer Firma bei krankgeschriebenen Mitarbeitern zu Hause Kontrollbesuche gemacht haben sollen. Das ist nach deutscher Gesetzgebung nicht zulässig. Der Chef kann natürlich einen Krankenbesuch machen oder jemanden damit beauftragen, das muss aber vorher angekündigt werden. Der Kranke hat das Recht, den Besuch abzulehnen. Während einer Krankschreibung besteht auch keine Verpflichtung, dienstliche E-Mails oder Telefonanrufe entgegenzunehmen oder zu beantworten.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht angefochten werden. Besteht jedoch der Verdacht, dass der Arbeitnehmer seine Erkrankung nur vortäuscht, darf der Chef Privatdetektive engagieren, um Beweise zu sammeln. Kann der Nachweis erbracht werden, liegt Betrug vor. Das könnte eine fristlose Kündigung, Rückzahlung des Krankengelds und eine polizeiliche Anzeige zur Folge haben. / Fotoquelle: © Photoroyalty – Shutterstock.com