Kommt es im Betrieb zu einem Unfall oder erleidet ein Mitarbeiter einen Herzstillstand, ist schnelle Hilfe gefragt. Ausgebildete Ersthelfer leisten medizinische Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und können so das Leben des Mitarbeiters retten.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) Vorschrift 1 §26. Für Betriebe mit 2 bis 20 Beschäftigten reicht ein Ersthelfer aus. Bei größeren Unternehmen müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent und in sonstigen Betrieben und Hochschulen 10 Prozent der Beschäftigten Ersthelfer sein. In Kindertagesstätten schreibt der Gesetzgeber einen Ersthelfer pro Kindergruppe vor. Die Anzahl der Helfer muss jederzeit gewährleistet sein. Sollte ein Ersthelfer im Urlaub oder krank sein, ist dies zu berücksichtigen.
Wie wird man Ersthelfer?
Meistens rekrutieren sich die Ersthelfer aus der Belegschaft oder der Chef übernimmt diese Aufgabe selbst. Der Ersthelfer muss über medizinische Kenntnisse verfügen. Da er oder sie diese meist nicht mitbringt, ist eine Ausbildung notwendig. Diese besteht aus einem Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten. Aktive Ersthelfer sind verpflichtet, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einer so genannten Erste-Hilfe-Fortbildung aufzufrischen. Diese umfasst ebenfalls neun Unterrichtseinheiten. Die Kosten für die Kurse trägt die Unfallversicherung. Der Arbeitgeber zahlt lediglich den Lohn und die Fahrtkosten. Die Schulung darf nur von bestimmten Ausbildungsinstituten durchgeführt werden. Eine Liste der Ausbildungsstätten ist auf der Homepage der DGVU abrufbar.
Was sind die Aufgaben eines Ersthelfers?
- Er sichert zunächst die Unfallstelle.
- Er verständigt den Rettungsdienst. In der Ausbildung lernen Ersthelfer, welche Informationen für die Rettungsleitstelle wichtig sind.
- Er kümmert sich um die Erstversorgung des Verletzten. Ersthelfer sind nicht nur für schwere Fälle wie Atemstillstand zuständig. Auch bei kleineren Verletzungen, Übelkeit oder anderen Beschwerden sollten sich die Mitarbeiter an den Ersthelfer wenden.
- Nach dem Einsatz dokumentiert er den Vorfall im Verbandbuch.
- Nicht zuletzt muss der Ersthelfer auch darauf achten, dass der Verbandskasten immer gefüllt ist und das Verfallsdatum noch nicht überschritten ist. Es ist auch wichtig, sich über die aktuellen Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, da sich die notwendigen Inhalte des Verbandskastens von Zeit zu Zeit ändern.
Die Aufgaben des Ersthelfers sind klar geregelt. Er darf keine Medikamente verabreichen oder Diagnosen stellen. Dies ist ausschließlich dem Arzt vorbehalten.
Welche Ausrüstung muss der Betrieb für die Ersthelfer zur Verfügung stellen?
In jedem Betrieb müssen Erste-Hilfe-Kästen in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Der Aufbewahrungsort ist zumindest jedem Ersthelfer bekannt zu machen. Das Material befindet sich in einem geeigneten Behälter. In größeren Betrieben sind die Verbandskästen so zu verteilen, dass der nächste nicht weiter als 100 Meter entfernt ist. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten benötigen einen kleinen Verbandskasten. Darüber hinaus ist bis zu 300 Beschäftigten ein großer Kasten erforderlich und ein weiterer für je 300 Beschäftigte.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?
Ist die erforderliche Anzahl von Ersthelfern in einem Betrieb nicht vorhanden, muss der Unternehmer mit Bußgeldern rechnen. Das Gleiche gilt, wenn die Ersthelfer nicht regelmäßig geschult werden. Unterlässt der Unternehmer dies, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Aber auch andere Konsequenzen sind möglich. Erleidet ein Beschäftigter einen schweren gesundheitlichen Schaden oder kommt gar zu Tode, kann der Unternehmer strafrechtlich belangt werden, wenn er an der erforderlichen Anzahl von Ersthelfern gespart hat.
Zusammenfassung
Ersthelfer erfüllen eine wichtige Aufgabe im Betrieb, deshalb ist ihre Anzahl und ihr Einsatz genau geregelt. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann sogar strafrechtlich belangt werden, wenn durch das Fehlverhalten schwere gesundheitliche Schäden entstehen. / Fotoquelle: © Halfpoint – Shutterstock.com