Was tun im Sommer – Hitze am Arbeitsplatz

- 19.08.2016 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © Jürgen FälchleFast alle Menschen freuen sich auf den Sommer. Endlich lacht die Sonne vom Himmel, am Wochenende lockt der Badesee und der Urlaub steht vor der Tür. So manchem Arbeitnehmer vergeht wochentags jedoch die Freude, weil es auf der Arbeit unerträglich heiß wird. Zu Hause bleiben ist keine Option, welche Maßnahmen können also getroffen werden?

Was sagt das Gesetz?

So schön es auch wäre, einfach seinen Schreibtisch zu verlassen und an den Strand oder ins Freibad zu flüchten, ein generelles Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch bei hohen Temperaturen muss gearbeitet werden. Ausnahmen sind Schwangere, stillende Mütter und Menschen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest. Diese können vom Arbeitnehmer verlangen, dass das Büro auf Normaltemperatur gekühlt wird. Ist das nicht möglich, haben sie das Recht auf eine Freistellung.

Normaltemperatur und deren Überschreitung

Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 besagt, dass die Raumtemperatur nicht die 26 Grad Marke übersteigen soll. Falls das doch passiert, hat der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen zu treffen, die entweder die Temperatur verringern oder das Arbeiten erträglicher machen sollen. Steigt die Raumtemperatur über 30 Grad, ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu treffen. Sollte die Raumtemperatur 35 Grad übersteigen, ist das Büro als Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar und es müssen Notfallmaßnahmen getroffen werden.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?

Damit Hitze erst gar nicht entsteht, ist der Chef zum Beispiel verpflichtet, einen Sonnenschutz installieren zu lassen. Bei großer Hitze über 30 Grad müssen auch kühlende, durstlöschende Getränke bereitgestellt werden. Damit sind ungesüßte Tees, Mineralwasser oder verdünnte Fruchtsäfte bzw. Schorlen gemeint. Wird es noch heißer, müssen Ventilatoren aufgestellt werden und zusätzliche Pausen bewilligt werden. Bis 29 Grad stehen dem Arbeitnehmer pro Stunde 10 Minuten Hitzepause zu, über 30 Grad sogar 20 Minuten. Die Pausen werden auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn die Temperaturen die 26 Grad Marke überschritten haben, darf es zudem keine Abmahnungen wegen verminderter Leistung geben.

Sind noch andere Maßnahmen möglich?

Ja, das hängt aber von der jeweiligen Situation ab. Der Arbeitgeber kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verkürzen, auf maximal 6 Stunden täglich bei Temperaturen bis 29 Grad und auf höchstens 4 Stunden, wenn die Hitze die 31 Grad Marke erreicht. Wird es noch heißer, dürfen nur unbedingt notwendige Arbeiten erledigt werden. Als Alternative kann die Arbeitszeit in die kühlen Morgenstunden vorverlegt werden oder die Erlaubnis gegeben werden, verstärkt daheim, im so genannten Home Office, zu arbeiten. In Bereichen ohne Publikumsverkehr kann der Arbeitgeber auch die Kleiderordnung lockern, wenn es denn eine gibt. So dürfen männliche Mitarbeiter bei hohen Temperaturen zum Beispiel die Krawatte ablegen. In den meisten Bereichen mit Publikumsverkehr gibt es allerdings noch keine Lockerung der Kleiderordnung.

Was kann der Arbeitnehmer selbst tun?

Der Arbeitnehmer ist ebenfalls angehalten, bei Hitze Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Dazu gehört zum Beispiel das so genannte Stoßlüften. In den kühlen Morgenstunden werden die Fenster weit geöffnet, damit die Räume auskühlen können. Danach werden sie geschlossen, weil die Außentemperatur rasch ansteigt und bald über der Raumtemperatur liegt. Die Kleidung sollte leicht und luftig gewählt werden, hauptsächlich aus Naturfasern und Mikrofasern bestehen, um die Hautatmung und das Schwitzen nicht zu behindern. Ebenso wichtig ist es, viel zu trinken, weil der Wasserbedarf des Körpers bei Hitze stark ansteigt. Die Hitzepausen sollten zur Abkühlung genutzt werden, wenn beispielsweise schattige oder kühle Plätze in erreichbarer Nähe sind. Zur Abkühlung und zur Anregung des Kreislaufs bietet es sich an, mehrmals täglich das Gesicht und die Unterarme mit kalten Wasser zu kühlen.

Was sollte vermieden werden?

Fettes und schweres Essen belastet den Kreislauf zu sehr, besonders bei hohen Temperaturen. Leichte Speisen wie Geflügel, Fisch oder Salate zum Mittag sind dann besser geeignet. Eisgekühlte Getränke bringen nur kurzzeitige Erfrischung und verstärken das Hitzegefühl später um so mehr. Zudem fördern sie das Schwitzen und somit den zusätzlichen Verlust von Flüssigkeit. Die Klimaanlage darf nicht zu weit aufgedreht werden, sonst droht Erkältungsgefahr.
In Deutschland sind längere Hitzeperioden relativ selten, sodass in der Regel nur ein paar Tage im Jahr zu Problemen führen können, die aufgrund der Urlaubszeit noch nicht einmal alle Mitarbeiter betreffen. Mit den entsprechenden Maßnahmen kann diese Zeit relativ gut überstanden werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © Jürgen Fälchle

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.