Wer sich beruflich weiterbilden möchte, setzt sich in erster Linie mit den Kosten auseinander und fragt, wer diese übernimmt. Die Gründe für weiterbildende Maßnahmen können zum Beispiel der Schritt in eine selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit, aber auch neue Chancen in Anstellung sein.
Möglichkeiten der Weiterbildung – wer fördert und wie?
Bei angestrebten Bildungsmaßnahmen sollte man konkret überlegen, ob und in welchem Umfang die Weiterbildung Sinn macht oder ob die Kosten im Endeffekt höher sind als der Nutzen, der sich aus der Teilnahme an einer Maßnahme ergibt. Am häufigsten werden Weiterbildungen im Bereich einer beruflichen Spezialisierung genutzt, die im Bezug auf die eigene Karriere durchaus von Vorteil sind.
Arbeitsuchende können sich bei Weiterbildungen um eine Kostenübernahme durch die Arge bewerben. Wer das Profil erfüllt und durch die Maßnahme neue berufliche Perspektiven erzielen kann, wird in der Regel gefördert und muss die Ausgaben nicht aus der eigenen Tasche bestreiten. Auch berufliche Weiterbildungen, finanziert über die Firma in der man arbeitet, sind eine effektive Chance für die eigene Karriere und erweisen sich als vorteilhaft. Hier kommen Abendkurse oder ein Fernstudium, betriebsinterne Schulungen oder Blockmaßnahmen an der Volkshochschule in Frage.
Wenn der Arbeitgeber die Bildungsmaßnahme übernimmt, kann die Teilnahme an verschiedene Bedingungen gekoppelt sein. So kann ein Arbeitgeber zum Beispiel fordern, dass die Bildungskosten zurückgezahlt werden müssen, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum nach der Weiterbildung über einen Wechsel der Arbeitsstelle und somit über eine Kündigung in der Firma nachdenkt. Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitsuchende, sondern auch Selbstständige können sich weiterbilden.
Während Arbeitslose einen Bildungsgutschein erhalten und die Maßnahme darüber abrechnen können, bei betrieblichen Weiterbildungen eine Zahlung der Kosten und die Freistellung durch den Arbeitgeber einhergehend sind, gestalten sich Weiterbildungen für Selbstständige oftmals schwieriger.
Abrechnungsmodelle von Weiterbildungen bei Selbstständigkeit
Als Selbstständiger gibt es keine Förderung einer Behörde und auch keine Chance, einen Gutschein für die Weiterbildung zu erhalten. Eine Freistellung vom Beruf ist nicht möglich, sodass man sich seine Zeit zwischen Arbeit und Weiterbildung selbstständig und im eigenen Ermessen einteilen muss. Dennoch kann man die Kosten für Maßnahmen geltend machen und diese am Jahresende in der Steuererklärung abrechnen.
Damit die Erklärung gegenüber dem Finanzamt durch Plausibilität überzeugt, empfehlen sich ausschließlich Weiterbildungsmaßnahmen, die direkt mit dem Beruf zu tun haben und nicht in den Bereich des Privaten übergehen. Problematisch kann es zum Beispiel bei Sprachkursen oder berufsfremden Bildungsmaßnahmen werden, da sich hier die Plausibilität in der Erklärung kaum erzielen lässt und beim Finanzamt Fragen aufgeworfen werden.
Dennoch sollte man als Selbstständiger nicht auf notwendige Weiterbildungen verzichten, sondern sich lieber im Vorfeld darüber informieren, wie sich die steuerliche Abrechnung gestaltet und welche Bildungswege vom Finanzamt kommentarlos in der Steuer akzeptiert werden. Ein Steuerberater kann helfen und darüber informieren, inwieweit sich der angestrebte Bildungsweg im Kontext zum Beruf eignet und beim Finanzamt auf Akzeptanz stößt.
Kostenfaktor immer vor Beginn der Maßnahme klären
In allen Fällen gilt: über die Kosten einer Weiterbildung sollten sich potenzielle Teilnehmer im Vorfeld informieren. Dazu gehört auch die Einholung von Gewährleistungen, ob die Kosten zum Beispiel von der Arge, dem Arbeitgeber oder einer anderweitigen Stelle getragen werden.
Wer sich in beruflicher Tätigkeit befindet, muss Weiterbildungen die in die Arbeitszeit fallen oder einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, mit dem Arbeitgeber abklären und seine Genehmigung einholen. Wenn die Arbeit unter einer Weiterbildung leidet, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigern und darauf verweisen, dass der Besuch einer VHS oder Abendschule in Frage kommt, eine Weiterbildung im Blockunterricht aber nicht genehmigt wird. Auf dem heutigen Markt, der sich im ständigen Wandel und Fortschritt befindet, sind Weiterbildungen durchaus hilfreich und eröffnen neue berufliche Chancen. Sind die Kostenfragen geklärt, kann begonnen werden. Fotoquelle: fotolia.de / © peshkova