Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es bei einer beruflichen Weiterbildung?

- 04.05.2022 von Sebastian Rheingauer -

Bildungsgutschein und BildungsurlaubDie Qualifikation der Arbeitnehmer wird sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter immer wichtiger. Für das Unternehmen stellen gut qualifizierte Arbeitnehmer einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar. Für den Mitarbeiter öffnen berufliche Weiterbildungen die Tür zur Karriere und tragen zur Sicherung des Arbeitsplatzes bei.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Selbst einfache Kurse, wie beispielsweise das Erwerben von Staplerschein oder Schweißerpass kosten mehrere Hundert Euro. Die Kosten für einen Meisterlehrgang oder Lkw-Führerschein betragen bereits Tausende Euro. Viele Arbeitnehmer sind nicht in der Lage, diese Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Sie müssen die eine oder andere Form der Förderung in Anspruch nehmen. Damit die Mittel gewährt werden, müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das konkret sind, hängt von der Art der Weiterbildung und vom Sponsor ab. Für einen Meisterlehrgang muss der Teilnehmer beispielsweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung und einige Jahre praktische Erfahrung verfügen. Arbeitgeber fördern eine berufliche Weiterbildung in der Regel dann, wenn sie im Interesse der Firma liegt.

Welche Förderungen der beruflichen Weiterbildung werden angeboten?

Wer Fördermittel für seine berufliche Weiterbildung beantragen möchte, kann folgende Ansprechpartner kontaktieren:

  • Den Bund
  • Das Bundesland
  • Den Arbeitgeber
  • Das Finanzamt

Fördermittel des Bundes

Der Bund bietet verschiedene Fördermittel an. Dazu gehören unter anderem:

Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG wurde früher Meister-BAföG genannt. Sie unterstützt Arbeitnehmer und Selbstständige, die im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung einen von mehr als 700 anerkannten Abschlüsse erwerben möchten. Es gibt keine Altersgrenze, die Förderung steht allen offen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Abschluss geht über die Gesellenprüfung hinaus. Voraussetzung ist meist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Förderung besteht aus einer Mischung aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Es kann ein Zuschuss von bis zu 892 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt gewährt werden (Stand: 2022).

Aufstiegsstipendium
Gefördert werden alle, die ein Erststudium absolvieren möchten. Voraussetzungen sind der Abschluss einer Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung mit einer Gesamtnote von mindestens 1,9. Gefördert wird ein Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer anerkannten Hochschule in Deutschland, der Schweiz oder der EU. Berechtigte im Vollzeitstudium erhalten monatlich 861 Euro Stipendium + 80 Euro Büchergeld (Stand: 2022).

Bildungsgutschein
Diese Maßnahme ist für Personen gedacht, die arbeitslos sind oder akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Arbeitsagentur fördert die Teilnahme an Kursen, die sich positiv auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auswirken oder zu einem bisher fehlenden Berufsabschluss führt. Die Arbeitsagentur übernimmt nicht nur die Kosten für den Kurs, sondern Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Kinderbetreuung, sofern zutreffend.

Darüber hinaus werden noch weitere Fördermaßnahmen angeboten.

Fördermaßnahmen der Länder

Neben den Fördermaßnahmen des Bundes bietet jedes Land ebenfalls Fördermaßnahmen an. Bezeichnung und Ansprechpartner wechseln von Land zu Land. Auch die Anforderungen und der Umfang der Förderung sind verschieden. Erster Ansprechpartner für Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder ist immer die Arbeitsagentur.

Förderung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann individuell festlegen, welche Maßnahmen er fördern möchte. Er kann zum Beispiel die Kosten für einen Kurs komplett übernehmen, Bildungsurlaub gewähren oder Mitarbeiter zu einem dualen Studium delegieren. Die Voraussetzungen zur Teilnahme legt der Arbeitgeber fest. In den meisten Fällen verlangt er, dass der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung eine bestimmte Mindestzeit in der Firma arbeitet. Wer das Unternehmen eher verlässt, muss die Kosten der Weiterbildung ganz oder teilweise selbst bezahlen.

Kostenerstattung durch das Finanzamt

Gefördert werden Arbeitnehmer und Selbstständige, die eine Erstausbildung absolviert haben und sich beruflich weiterbilden möchten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Betreffenden eine Steuererklärung abgeben. Auch Eltern in Elternzeit und Arbeitslose können Ausgaben für die berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen. Man kann beispielsweise die Kursgebühr, Fahrtkosten und Ausgaben für Verpflegung, Übernachtung und Fachliteratur von der Steuer absetzen. Selbst Kreditzinsen sind steuerlich absetzbar, wenn der Kredit für Bildungszwecke aufgenommen wurde. Selbstständige können Bildungskosten als Betriebsausgaben absetzen. / Fotoquelle: © fizkes – Shutterstock.com

Autor: Sebastian Rheingauer

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