Wie funktioniert die Wiedereingliederung in den Beruf?

- 23.03.2023 von Deniz Wölk -

Hamburger Modell und BEMWer wegen Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf berufliche Wiedereingliederung. In der Regel wird die volle Arbeitsfähigkeit nach einer längeren Krankheit nicht sofort wiederhergestellt. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgt schrittweise, um den Arbeitnehmer wieder an das Arbeitsleben zu gewöhnen.

Verschiedene Ansätze zur Wiedereingliederung

Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze zur Wiedereingliederung, das Hamburger Modell und das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Beim Hamburger Modell beginnt der Arbeitnehmer mit einer reduzierten Stundenzahl. Diese wird im Laufe der Zeit erhöht, bis schließlich wieder die volle Arbeitszeit erreicht ist. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) können Beschäftigte in Anspruch nehmen, die länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit zu Hause waren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprechen gemeinsam, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Gesundheit des Arbeitnehmers zu erhalten. In Betracht kommen verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen. Darüber hinaus sind Qualifizierungen möglich, die den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, eine andere Tätigkeit im Betrieb zu übernehmen, die seiner veränderten Leistungsfähigkeit entspricht.

Um an einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme teilnehmen zu können, muss der Arbeitgeber einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss weiterhin bestehen.
  • Gleichzeitig bescheinigt der Arzt, dass der Arbeitnehmer wieder teilweise belastbar ist.
  • Alle Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arzt, Krankenkasse) sind mit der Maßnahme einverstanden.
  • Der Arbeitnehmer wird wieder an seinem Arbeitsplatz eingesetzt.
  • Es wird ein genauer Stufenplan für die Wiedereingliederung erstellt.

Berufliche Wiedereingliederung in der Praxis

Die berufliche Wiedereingliederung muss zunächst beantragt werden. Dies kann durch den Arbeitgeber, den Betroffenen selbst, die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft erfolgen. Entsprechende Formulare sind bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse erhältlich.

Zunächst ist ein Stufenplan erforderlich. Dieser sollte gemeinsam durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und den behandelnden Arzt erstellt werden. Er enthält alle Maßnahmen, die während der Wiedereingliederungsphase durchzuführen sind. Die einzelnen Schritte sind genau zu beschreiben, ebenso wie sie durchgeführt werden und wie lange sie dauern sollen. Dabei geht es nicht nur um Arbeiten, die der Betroffene übernehmen soll, sondern auch um Tätigkeiten, auf die er verzichten sollte. Braucht der Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen, um seine Tätigkeit erfolgreich auszuführen, sind diese ebenfalls zu beschreiben. Außerdem ist ein Zeitplan zu erstellen, bis wann die Eingliederung abgeschlossen sein soll.

Die Angaben im Plan sind keineswegs in Stein gemeißelt. Oft stellt sich heraus, dass das Vorhaben zu ehrgeizig war und die Ziele in der vorgesehenen Zeit nicht zu erreichen sind. In diesem Fall muss der Plan entsprechend angepasst werden. Auch das umgekehrte Szenario ist denkbar, nämlich dass sich herausstellt, dass die Beteiligten die Situation zu pessimistisch eingeschätzt haben und der Angestellte raschere Fortschritte macht. In beiden Fällen muss der Plan den Gegebenheiten angepasst werden. Am Ende der Wiedereingliederungsphase entscheidet der Arzt, ob der Patient wieder arbeitsfähig ist. Die Maßnahme kann jederzeit abgebrochen werden, wenn der Patient sich nicht in der Lage fühlt, seine gewohnte Arbeit wieder aufzunehmen. Die Teilnahme an der Wiedereingliederungsmaßnahme ist freiwillig.

Lohnt sich die berufliche Wiedereingliederung?

Durch berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen kann der Arbeitnehmer schneller an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Aber auch für den Arbeitgeber hat die Maßnahme Vorteile. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Durch die genannten Maßnahmen bleibt die Arbeitskraft der Beschäftigten lange erhalten. Außerdem kann eine Unter- bzw. Überforderung nach langer Krankheit so vermieden werden.

Fazit

Nach längerer Krankheit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereingliederung. Diese erfolgt nach dem ‘Hamburger Modell’ schrittweise im Rahmen eines Stufenplans, der jederzeit abgebrochen, geändert oder verlängert werden kann. Die genaue Dauer einer Maßnahme lässt sich nicht vorhersagen, da sie von der Art der Erkrankung und der Geschwindigkeit der Fortschritte abhängt. Daneben gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam beraten, wie sie die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten fördern und erhalten können. / Fotoquelle: © fizkes – Shutterstock.com

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.