Deutschland gehört zu den Ländern, in denen das Leben an Sonn- und Feiertagen zwar nicht stillsteht, aber in anderen Bahnen verläuft. Die meisten Arbeitnehmer haben frei und können sich ihren Familien widmen. Nur Bäckereien, Tankstellen und andere ausgewählte Geschäfte (z.B. an Bahnhöfen oder Flughäfen) haben geöffnet. Leider kommen nicht alle Arbeitnehmer in den Genuss eines freien Tages.
Wer muss an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Grundsätzlich sind Sonn- und Feiertage arbeitsfrei. Das ist nicht in allen Branchen möglich, denn das Leben geht weiter und die Menschen müssen auch an Feiertagen versorgt werden. Viele wollen frühstücken, im Restaurant zu Mittag essen, mit der Familie ins Freibad gehen oder eine Runde Golf spielen. Diese Dienstleistungen werden von Menschen erbracht, die an Sonn- und Feiertagen nicht frei haben. Für andere Berufsgruppen ist es eine Notwendigkeit, am Wochenende zu arbeiten. Darunter zählen:
- Feuerwehrleute
- Polizisten
- Kranken- und Pflegepersonal
- Ärzte
- Bäckereifachverkäufer
- und viele andere Berufstätige
Was ist bei Sonntagsarbeit zu beachten?
Da sich das gesellschaftliche Leben vieler Menschen vor allem am Sonntag abspielt, stellt regelmäßige Arbeit an Feiertagen einen nicht unerheblichen Eingriff in die persönliche Lebensplanung dar. Deshalb hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen, die es auch Arbeitnehmern, die am Sonntag arbeiten, ermöglichen, zumindest gelegentlich mit der Familie einen Ausflug zu machen oder mit Freunden ins Kino zu gehen. Der Feiertag muss dafür an einem anderen Tag in der Woche nachgeholt werden.
Manche Betriebe zahlen auch einen Zuschlag für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Einige Tarifverträge sehen dies jedoch vor, ansonsten handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber jeden Sonntag seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Mindestens 15 Tage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben. Das schreibt das Arbeitszeitgesetz vor.
Ausnahmen von der Sonntagsruhe
Neben Unternehmen, die jeden Sonntag arbeiten müssen, kann es immer wieder vorkommen, dass aus betrieblichen Gründen gelegentlich auch am Sonntag gearbeitet werden muss. Für diese Fälle sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, Sonntagsarbeit ausnahmsweise zuzulassen. Dies kann der Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig entscheiden, sondern bedarf einer behördlichen Genehmigung. Gründe für eine Ausnahmegenehmigung können z.B. sein, dass bestimmte Arbeiten nur sonntags ausgeführt werden können, weil sie aus nicht vertretbaren Gründen nur sonntags erledigt werden können.
Geschäfte, die normalerweise sonntags geschlossen sind, dürfen zu bestimmten Anlässen öffnen. Diese verkaufsoffenen Sonntage liegen jedoch nicht im Ermessen des Geschäftsinhabers, sondern erfordern eine Verordnung der Gemeinde oder Stadt. Oft hängen solche verkaufsoffenen Sonntage mit größeren Veranstaltungen in der Stadt zusammen, wie zum Beispiel einem Bürgerfest oder einem Markt.
Verkaufsoffene Sonntage beantragen
Ob und unter welchen Voraussetzungen an einem Sonntag gearbeitet werden darf, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Für detaillierte und genaue Informationen muss sich der Betriebsinhaber an die jeweilige Stadtverwaltung wenden. Mögliche Gründe für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen können sein:
- Es ist ein besonderes Ereignis eingetreten, das die Sonntagsarbeit erforderlich macht, weil sonst ein größerer Schaden für den Betrieb entstehen würde.
- Eine Messe für Wiederverkäufer findet an einem Sonn- oder Feiertag statt.
- Es steht eine Inventur an, die nur an einem Sonntag durchgeführt werden kann.
Die Anzahl der Werktage ohne Feiertage ist jeweils begrenzt. So findet z.B. eine Inventur in der Regel nur einmal im Jahr statt, so dass höchstens ein Sonntag zulässig ist. Auch Sonntagsarbeit aus wichtigen betrieblichen Gründen wird in der Regel nur wenige Male im Jahr genehmigt.
Der Antrag auf Feiertagsarbeit erfolgt entweder online oder schriftlich. Er ist rechtzeitig zu stellen, da mit einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei Tagen gerechnet werden muss. Auch dies ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich, sodass es für den Unternehmer von Vorteil ist, die Rechte der anderen einzuholen. Auch sind bestimmte Fristen zu beachten, so kann in einigen Bundesländern der Antrag nur bis zum vorletzten arbeitsfreien Sonntag gestellt werden. Es ist also eine rechtzeitige Planung erforderlich, damit der Sonntag gearbeitet werden kann. / Fotoquelle: © Antonio Guillem – Shutterstock.com