Wie unterscheidet sich der Beamte vom Angestellten?

- 19.09.2018 von Marlen Schurr -

Beamtentum und BBGJeder kennt sie, die Sprüche über Beamte, wie viel Geld sie doch verdienen, wie angenehm ihr Arbeitsleben ist und dass sie sogar im Alter finanziell gut abgesichert sind. Doch ist der Unterschied zum Angestellten wirklich so gravierend?

Die Hauptunterschiede zwischen Beamten und Angestellten

Zwischen Beamten und Angestellten gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Diese Unterschiede machen sich besonders in der Tarifautonomie und dem Streikrecht bemerkbar. Im Gegensatz zum Angestellten oder Arbeiter haben Beamte kein Anrecht auf einen Tariflohn und streiken dürfen sie auch nicht. Die Rechte der Beamten sind im Bundesbeamtengesetz (BBG) verankert, wohingegen bei Angestellten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Tragen kommt.

Während ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag erhält, bekommt der Beamte eine Ernennungsurkunde. Ein Arbeiter oder Angestellter kann jederzeit aus dem Arbeitsverhältnis gekündigt werden, dies ist bei einem Beamten so ohne weiteres nicht möglich. Dieser muss entweder auf eigenen Antrag das Dienstverhältnis beenden, oder kann bei Fehlverhalten aus dem Dienst entfernt werden. Ansonsten ist er Beamter auf Lebenszeit.

Kann jeder Beamter werden?

Wer Beamter werden will, muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes besitzen. Er muss für die freiheitliche, demokratische Grundordnung eintreten, diese ist im Grundgesetz festgelegt. Er muss geistig und körperlich gesund sein. Ist ein Bewerber schwerbehindert, dann darf dieser nicht innerhalb der kommenden fünf Jahre für dienstuntauglich erklärt werden. Der Bewerber darf außerdem in den vergangenen fünf Jahren nicht im Gefängnis gewesen sein und darf bei der Einstellung eine gewisse Altersgrenze nicht überschritten haben. Je nach Bundesland schwankt diese Höchstaltersgrenze für die Einstellung eines Beamten zwischen 40 und 50 Jahren.

Wie sind die schulischen Voraussetzungen?

Für den einfachen Dienst reicht der Hauptschulabschluss. Für den mittleren Dienst wird ein Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung verlangt. Im gehobenen Dienst ist eine Fachhochschulreife oder eine Hochschulreife erforderlich. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Mastertitel einer Fachhochschule wird für den höheren Dienst verlangt.

Die Vorteile des Beamtentums

Beamte können nicht gekündigt werden. Wegen Dienstunfähigkeit können Sie allerdings vorzeitig aus dem Dienst entlassen werden. Das gilt auch aus disziplinarischen Gründen. Von daher haben Beamte einen krisensicheren Arbeitsplatz. Das Gehalt und die Altersversorgung sind ebenfalls gesichert und per Gesetz geregelt, genauso wie die Absicherung im Krankheitsfall oder im Ruhestand.

Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, sondern erhalten vom Staat eine Beihilfe, die bis zu 80 Prozent der Kosten abdeckt. Den Rest können sie mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Im Gegensatz dazu muss ein Angestellter Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Zu den weiteren Vorteilen zählt die pünktliche Bezahlung der Besoldung. Es kann theoretisch nicht vorkommen, dass der Beamte ohne Geld dasteht, weil der Arbeitgeber pleite ist. Einige Vorteile genießen zum Teil auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. So ist ein Angestellter hier nach einer Dienstzeit von 15 Jahren ebenfalls unkündbar.

Welche Bereiche kommen für Beamte in Frage?

  • Polizei
  • Bundeswehr
  • Verwaltungsfachangestellte/r
  • Sozialversicherungsfachangestellte/r
  • Justiz
  • Feuerwehr
  • Zoll
  • Lehrer

Das Renteneintrittsalter der Beamten

Beamte und Richter können mit 67 Jahren in Rente gehen. Davon ausgenommen sind Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrmänner und Polizeibeamte. Diese können bereits mit 63 Jahren in Pension gehen. Das gilt auch für Beamte mit Behinderungen. Abschläge werden nicht vorgenommen.

Gibt es Bereiche mit Vergünstigungen?

Beamte sind aufgrund ihres sicheren Arbeitsplatzes besonders gern gesehene Kunden bei Kreditinstituten und Versicherungen. Beantragt ein Beamter einen Kredit, so kann er in der Regel mit höheren Kreditsummen und längeren Laufzeiten rechnen. Die Zinsen für Beamtenkredite sind meistens ebenfalls niedriger als bei einem herkömmlichen Kredit. Das gilt allerdings nur für Beamte auf Lebenszeit. Im Großen und Ganzen kann man also sagen, dass die Vorteile im Beamtentum dem des Angestelltenverhältnisses überwiegen. / Fotoquelle: fotolia.de / © New Africa

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!