Wie viel Arbeit ist erlaubt? – Das Arbeitszeitgesetz

- 15.04.2020 von Kim Teschner -

Ruhezeiten und ÜberstundenDie Arbeitszeiten sind in Deutschland genau geregelt. Dabei sind es vor allem die Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz, welche die Arbeitnehmer schützen und ganz konkrete Vorgaben machen.

Das Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland seit 1994 in Kraft und legt die Höchstgrenzen an Arbeitszeiten für viele, allerdings nicht alle Berufstätige in Deutschland fest. Das Gesetz beantwortet nicht nur Fragen nach der Höchstarbeitszeit pro Tag beziehungsweise Woche, sondern geht auch auf Dinge wie Pausen und Ruhezeiten ein. Dabei gilt, dass die Bestimmungen in einem Arbeitsvertrag den Vorgaben im Gesetz nicht widersprechen dürfen.

Was sagt das Gesetz?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, die sich bei einer werktäglichen Woche von Montag bis Samstag auf jeweils acht Stunden pro Tag verteilen dürfen. Diese Zeit bezieht sich wohlgemerkt auf die reine Arbeitszeit, Pausen sind in der Rechnung nicht mit inbegriffen. Trotz der genauen Bestimmungen ist es aber möglich, dass Arbeitnehmer die acht Stunden werktäglich auch einmal überschreiten. In bestimmten Ausnahmefällen können daher bis zu 60 Arbeitsstunden in einer Woche möglich sein.

Die Voraussetzung dafür ist aber, dass diese zusätzlichen Stunden anschließend durch eine verkürzte Arbeitszeit exakt wieder ausgeglichen werden müssen. Dies hat innerhalb von 24 Wochen zu geschehen. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt die acht Stunden Arbeitszeit pro Tag nicht überschreitet. Wichtig ist hier auch, dass Mehrarbeit nicht gleichbedeutend ist mit Überstunden. Letztere beziehen sich auf eine Überschreitung der Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde. Da der Arbeitsvertrag weniger als acht Arbeitsstunden am Tag enthalten kann, sind Überstunden damit nicht automatisch Mehrarbeit. Wie solche Überstunden geregelt werden, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab.

Ein generelles Arbeitsverbot gilt in Deutschland an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. An diesen Tagen haben Arbeitnehmer von 0 bis 24 Uhr frei. Ausnahmen sind in bestimmten Bereichen wie der Gastronomie oder Krankenhäusern möglich. Allerdings müssen die gearbeiteten Sonntage innerhalb von zwei Wochen durch freie Tage ausgeglichen werden. Zudem hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.

Pausen einlegen

Ein wichtiger Aspekt beim Thema Arbeitszeiten sind Ruhepausen. Auch hier gibt es im Arbeitszeitgesetz eindeutige Regelungen. Wer mindestens sechs Stunden am Tag arbeitet, muss eine gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit einhalten. Diese dient zur Erholung und Stärkung. Die Pausenzeit beträgt mindestens 30 Minuten, wobei eine Pause erst als solche gilt, wenn sie mindestens 15 Minuten dauert. Drei kurze Pausen mit einer Dauer von jeweils 10 Minuten gelten also nicht also Ruhepausen im Sinne des Gesetzes. Überschreitet die tägliche Arbeitszeit eine Zeit von neun Stunden, dann steigt die Pausenzeit auf ein Minimum von 45 Minuten.

Eine Pause selbst gilt aber nicht als Arbeitszeit, was bedeutet, dass sie auch nicht bezahlt wird. Zudem ist es Arbeitnehmern auch nicht gestattet, die Pausen freiwillig zu überspringen, um beispielsweise eher nach Hause gehen zu dürfen.

Darüber hinaus legt das Gesetz sogenannte Ruhezeiten fest. Diese definieren, wie viel Erholungszeit mindestens zwischen zwei Arbeitstagen liegen muss. In Deutschland beträgt diese Ruhezeit in der Regel 11 Stunden. In bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder der Gastronomie sowie in Krankenhäusern kann sie aber auch auf 10 Stunden herabgesetzt werden. Zusätzlich bieten Tarifverträge die Möglichkeit einer Verkürzung um maximal zwei Stunden, wenn es die Arbeit rechtfertigt. Solche Phasen müssen aber durch längere Ruhezeiten wieder ausgeglichen werden.

Ausnahmen bestätigen die Regeln

Das Arbeitszeitgesetz gilt generell für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Selbstständige, Freie Mitarbeiter, leitende Chefärzte, leitende Angestellte, Leiter von öffentlichen Dienststellen, Personen aus dem liturgischen Bereich sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die Personalfragen entscheiden. Kinder unter 18 Jahre fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, während bei werdenden Müttern das Mutterschutzgesetz greift. / Fotoquelle: © Andrew Angelov – Shutterstock.com

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.