Wissenswertes über den Arbeitsvertrag

- 31.03.2022 von Marlen Schurr -

Arbeitsverhältnis und ArbeitsbedingungenIm juristischen Sinn ist ein Arbeitsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag. In ihm sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, niedergelegt. Bei der Form des Arbeitsvertrags hat der Gesetzgeber den Vertragsparteien weitestgehende Freiheit gelassen.

Muss ein Arbeitsvertrag in Schriftform abgeschlossen werden?

Das kommt auf die Art des Vertrags an. Zumindest ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch durch eine mündliche Vereinbarung getroffen und durch Handschlag besiegelt werden. Nur bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform zwingend erforderlich. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann festgelegt sein, dass Arbeitsverträge nur gültig sind, wenn sie schriftlich abgeschlossen werden. Auch wenn der Gesetzgeber nicht fordert, einen Arbeitsvertrag schriftlich zu formulieren, ist es empfehlenswert, um Streit zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.

Was hat es mit der Niederschrift der Arbeitsbedingungen auf sich?

Dabei handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen. Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, diesen Nachweis dem Arbeitnehmer spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme auszuhändigen. Eine Ausnahme davon bilden lediglich Aushilfstätigkeiten, die auf weniger als 4 Wochen befristet sind. Dafür entfällt die Nachweispflicht.

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Im Arbeitsvertrag müssen Namen und Adressen der beiden Vertragsparteien exakt benannt sein. Im 1. Abschnitt wird der Beginn des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Bei befristeten Verträgen muss auch das Ende des Vertrags genannt werden. Im Hauptteil muss die Art der Tätigkeit erwähnt werden, für die der Arbeitnehmer eingestellt wird. Hierbei genügen allgemeine Angaben wie Holzmechaniker oder Bürokauffrau. Die genaue Tätigkeit des Arbeitnehmers wird durch das Weisungsrecht des Arbeitgeber entschieden.

Des weiteren gehören in diesen Teil auch die Nennung des Einsatzortes. Soll der Arbeitnehmer an mehreren Orten eingesetzt werden, muss der Vertrag einen Hinweis darauf enthalten. Darauf folgt in der Regel die Vereinbarung der Arbeitszeit. In einigen Verträgen sind keine konkreten Zeiten festgelegt, sondern Formulierungen wie Tagschicht oder Schichtarbeit.

Im Punkt Arbeitsentgelt muss die Höhe des Stundenlohns, der Zuschläge, Boni und Sonderzahlungen genannt werden, inklusive ihrer Fälligkeit. Weitere Angaben im Arbeitsvertrag bezeichnen die Anzahl der Urlaubstage und die Kündigungsfrist. Falls zutreffend, enthält der Arbeitsvertrag Hinweise auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstverträge.

Warum lässt der Gesetzgeber eine so große Vertragsfreiheit?

Weil viele Punkte, die im Arbeitsvertrag festgehalten werden, bereits gesetzlich geregelt sind. Ein Beispiel ist der gesetzliche Mindestlohn. Ein Arbeitsvertrag, in dem das Arbeitsentgelt unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen würde, wäre unwirksam, weil er gegen geltende Gesetze verstoßen würde. Ähnlich strenge Regelungen existieren auch für den Mindesturlaub und die Zahl der Arbeitsstunden.

Die Vertragsfreiheit stößt auch an ihre Grenzen, wenn der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Es verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmern aus persönlichen Gründen oder auf der Basis von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität und anderer Kriterien.

Warum sollte ein Arbeitsvertrag schriftlich dokumentiert werden?

Weil das sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber am besten ist. In einem schriftlichen Vertrag sind die Rechte und Pflichten der beiden Seiten exakt festgehalten. Das sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit. Kommt es zu einem Streit, kann der Arbeitnehmer schwarz auf weiß nachlesen, was vereinbart wurde. Bei Meinungsverschiedenheiten erspart das oft den Weg zum Arbeitsgericht. Übrigens gibt es die meisten Streitigkeiten rund um die Themen Urlaub und Leistung sowie Bezahlung von Überstunden.

Tipps rund um das Thema Arbeitsvertrag

Besonders für Kleinunternehmen empfiehlt es sich, vor der Unterzeichnung von Arbeitsverträgen diese von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dadurch wird gewährleistet, dass sie den gesetzlichen Forderungen und Standards entsprechen. Das kann spätere langwierige Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht ersparen.

Arbeitnehmer, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, sollten beachten, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, ihnen den Arbeitsvertrag in ihrer Muttersprache auszuhändigen. Der Arbeitnehmer muss sich eigenverantwortlich darum kümmern, den Vertrag übersetzen zu lassen, wenn er die deutsche Version nicht versteht. / Fotoquelle: © Antonio Guillem – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!