Wissenswertes zum Thema Abmahnungen

- 21.08.2019 von Deniz Wölk -

Arbeitsvertrag und PflichtverletzungEine Abmahnung ist eine disziplinarische Maßnahme, die der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer verhängen kann, wenn dieser gegen seine im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten verstößt. Die Abmahnung ist das härteste Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Sie ist die Vorstufe zur Kündigung.

Wann wird eine Abmahnung ausgesprochen und wie hat sie zu erfolgen?

Eine Abmahnung wird bei groben Verstößen gegen den Arbeitsvertrag ausgestoßen. Typische Gründe, die zu einer Abmahnung führen können, sind zum Beispiel wiederholtes unbegründetes Zuspätkommen, verzögerte Krankmeldung, Alkoholgenuss während der Arbeitszeit, unerlaubtes Entfernen von der Arbeitsstelle oder Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen. Eine Abmahnung kann nicht nur in schriftlicher, sondern auch in mündlicher Form erfolgen. Damit die Abmahnung wirksam wird, muss der Arbeitgeber lediglich nachweisen können, dass sie ausgesprochen wurde. In den meisten Firmen wird dem Arbeitnehmer von seinem unmittelbaren Vorgesetzten eine schriftliche Abmahnung ausgehändigt.

Eine mündliche Abmahnung erfolgt im Rahmen eines Personalgesprächs, bei dem Zeugen wie beispielsweise Vertreter der Gewerkschaft oder des Betriebsrats anwesend sind. Zudem wird der Verlauf des Personalgesprächs protokolliert. Damit kann der Arbeitgeber auch vor Gericht nachweisen, dass er eine mündliche Abmahnung erteilt hat.

Welchen Zweck verfolgt eine Abmahnung?

Jede Abmahnung verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll sie den Arbeitnehmer darauf aufmerksam machen, dass der Arbeitgeber mit einem bestimmten Verhalten nicht einverstanden ist. Zum anderen spricht der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine Warnung aus. Wenn der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten nicht korrigiert oder es erneut vorkommt, kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Eine Abmahnung, gleich ob schriftlich oder mündlich, wird in der Personalakte des Arbeitnehmers vermerkt.

Gibt es Fristen in Zusammenhang mit einer Abmahnung?

Nein, in der Regel gibt es weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer festgesetzte Fristen im Zusammenhang mit einer Abmahnung. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann eine Abmahnung auch für Fehlverhalten aussprechen, das schon Jahre zurückliegt. Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Abmahnung vorgehen, die schon vor Jahren ausgesprochen wurde und beispielsweise ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen, falls sie ungerechtfertigt war. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht eine vor Jahren ausgesprochene Abmahnung als Grund für eine Kündigung anführen, wenn der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit nicht gegen die Regeln verstoßen hat. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer in der Abmahnung auch keine Frist setzen, bis zu welchem Zeitpunkt er sein Fehlverhalten korrigiert haben muss. Ob und welche Fristen im Zusammenhang mit einer Abmahnung gelten, entscheidet das Arbeitsgericht im jeweiligen Einzelfall.

Was passiert, wenn sich das Fehlverhalten kurz nach der Abmahnung wiederholt?

Das kommt auf die Art des Fehlverhaltens an. In vielen Unternehmen wird es so gehandhabt, dass es noch eine zweite Abmahnung als allerletzte Warnung gibt. Ereignet sich danach erneut ein Fehlverhalten, erfolgt die Kündigung. Handelt es sich jedoch um ein schwerwiegendes Fehlverhalten (Alkohol während der Arbeitszeit, Bruch des Betriebsfriedens z.B. durch Schlägerei), wird in der Regel sofort die Kündigung im Wiederholungsfall ausgesprochen.

Wann ist eine Abmahnung rechtskräftig?

Die Abmahnung gilt dann als rechtskräftig, wenn sie sich auf einen oder mehrere konkrete Verstöße bzw. Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bezieht. Zudem muss in der Abmahnung die Warnung enthalten sein, dass bei einer Wiederholung das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet werden kann.

Eine Abmahnung darf von jedem weisungsberechtigten Vorgesetzten des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Sie ist dann ungültig, wenn der Arbeitgeber vor der Abmahnung eine andere disziplinarische Maßnahme, wie zum Beispiel eine Anhörung, eine Ermahnung oder einen Verweis zum selben Sachverhalt ergriffen hat. Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel tägliches, zu spät kommen, trifft aber innerhalb von mindestens 8 Wochen keinerlei Maßnahmen, kann eine spätere Abmahnung unwirksam sein, weil sich der Arbeitnehmer darauf berufen kann, dass der Arbeitgeber durch seine Untätigkeit das Fehlverhalten duldet (Gewohnheitsrecht).

Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Dafür gibt es keine gesetzlichen Fristen. Der Arbeitnehmer kann jedoch das Löschen der Abmahnung beantragen, wenn beispielsweise das Fehlverhalten schon Jahre zurückliegt und es in der Zwischenzeit keine Verstöße mehr gegeben hat. Auch wenn eine Abmahnung im Zusammenhang mit Verstößen gegen seine Arbeitsaufgaben erteilt wurde, sich diese Arbeitsaufgaben jedoch mittlerweile vollkommen geändert haben, kann der Arbeitnehmer eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

Bevor ein Arbeitnehmer jedoch vor das Arbeitsgericht geht, sollte immer zuerst versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen. In solchen Fällen sind Vertreter des Betriebsrats oder der Gewerkschaft gute Vermittler, an die sich beide Seiten wenden können. / Fotoquelle: fotolia.de / © fizkes

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.