Die Erwerbstätigen in Deutschland sind in der überwiegenden Zahl zufrieden mit ihrem Job. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich viele Arbeitnehmer theoretisch nicht trotzdem einen Wechsel der aktuellen Arbeitsstelle vorstellen können.
Das Thema Jobzufriedenheit spielt für viele Erwerbstätige eine wichtige Rolle. Nicht umsonst wird sich häufig mit Freunden oder Kollegen über die tägliche Arbeit ausgetauscht. Wie eine aktuelle Umfrage von Xing E-Recruiting und Forsa nun ergab, sind die Angestellten in Deutschland überwiegend zufrieden mit ihrem Arbeitsplatz. In der Umfrage E-Recruiting 2018: Erwartungen, Einschätzungen und Wünsche von Erwerbstätigen und Personalern wurden insgesamt 1023 Angestellte befragt und deren Angaben ausgewertet.
Zufrieden aber auch wechselwillig
Von den Befragten gaben 85 Prozent an, dass sie in ihrem aktuellen Job sehr zufrieden (30%) oder zufrieden (55%) sind, Dem gegenüber stehen 13 Prozent an Arbeitnehmern, die eher unzufrieden und lediglich 2 Prozent, die mit ihrer Arbeitsstelle sehr unzufrieden sind. Allerdings bedeutet die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer mit seiner beruflichen Situation zufrieden ist, nicht, dass sich die Person keinen Wechsel vorstellen könnte. Mit 29 Prozent erklärte fast ein Drittel der Befragten, sich vorstellen zu können, den Arbeitgeber zu wechseln, auch wenn sie noch keine konkreten Schritte unternommen haben. 63 Prozent der Befragten gaben an, dass sie keinen Wechsel planen.
Bei einem möglichen Wechsel spielt besonders die Lage beziehungsweise der Anfahrtsweg eine wichtige Rolle. Trotz der relativ hohen Wechselbereitschaft sind viele der Befragten nicht bereit, für den neuen Job lange Wege in Kauf zu nehmen. Insgesamt 39 Prozent der Befragten würden eine neue Arbeitsstelle nur an ihrem aktuellen Wohnort annehmen. Für rund 50 Prozent wäre eine Strecke von maximal 50 Kilometern zumutbar. Eine große Rolle bei diesem Thema spielt dabei das Alter. Besonders bei Arbeitnehmern über 50 Jahren sinkt die Bereitschaft, für einen neuen Job längere Arbeitswege in Kauf zu nehmen.
Faktoren für die Zufriedenheit im Job
Bei der Jobzufriedenheit spielen die unterschiedlichsten Faktoren eine Rolle. Dabei kommt es auch immer auf die individuelle Person an. Bei vielen Arbeitnehmern steht beispielsweise das Arbeitsklima weit oben auf der Prioritätenliste. Dinge wie Wertschätzung, ein freundlicher Umgang mit den Kollegen und Vorgesetzten sowie die Möglichkeit, sich aktiv in das Unternehmen einbringen zu können, wirken sich stark auf den Berufsalltag aus.
Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind Leistungen und Boni. Neben dem Gehalt können dazu Zusatzleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder sogar nur relativ einfache Dinge wie kostenfreie Getränke gehören. Auch Betriebsveranstaltungen haben einen Einfluss auf das Klima und damit auf die Zufriedenheit der Angestellten.
Nicht zuletzt ist auch der Job selbst ein großer Faktor. Wer in seinem Beruf seine Erfüllung gefunden hat, ist oft deutlich zufriedener. Die Arbeitslast und Dinge wie Stress wirken sich ebenfalls auf die Art der Zufriedenheit aus. Wer regelmäßig mit einem zu hohen Arbeitspensum und unrealistischen Terminen konfrontiert wird, dürfte deutlich weniger glücklich in seinem Beruf sein als Personen mit einem ausgeglicheneren Arbeitsalltag.
Den Arbeitgeber bewerten
Um ihre Erfahrungen mit einem aktuellen oder früheren Arbeitgeber kundzutun, greifen viele Menschen in Deutschland auf Bewertungsportale zurück. In der Regel erfolgt die Bewertung bei einem solchen Portal wie beispielsweise meinChef.de anonym. Rechtlich ist es durchaus legitim, seinen Arbeitgeber online zu bewerten. Voraussetzung ist zunächst einmal, dass man auch tatsächlich bei diesem angestellt ist oder war. Ist dies der Fall, dann gelten die Bewertungen als freie Meinungsäußerungen nach dem Art. 5 Grundgesetz und sind damit rechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für positive als auch negative Bewertungen.
Die Portale und die Bewertungen sind dabei nicht notwendigerweise etwas Schlechtes für die Arbeitgeber. Positive Stimmen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern können dabei helfen, dass das Unternehmen für potenzielle Interessenten attraktiv wird. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollten positive Darstellungen nie unterschätzt werden. Und selbst wenn die Stimmen über das Unternehmen negativ ausfallen, bietet dies zumindest eine Chance für das Unternehmen selbst. So können die Meinungen auf Missstände im Unternehmen hinweisen, die der Führungsetage nicht bekannt waren oder in seiner Wichtigkeit unterschätzt wurden. Wer daraus im Anschluss die richtigen Schlüsse und Maßnahmen zieht, kann sein Unternehmen ebenfalls attraktiver und mitarbeiterfreundlicher machen.
Grenzen der Bewertung
Auch wenn die Nutzung von Bewertungsportalen grundsätzlich legal ist, gibt es Grenzen, die ein Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht überschreiten darf. Problematisch wird es, wenn die Aussagen unwahr, beleidigend oder einen anderen strafrechtlich relevanten Charakter haben. In diesem Falle ist die Bewertung nicht mehr durch das Grundgesetz geschützt. Einen Arbeitgeber mit beleidigenden Ausdrücken (Vollidiot o.Ä.) zu beschimpfen, überschreitet die zulässige Kritik der freien Meinungsäußerungen. Gleiches gilt auch, wenn Dinge behauptet werden, die nicht korrekt sind oder die Bewertung gegen eine bestehende Verschwiegenheitsverpflichtung verstößt. Zu Letzterem kann zum Beispiel das Enthüllen interner Betriebsvorgänge zählen.
In den genannten Fälle – und nur dann – haben Unternehmen ein Recht darauf, dass die Bewertungen bei den jeweiligen Portalen gelöscht werden. Je nach Schwere der Behauptung können die Arbeitgeber anschließend sogar strafrechtliche Schritte einleiten und die Herausgabe der Daten des Verfassers verlangen. Bei aktuell noch angestellten Bewertungsschreibern besteht zudem die Gefahr, durch den Arbeitgeber abgemahnt oder sogar entlassen zu werden. Daher sollte jeder, der eine Bewertung abgibt, fair sein und auf seinen Ton achten, auch wenn es sich bei der Bewertung eventuell um eine negative Äußerung handelt. / Fotoquelle: fotolia.de / © Antonioguillem