Was versteht man unter dem Begriff „Abstrakter Verweisung“ bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

- 18.03.2011 von Marlen Schurr -

Das Schicksal ist unberechenbar. Es können viele Situationen eintreten, die das gewohnte Leben von jetzt auf gleich unmöglich machen. Eine dieser Situationen ist der Eintritt von Berufsunfähigkeit. In einem solchen Fall ist es für den Betroffenen nicht mehr möglich, seinem Beruf nachzugehen und so für gesichertes Einkommen zu sorgen. Um den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern, schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Vertragsklauseln genau lesen

Der Gedanke, der hinter diesem Abschluss steht ist der, dass im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente bezogen wird und der Versicherte nicht mehr arbeiten muss. Wer ganz sicher sein möchte, dass die Versicherung wirklich in dieser Weise absichert, der sollte die Vertragsbedingungen vor Abschluss genau studieren, um eventuellen Enttäuschungen im Schadensfall zu entgehen.

Abstrakte versus konkrete Verweisung

Es kommt vor, dass in den Bedingungen des Versicherungsvertrages eine Klausel über eine abstrakte oder konkrete Verweisung enthalten ist. In diesem Falle ist Vorsicht geboten. Ist nämlich ein solcher Passus im Vertrag enthalten, muss der Versicherer keine volle Berufsunfähigkeitsrente zahlen, sondern kann im Schadensfall darauf verweisen, dass ein anderer, gleichwertiger Beruf ausgeübt werden kann. Es wird aber noch zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung unterschieden. Die abstrakte Verweisung ist für den Versicherten die schlechteste Variante des Versicherungsvertrages. Tritt Berufsunfähigkeit ein, so kann der Versicherer in fast allen Fällen auf eine zumutbare Tätigkeit verweisen, die der Versicherungsnehmer in seinem gesundheitlichen Zustand noch ausüben kann. Eine volle Rentenzahlung ist also kaum zu erwarten. Souveräne Versicherer werden diese Variante der Versicherung aber auch nicht anbieten.

Im Falle der konkreten Verweisung ist der Versicherer berechtigt zu prüfen, falls Berufsunfähigkeit eintritt, ob der Versicherte noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Der Unterschied zur abstrakten Verweisung besteht darin, dass hier einige Vorschriften Beachtung finden müssen. Die Versicherungsgesellschaft kann nur auf spezielle Arbeitsplätze verweisen und auch nur, wenn der Versicherte eine Ausbildung inne hat, die für den Verweisungsarbeitsplatz vorausgesetzt wird.

Somit ist festzuhalten, dass eine Klausel bezüglich einer abstrakten oder konkreten Verweisung den Versicherten immer aufhören lassen sollte. Verträge mit abstrakter Verweisung sollten nicht abgeschlossen werden, Verträge mit konkreter Verweisung sollten genau geprüft werden, um spätere Enttäuschungen auszuschließen.

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!