Sollten Auszubildende bereits nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung suchen?

- 20.01.2012 von Marlen Schurr -

BerufsunfähigkeitsversicherungOft stellen sich bereits Auszubildende die Frage, ob sie denn schon am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen. Oft wird aus Unwissenheit gerade diese wichtige Versicherung nicht richtig ernst genommen. Generell gilt: Je jünger man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt desto geringer sind auch die Beiträge. Hat man diese Versicherung nicht und wird erwerbsunfähig greift die staatliche Rentenversicherung nicht. Diese wird frühestens nach 5 Jahren beruflicher Tätigkeit oder 60 Monaten Beiträgen bezahlt – und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Umso wichtiger ist es, für den Fall des Falles vorzusorgen.

Wonach richtet sich die Höhe der Prämie?

Die Höhe der Prämien richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Zudem wird die Gefährlichkeit des ausgeübten Berufs berücksichtigt. Hat man zudem Familie ist die Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll, damit sie finanziell abgesichert sind. Die Höhe der gewünschten monatlichen Rente im Versicherungsfall fließt ebenfalls mit ein. Es ist offensichtlich, dass Versicherer jüngeren Kunden deutlich geringere Prämien anbieten als älteren Kunden. Dies liegt darin begründet, dass tendenziell jüngere Menschen gesünder sind als die älterer Jahrgänge. Überlegenswert ist auch die Option einer Nachversicherung, da man als jüngerer Mensch meist einen geringeren Lebensstandard hat als wenn man später voll im Berufsleben steht.

Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst lange mit der Option einer Nachversicherung angestrebt werden. Denn eines ist klar: Je älter man wird desto eher besteht die Gefahr einer potenziellen Erkrankung. Beendet man die Versicherung im Laufe der Jahre also vorzeitig hat man dadurch nur Nachteile, da man im höheren Alter bei einer Neuversicherung auch höhere Prämien zahlen muss. Ideal ist eine Versicherungslaufzeit bis zum Eintritt des Rentenalters. Die obligatorischen Gesundheitsfragen werden bei Antragstellung in einem Formular erfragt und müssen natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings sollten die Versicherer nur allgemein nach Krankenhaus- und Arztbehandlungen in den letzten Jahren befragen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!