Die beiden Begriffe Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente werden, sogar auch manchmal unter Fachleuten, vermischt. Die Unterschiede zwischen beiden Begrifflichkeiten liegen vor allem in der Leistungshöhe sowie beim Anspruch. Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung um eine Absicherung gegen den Verlust des Erwerbseinkommens infolge einer Invalidität.
Änderung der Regelungen bei der geseztlichen Rentenversicherung
Durch demokrafische Veränderungen sowie ein tatsächlich immer früherer Beginn von Rentenzahlungen tritt die Altersabsicherung heute immer mehr in den Vordergrund. Vielen ist daher heute gar nicht mehr bewusst, dass mit der Erwerbsminderungsrente als Invaliditätsschutz diese Säule weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung enthalten ist, wenn auch in abgespeckter Form. Bis zum Jahre 2001 gab es innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente und eine Berufsunfähigkeitsrente. Mit den Änderungen im Jahr 2001 fiel zum einen der Berufsschutz weg, zum anderen wurde die Erwerbsminderungsrente zweistufig mit einer individualisierten Einkommensanrechnung eingeführt.
Wer gesundheitlich wesentlich eingeschränkt ist, aber dennoch 6 h täglich arbeiten kann, gilt nach der neuen Regelung überhaupt nicht mehr als erwerbgemindert. Das Niveau der gesetzlichen Zahlungen sinkt immer weiter ab und befindet sich oftmals sogar unterhalb der Beträge der bedarfsorientierten Grundsicherung. Staatlicherseits wird also Berufsunfähigkeit, Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsminderung immer mehr als privates Risiko verstanden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich gegen sämtliche Risiken einer Berufsunfähigkeit, sei sie nun eingetreten durch Krankheit oder Unfall, abzusichern. In ihren Tarifbedingungen beschreiben die einzelnen Versicherungsunternehmen sehr genau, wann eine Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit besteht und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden. Tarife können auch individuell auf die einzelnen Lebenssituationen der Versicherten zugeschnitten werden. In jedem Falle ist es gerade auch für Berufsanfänger ratsam, sich rechtzeitig um einen ausreichenden privaten Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit zu kümmern. In der privaten Versicherungswirtschaft gibt es den Begriff der Erwerbsminderung eigentlich nicht. / Fotoquelle: fotolia.de / © damato