Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer: Eigene Arbeitskraft absichern

- 21.02.2012 von Marlen Schurr -

Existenzgründung und BerufsunfähigkeitSelbstständige im Allgemeinen und Existenzgründer im Besonderen sind enorm auf die eigene Arbeitskraft angewiesen. Existenzgründer unterliegen dabei einem besonders hohem wirtschaftlichem Risiko. Sich selbst und unter Umständen auch die eigene Familie gegen eben dieses Risiko abzusichern, ist Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).

Kann man bei Berufsunfähigkeit mit Unterstützung rechnen?

Wenngleich auch zahlreiche Freiberufler und Selbstständige bei einem berufsständischen Versorgungswerk Mitglied sind, können Existenzgründer kaum Unterstützung erwarten, wenn sie berufsunfähig werden. Unabhängig davon, ob Unternehmer frisch gegründet haben oder bereits seit Jahrzehnten ihrer Unternehmung nachgehen, zahlt das Versorgungswerk ausschließlich bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit. Bevor dies geschieht, darf ein Unternehmer allerdings auch keinem anderen Beruf mehr nachgehen können. Und auch, wenn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, fällt sie so gering aus, dass der aktuelle Lebensstandard nicht finanziert und die Familie nicht versorgt werden kann.

Wie können sich Existenzgründer schützen?

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung schützen sich Existenzgründer vor einer solchen Situation. Etliche Tarife machen die Auswahl nicht ganz einfach, kostenlose Vergleichsrechner im Web oder eine Beratung bei einem neutralen Versicherungsberater helfen, die richtige Versicherungspolice für die eigene Lebenssituation zu finden. Einige Punkte gilt es generell zu beachten: Die Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ sollte inklusive sein, um nicht im Falle von Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf auf einen anderen verwiesen zu werden. Der Versicherungsschutz sollte weltweit bestehen und auf eine Arztanordnungsklausel sowie befristete Anerkenntnisse verzichtet werden. Weiter beschränkt sich der Prognosezeitraum idealerweise auf sechs Monate.

Von der ersten Stunde an ist ein hochwertiger Versicherungsschutz unabdingbar. Während der Unternehmenserfolg von Existenzgründern innerhalb der Aufbauphase anwächst, sorgt eine Nachversicherungsgarantie dafür, dass der Versicherungsschutz der BUV ebenfalls wächst – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Versicherungsunternehmen bieten Existenzgründern oftmals entsprechende Angebote, die mit einer BU-Rente von 1.500 Euro/Monat einhergehen und ohne Einkommensnachweis abgeschlossen werden können. Mit einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Altersvorsorge in Form der sogenannten Basisrente gelingt es Existenzgründern, die Beiträge für die BU-Police steuerlich geltend zu machen, womit sich der Nettoaufwand deutlich reduzieren kann. / Fotoquelle: fotolia.de / © xavier gallego morel

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!