Beinahe allen Arbeitnehmern ist abgesehen von der Notwendigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge bekannt. Es ist noch nicht lange her, als die Bundesregierung bis zum dem Jahr 2025 eine weitere Absenkung um 10 Prozent für das Rentenniveau angekündigt hatte. Viele Arbeitnehmer kümmern sich daher um eine private Altersversorgung, damit die Lücke von dem letzten Einkommen und der erwarteten Altersrente geschlossen wird. Eine Kombination von einer Altersvorsorge und der Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerlich sehr interessant.
Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich?
Werden eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und die Rürup-Rente kombiniert, dann wird eine Möglichkeit eröffnet, wodurch die Beiträge für die Absicherung der Berufsunfähigkeit auch komplett abgesetzt werden können, wenn die höchste Grenze von 1.900 Euro erreicht wurde. Das Finanzamt sieht für die Altersvorsorge einen wesentlich höheren absetzbaren höchsten Betrag vor, der bei 20.000 Euro für jeden Steuerbürger liegt. Dieses kombinierte Produkt ist nicht mehr nur für die Absicherung der Berufsunfähigkeit bestimmt und aus diesem Grund kann es zur Geltendmachung von den Beiträgen des ganzen kombinierten Produkts bei der Altersvorsorge kommen.
Wegen dem Höchstbetrag in Höhe von 1.900 Euro verfallen für die Absicherung der Berufsunfähigkeit nun die Beiträge nicht mehr. Dabei kann es den Personen egal sein, ob staatlich für die Altersvorsorge oder für die allgemeine Vorsorge einen Steuernachlass gewährt wird, denn das Ersparnis hat die gleiche Höhe. Das Verhältnis von den beiden Versicherungen darf nicht schlechter als 50:50 sein, damit man bei der Absetzbarkeit (steuerlich) der Prämien für die Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in den Genuss gelangt. Dies bedeutet, dass bei der privaten Altersvorsorge und der Rürup-Rente über 50 Prozent von der gesamten Prämie aufgewendet werden muss. Die steuerliche Absetzbarkeit ist nicht mehr gegeben, falls die Berufsunfähigkeitsabsicherung den höheren Anteil ausmacht.
Weil die Rürup-Rente allerdings einen Überschussanteil erwirtschaftet, muss dies auch bewertet werden. Er kann verglichen mit dem Vorjahr in einem Steuerjahr geringer sein und dann fällt das Verhältnis unter 50:50 und die Absetzbarkeit (steuerlich) ist verloren. Somit ist eine gute Dimensionierung von einer privaten Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitszusatzrente und Rürup-Rente wichtig. / Fotoquelle: fotolia.de / © Coloures-Pic