Viele Menschen fragen sich, was bei einer Pleite eines Versichererungsunternehmens mit der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung, die man bei diesem ursprünglich in Anspruch genommen hatte, geschieht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Deutschland bei Insolvenzen von Versicherern keine großen Veränderungen und Verluste für den Versicherten entstehen. Denn bei Pleiten sind sämtliche Leistungen durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Fonds geschützt. So genannte Auffanggesellschaften sorgen somit dafür, dass man nicht auf den bereits gezahlten Beiträgen ohne Gegenleistung sitzen bleibt.
Auffanggesellschaften springen ein
Dennoch sollte angemerkt werden, dass es nötig ist, bei einer Insolvenz des jeweiligen Versicherers nach einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung gegebenenfalls Ausschau zu halten. Zwar besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Auffanggesellschaft, die über die Beiträge der Mitglieder von Versicherungen finanziert wird, die Police zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu den gleichen Konditionen weiterführt, doch gilt dies nicht in allen Fällen. Neben Auffanggesellschaften gibt es auch andere Versicherer, die einen insolventen Wettbewerber übernimmt. Dies hängt stets davon ab, ob sich ein Versicherungsträger findet, der bereit ist, eine gewisse Investition zu tätigen, die Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu übernehmen und etwaige Schulden des insolventen Unternehmens zu tilgen. Als Gegenleistung gelten die Hinzugewinnung zahlreicher neuer Kunden und ein gewisser Bekanntheitsgrad, von dem man im Rahmen einer Versicherungsübernahme profitiert.
Vorsicht im Ausland
Hat man eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland abgeschlossen, kann es sein, dass man keine Ansprüche mehr auf bereits gezahlte Beiträge hat. Zwar führen viele Länder ein ähnliches System wie die Bundesrepublik, längst jedoch nicht alle. Im deutschsprachigen Raum Mitteleuropas muss man sich diesbezüglich allerdings keine Gedanken machen, da sowohl Österreich als auch die Schweiz ein identisches System wie Deutschland bei Insolvenzen von Versicherern aufweisen. Zudem besteht der Nachteil bei fremdsprachigen Versicherern darin, dass man im Falle einer Schadensregulierung, d.h. bei der Auszahlung der Summe, die bei einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird, Probleme mit der Kommunikation haben könnte. Schließlich muss dem Versicherer erst einmal die eigene Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © Werner Dreblow

